Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Körperschaftsteuererklärung 1994 die Zuweisung zur Jubiläumsgeldrückstellung in näher bezeichneter Höhe als Betriebsausgabe geltend. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Körperschaftsteuererklärung 1994 die Zuweisung zur Jubiläumsgeldrückstellung in näher bezeichneter Höhe als Betriebsausgabe geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Dezember 1996 wies die Finanzlandesdir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. Jänner 1997 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Berufung der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft gegen den - die Dotierung der Jubiläumsgeldrückstellung steuerlich nicht anerkennenden - Körperschaftsteuerbescheid 1994 unter Hinweis auf §9 Abs4 EStG 1988 idF BGBl. 818/1993 ab. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. Jänner 1997 wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stellte in ihrer Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 den Antrag, die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung für 1994 in voller Höhe als steuerlichen Abzugsposten anzuerkennen. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin stellte in ihrer Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 den Antrag, die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung für 1994 in voller Höhe als steuerlichen Abzugsposten anzuerkennen. Mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft, ein Versicherungsunternehmen, ist aufgrund geltender Arbeitsordnungen verpflichtet, nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von 25, 35 und 45 Jahren eineinhalb bzw. drei bzw. vier Monatsbezüge als Jubiläumsgeld auszuzahlen. Gemäß §198 HGB iVm ArtX Abs1 Rechnungslegungsgesetz (RLG) hat die Beschwerdeführerin hiefür eine Jubiläumsgeldrückstellung zu bilden. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1994 machte sie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 26. Mai 1997, Z UVS-03/V/38/00159/97, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Berufungsbescheid vom 19. Februar 1996 abgeschlossenen Verfahrens als unbegründet abgewiesen. römisch eins.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 26. Mai 1997, Z UVS-03/V/38/00159/97, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Berufungsbescheid vom 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin rechnete in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1994 die Dotierung der Jubiläumsgeldrückstellung in näher bestimmter Höhe gemäß §9 Abs4 EStG 1988 idF Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 818/1993, außerbilanzmäßig hinzu. Die Körperschaftsteuer wurde vom Finanzamt für Körperschaften erklärungsgemäß mit Becheid vom 11. Juni 1996 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie darauf abstellte, §9 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.1. Mit den in den Verfahren B239/97, B758/97 sowie B1469/97 angefochtenen Bescheiden wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien Schubhaftbeschwerden ab und erklärte die Fortsetzung der Anhaltung in Schubhaft für zulässig. römisch eins.1.1. Mit den in den Verfahren B239/97, B758/97 sowie B1469/97 angefochtenen Bescheiden wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien Schubhaftbeschwerden ab und erklärte die Fortsetzung der Anhaltung in Schubhaft für zulässig. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Im Rahmen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 1994 dotierte die beschwerdeführende Aktiengesellschaft eine Rückstellung für Jubiläumsgelder in näher bestimmter Höhe. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1994 rechnete die Beschwerdeführerin in Entsprechung des §9 Abs4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818/1993, diesen Betrag außerbilanziell hinzu, um eine handelsrechtliche Zuweisung zur Jubiläumsgeldr... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 5. November 1997, Z213046/1-IV/ZDF/97, stellte der Bundesminister für Inneres fest, daß infolge Ruhens des Rechtes auf Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §§5a Abs1 Z3, 76a Abs1 ZDG die vom Beschwerdeführer eingebrachte Zivildiensterklärung Zivildienstpflicht nicht hat eintreten lassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde. römisch eins. Mit Bescheid vom 5. November 1997, Z213046/1-IV/ZDF... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art90 Abs1 B-VG Art133 Z4 B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EMRK Art6 Abs1 / Tribunal EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienZiviltechnikerkammerG 1993 §55 Abs1 ABGB §879 B-VG Art. 90 heute B-VG Art. 90 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art19 Abs1 B-VG Art69 Abs1 B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBundes-PersonalvertretungsG §41 B-VG Art. 19 heute B-VG Art. 19 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 19 gülti... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0015 Unabhängiger Verwaltungssenat
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitZivildienstG §76a Abs1 VfGG §86 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...