Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren römisch eins. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden)... mehr lesen...
Begründung: 1. Der vom Beschwerdeführer, einem afghanischen Staatsangehörigen, am 19. August 2011 gestellte Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamts vom 19. September 2011 gemäß §§3 Abs1, 8 Abs1 und 10 Abs1 Z2 Asylgesetz 2005, BGBl. I 100/2005 (in der Folge: AsylG 2005), abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde vom 3. Oktober 2011 wies der Asylgerichtshof mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27. Dezember 2011 gemäß §§3 Abs1, 8 Abs1 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren römisch eins. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof wurden zwei Beschwerden gemäß Art144 B-VG eingebracht (B 1000, 1001/11), in denen die Beschwerdeführer behaupten durch die Anwendung eine verfassungswidrigen Gesetzes durch den Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft in ihren Rechten verletzt worden zu sein. In beiden Fällen ha... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer steht als Richter des Asylgerichtshofes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der als "Dienstbeschreibung für das Kalenderjahr 2010 gemäß §4 AsylGHG" bezeichneten Erledigung vom 31. März 2011 setzte der Personalsenat des Asylgerichtshofes die Gesamtbeurteilung der Diens... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art87, Art88, Art129c, Art129d Abs4 B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt B-VG Art144a AsylGHG §4 RStDG §36 B-VG Art. 87 heute B-VG Art. 87 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art129c B-VG Art144a AsylG 2005 §51, §53 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen den oben bezeichneten Bescheid des Bundesasylamts, Außenstelle Wien, vom 23. April 2010, mit welchem dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsberechtigungskarte nach §51 Asylgesetz 2005, BGBl. I 100/2005, idF BGBl. I 135/2009 (im Folgenden: AsylG 2005), wegen Ablauf der Gültigkeit entzogen wurde, und macht eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Achtung des Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Republik Kosovo und Angehöriger der albanischen Volksgruppe, reiste am 21. Juni 2006 (in der angefochtenen Entscheidung irrtümlich 2009) illegal nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Aufgrund der Minderjährigkeit des (unbegleiteten) Beschwerdeführers zum Zeitpu... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art129c, Art129d B-VG Art144a AsylG 2005 §23 Abs3, Abs4, Abs6BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen die oben bezeichnete Entscheidung des Asylgerichtshofes, stützt sich der Sache nach auf Art131 B-VG, macht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend und beantragt, den angefochtenen "Bescheid" wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. An keiner Stelle der
Begründung: der Beschwerde wird auf eine Verfassungsvorschrift Bezug genommen, Art8... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144a B-VG Art. 144a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des
Asylgerichtshofes mangels Zuständigkeit des VfGH zur
Wahrnehmung der behaupteten Verletzung ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit der angefochtenen Entscheidung des Asylgerichtshofes römisch eins. Mit der angefochtenen Entscheidung des Asylgerichtshofes wurden der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 27. Februar 2009, mit dem der Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß §7 Asylgesetz 1997 abgewiesen, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Ab... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144a B-VG Art. 144a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012
Leitsatz: Unzulässigkeit einer Beschwerde hinsichtlich der begehrten
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer
Asylgerichtshofbes... mehr lesen...
Begründung: I. Zu den Beschwerden vom 14. Jänner 2009 römisch eins. Zu den Beschwerden vom 14. Jänner 2009 1. Mit den oben bezeichneten Entscheidungen des Asylgerichtshofes wurden die von den nunmehrigen Beschwerdeführern jeweils gegen Bescheide des Bundesasylamtes erhobenen Beschwerden gemäß §3 Abs1, §8 Abs1 Z1 und §10 Abs1 Z2 Asylgesetz 2005 als unbegründet abgewiesen. 2. Innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist (§88a iVm §82 Abs1 VfGG) brac... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144a ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Einschreiter beantragen die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde wegen Säumnis des Asylgerichtshofes bei der Entscheidung über die Verfahrenshilfeanträge der Einschreiter vom 24. Oktober 2008. Die Einschreiter bringen dazu vor, sie hätten am 24. Oktober 2008 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für das Verfahren vor dem Asylgerichtshof, anhängig im Senat D11, gestellt. Dieser sei binnen der sechswöch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144a ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Beschluss vom 3. November 2008 wurde den Antragstellern römisch eins. Mit Beschluss vom 3. November 2008 wurde den Antragstellern die Verfahrenshilfe im Umfang der Eingabegebühren antragsgemäß bewilligt. Weiters wurden die Antragsteller mit einem Schreiben vom 10. November 2008 darüber informiert, dass dieser Verfahrenshilfeantrag die Beschwerdefrist von sechs Wochen nicht unterbricht. Mit dem am 21. November 2008 zur Post gegebenen Schr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144a VfGG §33 VfGG §82 Abs1 VfGG §88a ZPO §73 Abs2 ZPO §148 Abs2 B-VG Art. 144a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012 VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...