Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde im Hörfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ um etwa XXXX Uhr ein etwa XXXX langer Beitrag mit dem Titel „ XXXX “ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag sieben Tage in der „ XXXX “ ( XXXX ) sowie im „ XXXX “ ( XXXX ) abrufbar. 1. Am römisch 40 wurde im Hörfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ um etwa römisch 40 Uhr ein etwa römisch 40 langer B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Mit am 15.04.2024 an die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) gerichtetem Schreiben erhob der Beschwerdeführer wegen behaupteter Verletzung von § 19 Abs.2 iVm § 21 Abs. 1 Z 12 ORF-G eine Rechtsverletzungsbeschwerde iSd § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF, im Folgenden Erstmitbeteiligte Partei, kurz: „ErstmbP“; dessen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes („Kommerzielle Kommunikation“) sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den ORF (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) und seine Tochtergesellschaften wurden seitens der belangten Behörde unter anderem Auswertungen der am 29.04.2022 regional in den Bundesländern Burgenland und Nieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung, ob es sich bei seinem am XXXX bei der belangten Behörde angezeigten und in der Folge eingetragenen YouTube-Kanal nach wie vor um einen anzeigepflichtigen Mediendienst auf Abruf handle. 1. Mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 07.01.2025 beantragte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) als nunmehr belangte Behörde – nach Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Rechtsverletzungen – im Rahmen der ihr obliegenden monatlichen Werbebeobachtung Verstöße der beschwerdeführenden Partei in ihrem am XXXX von XXXX Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramm „ XXXX “ fest. Dabei stellte die belangte Behörde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1 Zur Popularbeschwerde Die XXXX (Erstbeschwerdeführer) und der XXXX (zum damaligen Zeitpunkt der Zweitbeschwerdeführer) erhoben am 10.08.2022 bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) Popularbeschwerde gegen die Erstmitbeteiligte Partei (ErstmbP) wegen der XXXX -Sendung XXXX vom 15.07.2022 mit dem Titel XXXX . Die Beschwerdeführer werfen der ErstmbP... mehr lesen...