Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden: "Zweitbeschwerdeführerin") bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: "belangte Behörde") Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at des Online-Teilangebots sport.ORF.at/fussball durch den Österreichischen Rundfunk (kurz: "ORF"; im Folgenden: "Erstbeschwerdeführer") gemäß §§ 36 Abs. 1, 37 Abs. 1, 2 und 4 iVm §§ 4e und 4f ORF-G und beantragt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden: "Zweitbeschwerdeführerin") bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: "belangte Behörde") Beschwerde gegen die Bereitstellung des Online-Angebots sport.ORF.at des Online-Teilangebots sport.ORF.at/fussball durch den Österreichischen Rundfunk (kurz: "ORF"; im Folgenden: "Erstbeschwerdeführer") gemäß §§ 36 Abs. 1, 37 Abs. 1, 2 und 4 iVm §§ 4e und 4f ORF-G und beantragt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge "belangte Behörde") über den Antrag der XXXX auf Einräumung des Rechts auf Kurzberichterstattung gemäß § 5 Abs. 7 FERG durch die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") hinsichtlich dreier Sportereignisse (Deutsche Fußball Bundesliga ["DFBL"] betreffend Spiele von Vereinen mit österreichischen Spielern, UEFA Champions League ["UEFA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen §§ 60, 61 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 7 AMD-G wegen der verspäteten Anzeige einer spätestens XXXX erfolgten Änderung der Eigentumsverhältnisse bei der XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") leitete die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde") ein Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen ein. Eine zunächst von der Beschwerdeführerin angekündigte Veränderung ihrer Eigentumsverhältnisse, die Gegenst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms in einem bestimmten Versorgungsgebiet (Spruchpunkt 1.) und die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer bestimmten Funkanlage (Spruchpunkt 2.). Mit Spruchpunkt 3. wies die belangte Behörde unter anderem den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Zulassung eines Hörfunkprogrammes für e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , stellte die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden "KommAustria" oder "die belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs. 1 Z. 7 und Z. 9 KommAustria-Gesetz (KOG) in Verbindung mit den §§ 35-37 ORF-Gesetz (ORF-G) fest, dass der Erstbeschwerdeführer im regionalen Hörfunkprogramm " XXXX " am XXXX im Rahmen der von ca. 06:04 Uhr bis ca. 06:59 Uhr ausgestrahlten Sendung " XXXX " durch fehlende Ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30.09.2015 erhob der Spitzenkandidat der wahlwerbenden Partei " XXXX ", XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer"), Beschwerde gemäß § 61 Abs. 1 Z. 1 AMD-G gegen die XXXX GmbH (im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen der Berichterstattung über die - damals bevorstehenden - XXXX in XXXX in dem von der mitbeteiligten Partei veranstalteten Kabelfernsehprogramm " XXXX ". Der Beschwerdeführer gab an, seine wahlwerbende Grupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals XXXX den Betrag von EUR XXXX zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom XXXX eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein Vorabentschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.04.2015 forderte die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei auf, das von ihr bereitgestellte Kabelnetz zur Weiterverbreitung von Rundfunk gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 der belangten Behörde anzuzeigen. Dieser Aufforderung kam die beschwerdeführende Partei am 06.05.2015 nach. 2. Mit Schreiben vom 03.12.2015 zog die beschwerdeführende Partei die Anzeige gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 zurück und führte dazu im Wesentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Dem hier angefochtenen Straferkenntnis ging ein Feststellungsverfahren nach §§ 35 bis 37 ORF-G voraus. Zunächst wurde der nunmehrige Zweitbeschwerdeführer mit Schreiben vom 04.05.2016 (zugegangen am 09.05.2016) zur Stellungnahme zum inkriminierten Sachverhalt aufgefordert. Mit Bescheid vom 14.07.2016, KOA 3.500/16-032, stellte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1.a. fest, dass die beschwerdeführende Partei "durch die Ausstrahlung des Gewinnspiels ‚Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel im Hitradio Ö3', welches gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 11.11.2013, GZ 611.804/0010-BKS/2013, gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 1a Z 7 und 8 iVm § 13 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verstoßen hat, einen wirtschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Aufgrund einer Anzeige der XXXX S.A. vom XXXX traten bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Bestimmungen der § 13 Abs. 1 erster Satz (Erkennbarkeitsgebot) sowie § 13 Abs. 3 Z 6 ORF-G (Irreführungsverbot) wegen Schleichwerbung zugunsten von " XXXX " in der unter dem Link XXXX abrufbaren Online-Berichterstattung " XXXX " auf. Die belangte Behörde holte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Aufgrund einer Anzeige der XXXX S.A. vom XXXX traten bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Bestimmungen der § 13 Abs. 1 erster Satz (Erkennbarkeitsgebot) sowie § 13 Abs. 3 Z 6 ORF-G (Irreführungsverbot) wegen Schleichwerbung zugunsten von " XXXX " in der unter dem Link XXXX abrufbaren Online-Berichterstattung " XXXX " auf. Die belangte Behörde holte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , stellte die belangte Behörde in Spruchpunkt 1. fest, dass die Beschwerdeführerin "im Zeitraum vom XXXX bis zum XXXX den Charakter des von ihr im Antrag auf Zulassung dargestellten und mit Bescheid der KommAustria vom XXXX , KOA XXXX , (zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom XXXX , KOA XXXX ) genehmigten Programms (§ 3 Abs. 2 PrR-G) im Versorgungsgebiet " XXXX " grundlegend verändert hat, ohne dafür über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.12.2015, KOA XXXX , entschied die KommAustria ("belangte Behörde") im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF ("beschwerdeführende Partei") gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm §§ 35, 36 und 37 ORF-G wie folgt: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 17.04.2018 entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Österreichischen Rundfunks nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten habe, "dass der Österreichische Rundfunk am 29.06.2016 im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 17.04.2018 entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Österreichischen Rundfunks nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten habe, "dass der Österreichische Rundfunk am 29.06.2016 im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 29.06.2016 ausgestrahlte Hörfunkprogramm Radio XXXX aus. Aufgrund des begründeten Verdachts der Verle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , stellte die belangte Behörde in Spruchpunk 1. fest, dass die Beschwerdeführerin "im Zeitraum vom XXXX bis zum XXXX den Charakter des von ihr im Antrag auf Zulassung dargestellten und mit Bescheid der KommAustria vom XXXX , KOA XXXX genehmigten Programms (§ 3 Abs. 2 PrR-G) im Versorgungsgebiet " XXXX)" grundlegend verändert hat, ohne dafür über eine Genehmigung durch die Regulierungsbehörde zu verfügen, indem sie k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 01.03.2016 ausgestrahlte regionale Hörfunkprogramm XXXX aus. Aufgrund des begründeten Verdachts der V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.07.2016, KOA 1.850/16-044, im Verfahren zu W219 2135500-1 stellte die belangte Behörde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 2 Abs 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm mit den §§ 35-37 ORF-G fest, dass die zweitbeschwerdeführende Partei am 10.05.2016 im regionalen Hörfunkprogramm XXXX "a. um ca. 07:28:45 Uhr sowie um ca. 11:25:17 Uhr jeweils im Anschluss an Programmhinweise zur Berichterstattung über die Veranstaltung ‚ XXXX ' ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.05.2017, KOA 3.500/17-042, leitete die belangte Behörde gegen den Erstbeschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts ein, er habe als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen der zweitbeschwerdeführenden Partei zu verantworten, dass die am 11.02.2017 im Fernsehprogramm ORF III von 15:57:39 bis 16:19:54 Uhr ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.03.2015, eingelangt am 17.03.2015, stellte die XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführerin") den Antrag, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") möge feststellen, dass der Österreichische Rundfunk (ORF; im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") an mehreren Tagen durch die Live-Übertragung von Spielen der Handball-Weltmeisterschaft 2015 der Männer im Sport-Spartenprogramm "ORF SPORT PL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.06.2016 verständigte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) darüber, dass diese den ihr am 15.03.2016 gemäß § 34 KOG vorgeschriebenen Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals 2016 nicht entrichtet habe. 2. Die Telekom-Control-Kommission (in Folge: TKK oder belangte Behörde) beschloss am 13.06.2016 einstimmig die Einleitung eines Verfahrens nach § 34 Abs. 13... mehr lesen...