RS Vwgh 1990/9/21 90/11/0041

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Veröffentlicht am 21.09.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs4a;

Rechtssatz

Der die Erteilung der Lenkerberechtigung nach deren Erlöschen regelnde § 67 Abs 4a KFG macht keine Ausnahme von § 67 Abs 2 KFG, nach dem die Behörde vor Erteilung der Lenkerberechtigung ein ärztliches Gutachten darüber einzuholen hat, ob der Antragsteller zum Lenken von Kraftfahrzeugen geistig und körperlich geeignet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110041.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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