Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) als nunmehr belangte Behörde – nach Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung von Rechtsverletzungen – im Rahmen der ihr obliegenden monatlichen Werbebeobachtung Verstöße der beschwerdeführenden Partei in ihrem am XXXX von XXXX Uhr ausgestrahlten Fernsehprogramm „ XXXX “ fest. Dabei stellte die belangte Behörde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1 Zur Popularbeschwerde Die XXXX (Erstbeschwerdeführer) und der XXXX (zum damaligen Zeitpunkt der Zweitbeschwerdeführer) erhoben am 10.08.2022 bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) Popularbeschwerde gegen die Erstmitbeteiligte Partei (ErstmbP) wegen der XXXX -Sendung XXXX vom 15.07.2022 mit dem Titel XXXX . Die Beschwerdeführer werfen der ErstmbP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.04.2021 stellte die XXXX (nunmehr XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformengesetz“ und beantragte, die belangte Behörde möge darin feststellen, ob die Beschwerdeführerin in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Im Wesen... mehr lesen...