RS Vwgh 1991/2/12 90/11/0196

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Veröffentlicht am 12.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §56;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ein amtsärztliches Gutachten, das den Lenker als derzeit (noch) nicht geeignet bezeichnet, aber eine neue Begutachtung in 6 Monaten empfiehlt, weil mit einer Änderung zu seinen Gunsten zu rechnen ist, kann von der Behörde nicht als Entscheidungsgrundlage für einen erst 7 Monate später erlassenen Bescheid, mit dem der Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung abgewiesen wird, herangezogen werden.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110196.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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