Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbare B-VG Art129a Abs1 Z2 AVG §67c Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG ... mehr lesen...