Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 11. Dezember 1996 wurde vom Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) über den Beschwerdeführer - einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Salzburg - wegen Verletzung des Standesansehens die Strafe des Verweises gemäß §16 Abs1 Z1 Disziplinarstatut 1990, BGBl. 1990/474 (im folgenden: DSt 1990) verhängt. Ihm wurde vorgeworfen, er habe gegenüber römisch eins. 1. Mit Disziplinarerkenn... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verletzung keine EMRK Art7 DSt 1990 §2 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt mit dem Kanzleisitz in Salzburg, wendet sich mit der vorliegenden Beschwerde nach Art144 B-VG gegen den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 3. Juli 1989, mit dem über die Berufung des Beschwerdeführers als Disziplinarbeschuldigten sowie über die Berufung des Kammeranwaltes gegen das Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrates der (damalig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Disziplinarrat der (damaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland (an den die Disziplinarsache des Beschwerdeführers, eines Rechtsanwaltes mit dem Kanzleisitz in Salzburg, übertragen worden war) befand den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 24. Mai 1986 in allen (im folgenden wiedergegebenen) Fakten des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, in den Fakten 1), 4) lita und b,... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Allg B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung EMRK Art10 DSt 1872 §2RL-BA 1977 §45 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2 EMRK Art10 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 12. Oktober 1990, Zl. D 253/87, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung sowie der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er einer Mandantin in zwei Fällen "keine gehörige Abrechnung gelegt und dabei die Klientin um mit mindestens römisch eins. 1. Mit Erkenntnis des... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §1DSt 1872 §2 RAO §10 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 7. November 1988 wurde Rechtsanwalt DDr. K R H für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im Frühjahr 1987 durch ein Rundschreiben ohne Datum unzulässige Werbung betrieben habe. Hiefür wurde er zur Strafe des schriftlichen Verweises verurteilt. Hingegen wurde er von der gegen ih... mehr lesen...
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Norm: MRK Art10MRK Art10 Abs2DSt 1872 §2 RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §46 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 18. Dezember 1987, Zl. D 8/84, 82/84 und 226/84, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch nachfolgend angeführte Umstände begangen zu haben: Er habe römisch eins. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der R... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2DSt 1872 §2 RAO §10 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geänder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 20. Oktober 1989, Zl. D 247/87, war der Beschwerdeführer der Disziplinarvergehen der Verletzung der Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt worden, weil er entgegen einer mit dem Gegenanwalt getroffenen Vereinbarung des "ewigen" Ruhens eines bestimmten, beim Arbeits- und Sozialgericht Wien anhängigen Verfahrens dessen Fortsetzung ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B144/90 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 20. November 1989, Z Bkd 27/89-10, richtet und in der die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten sowie in Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, nämlich des §9 de... mehr lesen...
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Norm: MRK Art10 Abs1MRK Art10 Abs2DSt 1872 §2RL-BA 1977 §9 letzter Halbsatz RAO §10 Abs2 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I. Der Disziplinarrat der (vormaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland sprach den beschwerdeführenden Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in Wien hat, mit dem Disziplinarerkenntnis vom 26. September 1986 schuldig, er habe A. römisch eins. Der Disziplinarrat der (vormaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland sprach den beschwerdeführenden Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in Wien hat, mit dem Dis... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2RL-BA 1977 §18DSt 1872 §50a Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 19. Juni 1989, Zlen. D 51/88 und D 7/89, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "1. in seinem am 9. September 1988 an die ... gerichteten Schreiben ausgeführt hat, 'Insbesondere ist mein Mandant in kei... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienMRK Art10DSt 1872 §2 RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2RL-BA 1977 §10 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 18. Jänner 1989, GZ D 47/86, D 9/87, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt - soweit dies für dieses verfassungsgerichtliche Verfahren beachtlich ist - für schuldig befunden, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er, obwohl er als Mieter im Mietvertrag vom 23. Dezember 1981 mit der Vermieterin ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Ablassungsbeschluß vom 24. Juni 1987 hat der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Erledigung der an ihn durch einen Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien erstatteten Disziplinaranzeige befunden, daß kein Grund zur Disziplinarbehandlung des Rechtsanwaltes Dr. G L bestehe. 1.2. Gegen diesen Ablassungsbeschluß hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde a... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Verfahrensanordnung B-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1872 §2DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z2DSt 1872 §54 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5 B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2DSt 1872 §12 Abs2 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der (damaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. April 1986, Z D 181/84, wurde Dr. E S der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt; er habe diese Disziplinarvergehen dadurch begangen, daß er "I. ... 1) im Jahre 1983 an einen ihm in Listen genannten, jedoch nicht näher bezeichn... mehr lesen...
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Norm: MRK Art10DSt 1872 §2RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen das
Werbeverbot; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter
Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen Einschreitens
für einen Klienten ohne ausdrücklichen Auftrag R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Zur Vorgeschichte der vorliegenden Beschwerde genügt es, auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 11776/1988 zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde das in der gleichen Rechtssache ergangene Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 13. Oktober 1987 wegen Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit al... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art94 DSt 1872DSt 1872 §2 RAO §9 RL-BA 1977 §10DSt 1872 §2a B-VG Art. 94 heute B-VG Art. 94 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 94 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem eine Mehrzahl von Disziplinarverfahren abschließenden Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (in der Folge: OBDK) vom 18. April 1988, Z Bkd 19/88-23, wurde den Schuldberufungen des Kammeranwaltes und des Disziplinarbeschuldigten teilweise Folge gegeben, sodaß Dr. E W von der OBDK hinsichtlich eines Vorwurfes, von dem er in erster Instanz freigesprochen worden war (D 113/82 Z2) f... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt DSt 1872 §2 RL-BA 1977 §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
der Androhung der gerichtlichen Geltendmachung einer erhöhten
Kostenforderung im Falle der Nichtbezahlung des ursprünglich
vereinbarten Honorars; gleichheitswidrige Verhängung einer
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