Begründung: In der nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe schildert die Einschreiterin ausführlich ihre persönliche Situation und begehrt der Sache nach ua. die Beendigung der Sachwalterschaft. In der Folge hat sie noch weitere Schriftsätze eingebracht. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 7. September 1995, 3 SW 23/94-55, wurde für die Einschreiterin ein Sachwalter bestellt, der ua. die Vertretung vor Gerichten und Behörden zu besorgen hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, wurde über die Beschwerdeführerin wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet gemäß §15 Abs1 iVm §82 Abs1 Z4 FrG eine Geldstrafe von S 900,-- verhängt. römisch eins. 1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, wurde über die Beschwerdeführerin wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet gemäß §15 Abs1 in Verbindung mit §82 Abs1 Z4 FrG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. März 1997 das Ansuchen der Beschwerdeführerin um die Erteilung einer Apothekenkonzession im Innsbrucker Stadtteil Pradl (Betriebsstätte im Einkaufszentrum Sillpark) ab, dies insbesondere deshalb, weil kein Bedarf iS des §10 Abs2 Z1 des Apothekengesetzes (ApG) bestehe. römisch eins. 1. Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin macht in ihren Körperschaftsteuererklärungen für 1993, 1994 und 1995 die Zuweisungen zur Jubiläumsgeldrückstellung in näher bestimmter Höhe als Betriebsausgaben geltend. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin macht in ihren Körperschaftsteuererklärungen für 1993, 1994 und 1995 die Zuweisungen zur Jubiläumsgeldrückstellung in näher bestimmter Höhe als Betriebsausgaben geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde St. Lorenzen am Wechsel beschloß am 11. Juli 1997 die Änderung Nr. 4.07 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Lorenzen am Wechsel, in der die Umwandlung der Grundstücke Nr. 512/2, 460/7 und ein Teil des Grundstückes Nr. 460/15, alle KG Auersbach, von Freiland in Allgemeines Wohngebiet-Sanierungsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,3 vorgesehen war. römisch eins. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde St. Lorenzen am Wechsel bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stellte in ihrer Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1995 den Antrag, die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung in voller Höhe als steuerlichen Abzugsposten anzurechnen. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin stellte in ihrer Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1995 den Antrag, die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung in voller Höhe als steuerlichen Abzugsposten anzurechnen. Mit dem im Instanzenzug erg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, die Dotierung der Jubiläumsgeldrückstellung als steuerlichen Abzugsposten anzuerkennen. römisch eins. 1. In der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, die Dotierung der Jubiläumsgeldrückstellung als steuerlichen Abzugsposten anzuerkennen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Nove... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation VfGG §15 Abs2 VfGG §82 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wird die vom nunmehrigen Beschwerdeführer erhobene Berufung gegen die Arbeitnehmerveranlagung 1994 als unbegründet abgewiesen. Dieser Bescheid wird u.a. auf §33 Abs4 Z3 litb EStG 1988 idF BGBl. 312/1992 gestützt. römisch eins.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wird die vom nunmehrigen Beschwerdeführer erhobene Berufung gegen die Arbeitnehmerveranlagung 1994 als unbegründet abgewiesen. Dieser Bescheid wird u.a. auf §33 Abs4 Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Der Beschwerdeführer ist ausländischer Staatsangehöriger, der in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert war. römisch eins.Der Beschwerdeführer ist ausländischer Staatsangehöriger, der in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert war. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG bekämpften Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Hallein wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Gewährung von Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses wegen Erschöpfung des Höchstausmaßes für den Notstandshilfebezug eines Ausländers gemäß §34 Abs4 iVm §35 Abs1 AlVG abgelehnt. römisch eins.1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Hallein wurde der Antrag des ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann - auch die weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Salzburg, mit dem dem Österreichischen Rundfunk für Werbesendungen im Zeitraum Feber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. römisch eins.Die Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG bekämpften Bescheiden der Landesgeschäftsstelle des Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. römisch eins.Die Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG bekämpften Bescheiden der Landesgeschäftsstelle des Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Gewährung von Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses mangels Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis gemäß §33 Abs2 lita iVm §34 Abs4 AlVG abgelehnt. römisch eins.1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste wurde der Antrag de... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3704 Ankündigungsabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste vom 26. September 1996 wurde einem Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung der Notstandshilfe unter Berufung auf §33 Abs2 lita iVm §34 Abs4 AlVG keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, daß die Beschwerdeführerin weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch einen gültigen Befreiungsschein besitze. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 11. März 1997 wurde einem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Notstandshilfe unter Berufung auf §33 Abs2 lita iVm §34 Abs4 AlVG keine Folge gegeben. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberösterreich mit Bescheid vom 25. Juni 1997 keine Folge. Die Berufungsbehörde stützte ihre Entscheidung ebenfalls ausdrücklich auf die §§33 Abs2 lita und 34 Abs4 AlVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die drei Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich viele Jahre unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. römisch eins.Die drei Beschwerdeführer sind ausländische Staatsangehörige, die in Österreich viele Jahre unselbständig erwerbstätig und damit arbeitslosenversichert waren. 1. a) Der Beschwerdeführer zu B189/97 bezog vom 3. Oktober 1995 bis 28. Jänner 1996 und vom 3. Februar bis 5. Oktober 1996 Nots... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste vom 24. November 1995 wurde einem Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung der Notstandshilfe unter Berufung auf §33 Abs2 litc AlVG keine Folge gegeben. Dies wurde damit begründet, daß das anrechenbare Einkommen des Lebensgefährten der Notstandshilfewerberin trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen die Höhe ihrer Notstandshilfe übersteige. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Landes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. Jänner 1997 auf Gewährung von Arbeitslosengeld mit der
Begründung: abgewiesen, daß der Beschwerdeführer nicht als arbeitslos gelte, weil sein Einkommen laut Einkommensteuerbescheid für 1993 über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.740 S für 1997 gelegen sei. römisch eins.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste wurde der Antrag des Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wurde die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes für den Zeitraum 1. März 1996 bis 30. Juni 1996 gemäß §24 Abs2 AlVG widerrufen; von einer Rückforderung des unberechtigt Empfangenen wurde gemäß §25 Abs1 iVm §29 AlVG abgesehen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß für die Beurteilung des Anspruches auf Karenzur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Kärnten (Ausschuß in Leistungsangelegenheiten) wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Arbeitslosengeld unter Berufung auf §7 Abs1 Z1 iVm §12 Abs3 litb und Abs6 litc AlVG mit der
Begründung: abgewiesen, daß der Beschwerdeführer nicht als arbeitslos gelte, weil 11,1 % des Umsatzes aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit, dessen Höhe gemäß §36b (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberösterreich (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wurde das der Beschwerdeführerin zuerkannte Karenzurlaubsgeld mit 1. Jänner 1996 gemäß §29 Abs2 iVm §24 Abs1 und §12 Abs6 iVm §26 Abs4 AlVG mangels Arbeitslosigkeit mit der
Begründung: eingestellt, daß für die Beurteilung des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld, sofern laufend eine selbständige Erwerbstätigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Arbeitslosengeld unter Berufung auf §12 iVm §7 AlVG mit der
Begründung: abgewiesen, daß für die Beurteilung des Anspruches auf Arbeitslosengeld, sofern laufend eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgübt werde, gemäß §36a Abs5 Z1 leg.cit. das aus dem Einkommenste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark (Ausschuß in Leistungsangelegenheiten) wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Karenzurlaubsgeld unter Berufung auf §26 Abs3 litb und Abs4 iVm §12 Abs6 litc AlVG mit der
Begründung: abgewiesen, daß gemäß §36a Abs5 Z1 leg.cit. das aus dem Einkommensteuerbescheid über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr (in concreto: des Jahres 1994) er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wird ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Karenzurlaubsgeld für den Zeitraum 1. Juli 1996 bis 18. Februar 1997 unter Berufung auf §26 Abs3 litb und Abs4 iVm §12 Abs6 litc AlVG mit der
Begründung: abgewiesen, daß gemäß §36a Abs5 Z1 leg.cit. das aus dem Einkommensteuerbescheid über das zuletzt veranlagte K... mehr lesen...