Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.830 Dokumente

Entscheidungen 3.421-3.450 von 21.830

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B239/97, B758/97, B1469/97, B1939/97, B2417/97

Entscheidungsgründe: I.1.1. Mit den in den Verfahren B239/97, B758/97 sowie B1469/97 angefochtenen Bescheiden wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien Schubhaftbeschwerden ab und erklärte die Fortsetzung der Anhaltung in Schubhaft für zulässig. 1.2. Im Verfahren B1939/97 wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien eine Schubhaftbeschwerde als unzulässig zurück, da Inhalt und Umfang der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht nicht bekanntgegeben worden waren. 1.3. Im Verfahren ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B466/97

Entscheidungsgründe: I. 1. Im Rahmen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 1994 dotierte die beschwerdeführende Aktiengesellschaft eine Rückstellung für Jubiläumsgelder in näher bestimmter Höhe. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1994 rechnete die Beschwerdeführerin in Entsprechung des §9 Abs4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818/1993, diesen Betrag außerbilanziell hinzu, um eine handelsrechtliche Zuweisung zur Jubiläumsgeldrück... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B1966/97, B1968/97

Begründung: Mit Bescheiden vom 16. Juni 1997, Zlen. BauR-011911/6,7-1997/PE/Vi, gab die Oberösterreichische Landesregierung den von den Einschreitern erhobenen Vorstellungen gegen die Vorschreibung von Beiträgen zu den Kosten der Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche keine Folge. Gegen diese Bescheide brachten die Einschreiter einerseits Beschwerden gemäß Art144 Abs1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof, andererseits solche gemäß Art131 Abs1 Z1 B-VG an den Verwaltungsg... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B553/96

Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 12. Dezember 1995, Zl. U-7057/692, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen mit zwei näher bezeichneten Hubschraubern zum Zweck der Herstellung von Flugbildern und Filmaufnahmen von besonderen Vorkommnissen für die aktuelle Berichterstattung gemäß §6 Abs1 litm, §10 Abs2 litf, §27 Abs5 und §40 Abs2 des Tiro... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B380/97

Begründung: 1. Mit Bescheid vom 17. Dezember 1996 hat die Personalvertretungs-Aufsichtskommission über Antrag des Zentralausschusses im Bundesministerium für Justiz gemäß §41 Abs5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes festgestellt, "daß Organe des Bundesministeriums für Justiz innerhalb des letzten Jahres durch die Erlässe vom 4. Dezember 1995, GZ 231.00/1-III 1/95 und vom 22. Februar 1996, GZ 187.00/6-III 1/96 Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wiederholt ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B1860/97

Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 26. Mai 1997, Z UVS-03/V/38/00159/97, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Berufungsbescheid vom 19. Februar 1996 abgeschlossenen Verfahrens als unbegründet abgewiesen. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Beschwerdeführer in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf ein faires ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B3034/97

Begründung: I. Mit Bescheid vom 5. November 1997, Z213046/1-IV/ZDF/97, stellte der Bundesminister für Inneres fest, daß infolge Ruhens des Rechtes auf Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §§5a Abs1 Z3, 76a Abs1 ZDG die vom Beschwerdeführer eingebrachte Zivildiensterklärung Zivildienstpflicht nicht hat eintreten lassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde. Mit Schriftsatz vom 19. November 1997 stellte der Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B239/97, B758/97, B1469/97, B1939/97, B2417/97 - B1860/97, B1559/97, B2401/97, B77

Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0015 Unabhängiger Verwaltungssenat
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfälle; Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Geschäftsverteilung 1997 UVS Wien mit E v 10.10.97, V17/97 ua. (Ebenso: B1860/97, E v 24.02.98, B1559/97 und B2401/97, beide E v 02.03.98, B772/97, B1275/97, B2096/97, B2130/97, B2280/97, B2300/97 und B2329/97, alle E v 23.02.98, sowie B142... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B542/97

Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art90 Abs1B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabEMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienZiviltechnikerkammerG 1993 §55 Abs1ABGB §879
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Ziviltechniker
Rechtssatz: Kein Eingehen auf die behauptete Verfas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B380/97

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art19 Abs1B-VG Art69 Abs1B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBundes-PersonalvertretungsG §41
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Bundesministers gegen einen Bescheid der Personalvertretungs-Aufsichtskommission betreffend Feststellung von Verletzungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes durch Organe des Bundesministeriums durch bestimmte Erlässe m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B3034/97

Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitZivildienstG §76a Abs1VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Stattgabe des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einbringung einer Zivildiensterklärung; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in die gemäß §76a Abs1 ZivildienstG eingeräumte Fri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

RS Vfgh 1998/2/24 B308/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer - selbstverfaßten - Beschwerde gegen die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung" mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Bef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1998

TE Vfgh Beschluss 1998/2/24 B308/98

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Beschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Verweigerung des "Zutritts zu einer öffentlichen Verhandlung". Weder Art144 B-VG idF der Novelle BGBl. 685/1988 noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis ein, über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1998

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