Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid der Privatrundfunkbehörde, mit dem der Antrag der "E GmbH" vom 13. Oktober 1999 auf Erteilung einer Zulassung für die im Frequenznutzungsplan BGBl. II Nr. 211/1999 ausgewiesene Sendelizenz Hallein gemäß §19 Abs2 des Regionalradiogesetzes (RRG), BGBl. Nr. 506/1993 idF BGBl. I Nr. 160/1999, abgewiesen wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird die Verletzung in verfassungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid der Privatrundfunkbehörde, mit dem der Antrag der Frau E W vom 13. Oktober 1999 auf Erteilung einer Zulassung für die im Frequenznutzungsplan BGBl. II Nr. 211/1999 ausgewiesene Sendelizenz Hallein gemäß §19 Abs2 des Regionalradiogesetzes (RRG), BGBl. Nr. 506/1993 idF BGBl. I Nr. 160/1999, abgewiesen wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird die Verletzung in verfassungs... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallVfGG §27VfGG §88
Rechtssatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wegen Entscheidung durch eine als verfassungswidrig erkannte Behörde aufgrund Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §13 RegionalradioG, BGBl 506/1993 idF BGBl I 160/1999, mit E v 13.06.01, G141/00 ua. (Ebenso: B47... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 2. November 1999, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des §14 Abs8 FSG gemäß §37a FSG zu einer Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof macht er die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 10. Jänner 2000, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des §14 Abs8 FSG gemäß §37a FSG zu einer Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof macht er die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 13. April 1999, mit dem der Beschwerdeführer ua. wegen Übertretung des §14 Abs8 FSG gemäß §37a FSG zu einer Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof macht er die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH schloß - nach vorhergehender Leistungsausschreibung - im Jahr 1996 mit Dipl.Ing. E W (Auftragnehmer) einen Vertrag über den Neu- und Umbau des Sicherheitszentrums in 9020 Klagenfurt, wobei der Auftragnehmer zur Erbringung folgender Leistungen verpflichtet wurde: Planungsleistungen, Bauleistungen, kaufmännische und technische Betreuung. Als Entgelt für die Bauleistungen wurde eine Vergütung der an die ausführenden Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 17. März 2000, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des §14 Abs8 FSG gemäß §37a FSG zu einer - gemäß §20 VStG gemilderten - Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. In der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof macht er die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit a... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Jänner 2001 erließ das Bundesvergabeamt eine einstweilige Verfügung, mit der dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlages für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens, längstens bis zum 15. März 2001, bei sonstiger Exekution untersagt wurde (§116 Abs1, 3 bis 5 BVergG). Gegen diesen Bescheid erhob der Auftraggeber Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Mit Schriftsatz vom 20. März 2001 zog die beschwerdeführende Partei ihre Besc... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe wendet sich der anwaltlich nicht vertretene Einschreiter gegen die Verwendung von nichtbeglaubigten Photokopien für ein graphologisches Gutachten im gegen ihn geführten Strafverfahren. Es liege ein "schwerer Fehler im Strafakt" vor; wiederholt ist von einem "Antrag auf Prüfung" des §135 StPO die Rede. 2. §135 StPO lautet: "IV. Prüfung von Handschriften §135. Entstehen Zweifel über die Echtheit einer Urkunde oder... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14.6.2000, Z416.395/3/VII/A/2/2000, der den folgenden
Spruch: enthält: "Durch Auflösung der Interfakultären Forschungsstelle für Rechtspsychologie an der Universität Salzburg mit Wirksamkeit vom 1.10.1999 und Eingliederung dieses Bereiches in das Institut für Psychologie, mit Beschluss des Senates vom 19.1.1999, ist in Ihrer bisherigen Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit selbstverfaßtem Schriftsatz erhob die Einschreiterin Beschwerde in einer wasserrechtlichen Angelegenheit. Über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes gab der für die Einschreiterin gerichtlich bestellte Sachwalter (Beschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 20. November 1995, SW 3/90-107) bekannt, daß er die Beschwerdeführung nicht genehmige. Die Eingabe war daher mangels Legitimation zur Beschwerdeführung zurückzuweisen (vgl. z.B. VfGH 26... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. August 2000 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach §14 Abs8 iVm. §37a FSG zu einer Geldstrafe in Höhe von S 5.000,- und für den Fall der Nichteinbringung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verurteilt, weil er mit einem Alkoholgehalt in der Atemluft von 0,36 mg/l ein Fahrzeug gelenkt hatte. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde eracht... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. September 2000 beim Verfassungsgerichtshof eingelangte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 21. Juli 2000, mit dem der Bewerbung der Beschwerdeführerin um die Verleihung einer schulfesten Leiterstelle an der Landesberufsschule 2 in Salzburg keine Folge gegeben wurde. Mit Schreiben des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 6. Februar 2001 wurde der Verfassungsgerichtshof davon in Kenntnis gesetzt, dass d... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juli 1999 wurde der Verein "Dichterstein Offenhausen" gemäß §24 des Vereinsgesetzes 1951 iVm Art11 Abs2 EMRK infolge Verstoßes gegen §3 VerbotsG wegen Überschreitung seines statutengemäßen Wirkungskreises aufgelöst. 2. Die dagegen gemäß Art144 B-VG erhobene, zu B1370/99 protokollierte Beschwerde des Vereins "Dichterstein Offenhausen" wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Besc... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "§21 und" in §37 Abs5 FührerscheinG, BGBl I 120/1997 idF BGBl I 2/1998, mit E v 12.06.01, G159/00 ua. (Quasianlaßfälle: B746/99, B1850/99, B173/00, B653/00, alle E v 12.06.01, B108/01, E v 20.06.01). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid
betreffend Dienstrechtsangelegenheiten mangels
Instanzenzugserschöpfung infolge Unterlassung der Anrufung der
Berufungskommission
Rechtssatz: Der bekämpfte... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EMRK Art6 Abs1AVG §6BundesvergabeG §3BundesvergabeG §78BundesvergabeG 1997 §52 Abs1 Z8BundesvergabeG 1997 §106
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Feststellung des Bundesvergabeamtes hinsichtlich einer
Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter in einem Vergabeverfahren;
keine Anwendung der ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStPO §135
Rechtssatz: Zurückweisung einer gegen die Verwendung von nichtbeglaubigten Photokopien für ein graphologisches Gutachten gerichteten Eingabe mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Zurückweisung auch hinsichtlich des ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbareB-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs1
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie über die hier behauptete Festnahme und Beleidigung Entschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation Verein
Leitsatz: Zurückweisung der Eingabe eines Vereinsvertreters gegen den die
Beschwerde des Vereins zurückweisenden Beschluß des VfGH
Rechtssatz: Mit der Eingabe vom 11.04.01 wird darzustellen versucht, daß mit der zu B1370/99 protokollierten Beschwerde des Vereins auch eine Beschwerde des Mag. DDr. T... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach dem Tod der
Beschwerdeführerin
Rechtssatz: Über eine Beschwerde kann - ungeachtet ihrer Zulässigkeit zum Zeitpunkt der Einbringung - jedenfalls dann nicht mehr meritorisch entschieden werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Beschwerdeverfahrens infolge Zurückziehung derBeschwerde; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Einschränkung auf die Kosten ist im Verfahren nach Art144 B-VG nicht gegeben (VfSlg. 5441/1966). Ein Kostenzuspruch ist nur im F... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbareB-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs1
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie über die hier behauptete Festnahme und Beleidigung Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbareB-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs1
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie über die hier behauptete Festnahme und Beleidigung Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...