Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktTir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs
mangels Selbstbewirtschaftung; fehlende Beurteilung der für eine
positive Prognoseentscheidung sprechenden Argumente
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Antragstellerinnen sind bei einem Handelsunternehmen am Großmarkt Inzersdorf als Verkaufsangestellte beschäftigt und begehren die Aufhebung des §3 Abs1, in eventu auch oder nur des §4 Abs10 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen, BGBl. 237/1969 (Frauen-NachtarbeitsG). Sie legen dar, daß die von den Einzelhändlern ab 5 Uhr früh abgeholten leicht verderblichen Waren in der Zeit von 4 bis 5 Uhr hergerichtet werden müssen. Da das Gesetz aber die ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragÜbereinkommen 89, der Konferenz der Internat Arbeitsorganisation über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe, BGBl 229/1950 Frauen-NachtarbeitsG §2 Abs2 litiFrauen-NachtarbeitsG §3 Abs1Frauen-NachtarbeitsG §4 Abs10
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Aufhebung von Bestimmungen des
Frauen-NachtarbeitsG; keine Verletzung im Recht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B31/91 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: a) Der Beschwerdeführer vereinbarte mit einem deutschen Autohändler den Kauf eines PKW. Mit der Durchführung des Transportes nach Österreich und der Verzollung beauftragte der Autohändler eine Spedition. Die Spedition meldete am Grenzübergang den PKW zur Durchführung des Zollverfahrens an und nannte den Beschwerdeführer als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Unter der Rubrik "Sicherung der Beiträge. Haftung für die Beitragsschuldigkeiten" enthält §38 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), BGBl. 559/1978 (idF der 9. Novelle, BGBl. 113/1986), unter anderem Vorschriften über die Haftung des Erwerbers eines Betriebes (Abs2ff), wobei bestimmte in Abs4 genannte Personen, darunter Angehörige, insbesondere auch die Verwandten in gerader Linie und bis zum dritten Grad der Seitenlinie eine erweiterte Haftung triff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Oberste Gerichtshof beantragt aus Anlaß bei ihm zu Z 10 Ob S 10/90 und 10 Ob S 9/90 anhängiger Verfahren die Aufhebung der Wortfolge "aus dem Versicherungsfall des Alters" in §234 Abs1 Z3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, wegen Verfassungswidrigkeit. 2. §234 Abs1 Z2 und 3 ASVG idF BGBl. Nr. 31/1973 - die angefochtene Wortfolge ist hervorgehoben - lautet: "Neutrale Monate. §234. (1) Als neutral sind fol... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBSVG §38 Abs4BSVG §38 Abs7
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung des BSVG über die Haftungserweiterung für
Beitragsschuldigkeiten im Falle der Überlassung von Wirtschaftsgütern
auf Angehörige; Haftungsbegründung allein durch das
Angehörigenverhältnis sachlich nicht gerechtfertigt
Rechtssatz: §38 Abs7 BSVG, BG... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzASVG §234 Abs1 Z3ASVG §235 Abs3
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der Bestimmung des ASVG über die auf den
Versicherungsfall des Alters beschränkte Anerkennung von neutralen
Zeiten; sachliche Rechtfertigung der Nichteinbeziehung der
Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit aufgrund der
komplizierteren Feststellbarkeit der ... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/02 Zollgesetz 1955
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzZollG 1988 §59 Abs5 zweiter Satz
Leitsatz: Aufhebung der im ZollG 1988 normierten Zustellfiktion
(Zustellung an den Anmelder gilt als Zustellung an den Empfänger)
betreffend zollamtliche Bestätigungen wegen Gleichheitswidrigkeit;
Unsachlichkeit der Regelung wegen nicht erkennbarer
Rechtsschutzmöglichkeit zur Abwehr der Wirkung der Zustellfiktion ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Unter Hinweis darauf, daß das gemäß §339 ASVG vorgesehene Verfahren zu keinem Einvernehmen geführt hat, begehrte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse mit Antrag vom 12. November 1990 die Feststellung des Bedarfes gemäß §9 Abs3 und 4 des Gesetzes über Heil- und Pflegeanstalten (Spitalgesetz - SpG.), Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Neukundmachung des Spitalgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 1/1990 (im folgenden: Vbg. SpG), für je ein Zahn... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKAG §3 Abs5Vlbg SpitalG §9 Abs3ASVG §339
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Feststellung eines (geringeren) Bedarfes für die beabsichtigte
Errichtung von (Zahn-)Ambulatorien durch einen
Krankenversicherungsträger bei Fehlen des Einvernehmens mit der
öffentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. 440, sah im Absatz 1 seines unter der Überschrift "Investitionsrücklage" stehenden §9 für die Fälle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs1 oder §5 die Möglichkeit vor, steuerfreie Rücklagen im Ausmaß bis zu 25 v.H. des Gewinns (vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben) zu bilden. Der Absatz 3 dieses Paragraphen traf eine korrespondierende Regel... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs6EStG §9 Abs3AbgÄG 1988 ArtI Z2AbgÄG 1988 ArtII
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der rückwirkend inkraftgesetzten Verminderung
des Ausmaßes des der Investitionsrücklage entsprechenden steuerfreien
Betrages für - den Gewinn durch Überschußrechnung ermittelnde -
Einkommensteuerpflichtige gemäß ArtI Z2 AbgÄG 1988 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 13. November 1989 wurde der beteiligten Partei des zu B1286/90 anhängigen verfassungsgerichtlichen Verfahrens gemäß §354 GewO 1973 die "Genehmigung zur Durchführung der zur Projektserstellung und Begutachtung" von Betriebsanlagenänderungen "erforderlichen Arbeiten" erteilt und dazu ein "Versuchsbetrieb zunächst bis zum 10.2.1990" unter Vorschreibung von Auflagen angeordnet. Die gegen dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Disziplinarkommission bei der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs hat den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 16. Mai 1990, Z Ds 4/89, für schuldig erkannt "als vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung beauftragter Tierarzt bei 16 Landwirten grob fahrlässig die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt (zu haben und)... durch diese Vorgangsweise seine Verpflichtung zur gewissenhaften Berufsausübung und zur ... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art20 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / BescheidEMRK 7. ZP Art2 Abs1EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK österr Vorbehalt zu Art6EMRK Art7TierärzteG §20 Abs1 und Abs2TierärzteG §21 Abs1TierärzteG §43TierärzteG §50TierärzteG §53 Abs1TierärzteG §54TierärzteG §55TierärzteG §56TierärzteG §58Dienstpragmatik §124 ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2GewO 1973 §354
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Zurückweisung von Berufungen der Nachbarn gegen die Genehmigung
eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; keine
Gleichheitswidrigkeit der mangelnden Parteistellung der Nachbarn in
diesem Verfahren; k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei auf Art144 B-VG gestützte Beschwerden gegen Bescheide der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) anhängig, die jeweils die Dauer der für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte erforderlichen praktischen Verwendung (§2 Abs2 RAO idF BGBl. Nr. 556/1985) zum Gegenstand haben. Diese Beschwerden sind hg. zu B520/90 bzw. B355/91 protokolliert. 1.1... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG ArtII Z2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der
erforderlichen Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters auf sechs
bzw sieben Jahre wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz;
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung dieser
Bestimmung mangels Legitimation; Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit den angefochtenen Berufungsbescheiden werden über die Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Steiermärkischen Krankenanstalten GesmbH (künftig: Gesellschaft) mit dem Sitz in Graz wegen Übertretung des §28 Abs1 Arbeitszeitgesetz (AZG) in Verbindung mit den §§9 Abs1 und 16 VStG unter Anwendung des außerordentlichen Minderungsrechts nach §20 VStG Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Sie hätten es unterlassen, für die Einhaltung der Bestimmungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. April 1991 erkannte der Landeshauptmann von Salzburg den Beschwerdeführer unter anderem schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §33 Abs3 Forstgesetz 1975 (ForstG), BGBl. 440, idF der Novelle 1987, BGBl. 576, begangen zu haben, daß er am 9. Mai 1990 um 17.20 Uhr die Forststraße Abtswald von Hallein in Richtung Kuchl (mit einem Fahrrad) befahren habe, obwohl er keine Zustimmung des Wegerhalters ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzArbeitszeitG §1 Abs2 Z1ArbeitszeitG §28VertragsbedienstetenG 1948 §1 Abs2EMRK österr Vorbehalt zu Art5EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / GesetzVStG §22
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit bzw gleichheitswidrige Auslegung von
Bestimmungen des ArbeitszeitG; Anwendbarkeit des ArbeitszeitG auf in
Privatrechtsform geführte Krankenanstalten; Eignung der Rec... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzForstG 1975 §33 Abs3 idF BGBl 576/1987
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers in Rechten wegen Anwendung
einer rechtswidrigen generellen
Norm: durch die Bestrafung wegen
Befahrens einer Forststraße mit einem Fahrrad ohne Zustimmung des
Forststraßenerhalters; keine Bedenken gegen §33 Abs3 ForstG 1975
hinsichtlich der Zulässigkeit (bzw Unzulässigkeit)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schenkungsvertrag vom 4. November 1988 schenkte und übergab der Erstbeschwerdeführer seinem Sohn - dem Zweitbeschwerdeführer - zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von ca. 35 ha aus dem Gutsbestand seines geschlossenen Hofes in U. Diese Grundstücke stehen mit einer größeren Schotter- und Sandabbaufläche in Zusammenhang. Nach - forstbehördlich bewilligten - Rodungen (Rodungsbewilligungen der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck aus den Jahren 1968, 1976 und 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der im Jahre 1962 geborene Beschwerdeführer erwarb durch Zuschlag des Bezirksgerichtes Kufstein am 12. September 1990 das Eigentum an der sogenannten "Urschlried-Alm" in Erl mit einem Ausmaß von rund 2,3 ha (wovon ca. 2 ha auf Weidefläche und 0,3 ha auf forstwirtschaftliche Nutzung entfallen) um das Meistbot von S 1,070.000,--. Über Einschreiten des Exekutionsgerichtes stellte die Grundverkehrsbehörde Erl mit Bescheid vom 18. Dezember 1990 fest, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer je eines Grundstückes in Liesfeld und in Breitenbach im Gesamtausmaß von ca. 10,5 ha. Diese wurden aufgrund des Zuschlages des Bezirksgerichtes Rattenberg um das Meistbot von S 1.900,-- und S 10,600.000,--, insgesamt also um S 10,601.900,--, von der mitbeteiligten Partei (einem österreichischen Staatsbürger) erworben. Über Einschreiten des Exekutionsgerichtes gemäß §10 Abs1 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 26. September 1989 erwarb der Beschwerdeführer ein Grundstück in Reutte im Ausmaß von 1.773 m2. Diesem Rechtserwerb versagte die Grundverkehrsbehörde Reutte mit Bescheid vom 10. April 1990 unter Hinweis auf §4 Abs1 und §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 18. Oktober 1983 über die Wiederverlautbarung des Grundverkehrsgesetzes 1970, LGBl. für Tirol 69/1983, idF der Kundmachu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Kitzbühel vom 11. Oktober 1990, Zl. 2-1-3171/2-13, wurde dem zwischen dem Beschwerdeführer - er ist österreichischer Staatsbürger - als Verkäufer und einer spanischen Staatsangehörigen als Käuferin abgeschlossenen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Kitzbühel die grundverkehrsbehördliche Zustimmung unter Berufung auf §3 Abs1 und §4 Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zur Kundmachung der Landesreg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beiden Beschwerdeführerinnen und ihre zwei Brüder sind ua. zu je einem Viertel Miteigentümer des "Gieler-Hofes" und einer weiteren Liegenschaft in Zell am Ziller im Gesamtausmaß von ca. 7,4 ha. Mit Übergabsverträgen vom 18. Jänner 1989 und Nachträgen vom 24. Mai 1989 übertrugen die beiden Brüder diese Eigentumsanteile (neben weiteren, nicht den Gegenstand dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens bildenden) zu je einem Achtel auf die beiden... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Keine willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigung der Eigentumsübertragung an den Meistbietenden nach
Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund der
Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung
Rechtssatz: ... mehr lesen...