Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaVwGVG §14, §52 Abs2EMRK Art6 Abs1
Leitsatz: Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des VwGVG betreffend die Festsetzung der Kosten des Beschwerdeverfahrens mit 20% der Geldstrafe als Pauschalbetrag auch im Falle der Verhängung von kumulierten Geldstrafen; keine Bedenken gegen differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, der Verfassungsgerichtshof möge "I. Hauptantrag die Wortfolge 'soweit sie nicht von lita erfasst sind, sofern sie eine Tiefe von 300 m überschreiten oder in Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen. Die Grenzen derartiger Gebiete sind im Wasserbuch in geeigneter Weise ersichtlich zu machen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art140 Abs1 Z1 litaWRG 1934 §31c Abs5
Leitsatz: Vorschreibung einer Bewilligungspflicht für bestimmte Erdwärmegewinnungsanlagen zur Vermeidung von Wassergefährdungen im Wasserrechtsgesetz nicht verfassungswidrig; Regelung hinreichend determiniert und sachlich
Rechtssatz: Abweisung eines Antrags des Landesverwaltungsgerichts Niederösterrei... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG bzw. Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, "der Verfassungsgerichtshof möge 1. §351c Abs12 ASVG, BGBl I Nr 49/2017, 'Abs11 ist auch auf jene Arzneispezialitäten anzuwenden, die nach §609 Abs13 aus dem Heilmittelverzeichnis in den Erstattungskodex überführt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die im §351c Abs10 Z1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 145/2003 vorgesehenen Preisred... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der antragstellende Gemeindeverband die Aufhebung folgender Bestimmungen des Tiroler Rettungsdienstgesetzes 2009 als verfassungswidrig: "Im §1 Geltungsbereich zweiter Satz, die Wortfolge '… und den qualifizierten Krankentransport'. Der §2 Abs2: 'Der qualifizierte Krankentransport umfasst den aufgrund ärztlicher Beurteilung notwendigen Transport von Verletzten, Kranken oder sonst Hilfsbedürftigen, d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3 B-VG Art140 Abs1 Z1 litcASVG §351c Abs12, §351eAmtliche Verlautbarung 90/2017 der österreichischen Sozialversicherung im Internet, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Preisband gemäß §351c Abs11 und 12 ASVG
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ASVG und der "Amtlichen Verlautbarung" der österrei... mehr lesen...
Index: L9430 Hubschrauberdienst, Krankenbeförderung, Rettung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdTir RettungsdienstG 2009 §1, §2, §3, §4, §5, §13ZPO §228VfGG §62 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz auf Aufhebung von Bestimmungen des Tiroler RettungsdienstG betreffend die Übernahme von Kosten für den qualifizierten Krankentransport mangels Präjudizialität der angefochtenen Bestimmungen ... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller "der Verfassungsgerichtshof möge 1. die Wortfolge 'seiner Verschwiegenheit' in §112 Abs2 StPO erster Satz idF BGBI I 29/2012 als verfassungswidrig aufheben; in eventu 2. den Buchstaben 's' des Wortes 'seiner' in §112 Abs2 erster Satz StPO idF BGBI I 29/2012 als verfassungswidrig aufheben; in eventu 3. a) Z1 in §110 Abs1 StPO idF BGBl I 19/2004 b) §110 Abs4 StPO idF BGBI I... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller "der Verfassungsgerichtshof möge 1. die Wortfolge 'seiner Verschwiegenheit' in §112 Abs2 StPO erster Satz idF BGBI I 29/2012 als verfassungswidrig aufheben; in eventu 2. den Buchstaben 's' des Wortes 'seiner' in §112 Abs2 erster Satz StPO idF BGBI I 29/2012 als verfassungswidrig aufheben; in eventu 3. a) Z1 in §110 Abs1 StPO idF BGBl I 19/2004 b) §110 Abs4 StPO idF BGBI I... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs1 Z1 litdStPO §112 Abs1, Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Parteianträgen mehrerer Gesellschaften auf Aufhebung näher bezeichneter Teile einer Bestimmung der StPO betreffend die Bezeichnung von sichergestellten Aufzeichnungen oder Datenträgern im Zuge einer Hausdurchsuchung im Falle eines Widerspruchs der Betroffenen unter Berufung auf das Recht auf Verschwiegen... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs1 Z1 litdStPO §112 Abs1, Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Parteianträgen mehrerer Gesellschaften auf Aufhebung näher bezeichneter Teile einer Bestimmung der StPO betreffend die Bezeichnung von sichergestellten Aufzeichnungen oder Datenträgern im Zuge einer Hausdurchsuchung im Falle eines Widerspruchs der Betroffenen unter Berufung auf das Recht auf Verschwiegen... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl. VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl. VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohi... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdGOG 1896 §27a Abs1
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Rechtssatz: Die in §27a Abs1 GOG vorgesehene Änderung der Geschäftsverteilung aus wichtigen dienstlichen Gründen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal §27a Abs1 GOG im Lichte des Art87 Abs3 zweiter Satz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Die offen als "zwischengeschlechtliche" Person lebende beschwerdeführende Partei in dem zu E2918/2016 beim Verfassungsgerichtshof protokollierten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerdeverfahren beantragte bei der zuständigen Personenstandsbehörde unter anderem, die sie betreffende Eintragung im Zentralen Personenstandsregister (im Folgenden: ZPR) gemäß §42 Abs1 und 3 des Personenstandsgesetzes ... mehr lesen...
Index: 41/03 Personenstandsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litbPersonenstandsG §2 Abs2 Z3EMRK Art8
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Regelung des PersonenstandsG betreffend die Eintragung des Geschlechts; Recht intersexueller Personen auf individuelle Geschlechtsidentität und eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister angesichts der Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung der in Prüfun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Anträgen begehrt der Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien, das Wort "zwei" sowie die Wortfolge "von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien ernannt, eines auf Grund freier Entscheidung der Präsidentin bzw. des Präsidenten, eines auf Grund eines bindenden Vorschlages des Dienststellenausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien. Ein Mitglied (Ersatzmit... mehr lesen...
Index: L0015 LVerwaltungsgericht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art87, Art88 Abs2, Art134, Art135Wr VerwaltungsgerichtsG §19 Abs3, Abs4, Abs5, Abs6Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §11, §15Wr DienstO 1994 §76
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien betreffend die Zusammensetzung des Disziplinarausschusses; Zusammensetzung entscheidender Senate für die Disziplinarbehandlung eines ... mehr lesen...
I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehren die antragstellenden Vereine, der Verfassungsgerichtshof möge §2 Abs7 lite des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 (im Folgenden: TGVG), LGBl 61/1996, idF LGBl 60/2009 als verfassungswidrig aufheben. 2. Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 2.1. An der Liegenschaft in EZ ***, KG **************, ist Wohnungseigentum begründet. Grundbücherlicher ... mehr lesen...
I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge "oder deren Gesellschaftskapital oder Anteile am Vermögen (wie Namens- oder Stammaktien, Stammeinlagen und ähnliche Rechte) mindestens zur Hälfte Ausländern gehören" in §2 Abs7 litb des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 (im Folgenden: TGVG), LGBl 61/1996, idF LGBl 60/2009 als verfassungswi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesverwaltungsgericht §22 Z4, 5, 6 und 7 sowie §22a Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (VGW-DRG), LGBl 84/2012 idF LGBl 14/2017, als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes – VGW-DRG, LGBl 84/2012 idF LGBl 30/2018, die angefochtenen Bestimmungen idF LGBl 28... mehr lesen...
Index: L0015 LVerwaltungsgericht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art21, Art151 Abs51StGG Art2Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §22, §22aWr BesoldungsO 1994 §17
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der an Stichtage anknüpfenden Übergangsbestimmungen des Wiener Verwaltungsgericht-DienstrechtsG betreffend die Überleitung von Mitgliedern des UVS Wien zu Mitgliedern des Verwaltungsgerichts Wien; keine Bedenken gegen... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien als antragstellendes Gericht, "§7a Abs4 des Versammlungsgesetzes 1953, BGBl Nr 98/1953 (WV), eingefügt durch Bundesgesetz, BGBl I Nr 63/2017, Z4" als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die §§7a und 19 des Versammlungsgesetzes 1953, BGBl 98/1953, idF BGBl I 63/2017, lauten wie folgt (die angefochtene Bestimmung ist hervorgehoben): "§7a. (1) Der Schutzbereich... mehr lesen...
Index: L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art140 / PrüfungsumfangTir GVG 1996 §2 Abs7 lite
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Regelung des Tiroler GrundverkehrsG betreffend die Definition von Vereinen als "Ausländer" im Sinne dieses Gesetzes als zu eng gefasst
Rechtssatz: Bei der angefochtenen Vorschrift des §2 Abs7 lite Tir GVG 1996 han... mehr lesen...
Index: L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangTir GVG 1996 §2 Abs7 litb
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Landesverwaltungsgerichts Tirol auf Aufhebung einer Regelung des Tiroler GrundverkehrsG betreffend die Definition von juristischen Personen als "Ausländer" im Sinne dieses Gesetzes als zu eng gefasst
Rechtssatz: Bei der angefochte... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaVersammlungsG §7a Abs4, §13, §14, §19
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Verwaltungsgerichts Wien auf Aufhebung des §7a Abs4 VersammlungsG betreffend das Verbot einer Versammlung am selben Ort und zur selben Zeit sowie im Schutzbereich einer rechtmäßigen (anderen) Versammlung als zu eng gefasst
Rechtssatz: Das antragstellende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gemäß Art140 Abs1 Z1 lita B-VG, §35 Abs2 Vorarlberger Raumplanungsgesetz (Vbg. RPG), LGBl 39/1996, idF LGBl 43/1999, §35 Abs2 Vbg. RPG, LGBl 39/1996, idF LGBl 44/2013, und §35 Abs3 Vbg. RPG, LGBl 39/1996, idF LGBl 28/2011, als verfassungswidrig aufzuheben, sowie gemäß Art139 Abs1 Z1 B-VG, den Teilbebauungsplan BB Galina der Marktgemeinde Nenzing, beschlossen von der Gemeinde... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art140 Abs1 Z1 litaVlbg RaumplanungsG 1996 §35 Abs2, Abs3Teilbebauungsplan BB Galina der Marktgemeinde Nenzing vom 13.10.2015 §2Vlbg PlanzeichenV, LGBl 50/1996 idF LGBl 49/2011 §6
Leitsatz: Kein Verstoß der Regelung des Vlbg RaumplanungsG 1996 betreffend die Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan gegen das Bestimmtheitsgebot; Erfüllung der Voraussetzungen der Vbg Planzei... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 2. März 2018, 8 Cg 2/18g, wies das Landesgericht Leoben den Antrag des Klägers im gerichtlichen Ausgangsverfahren (der Antragsteller im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist), ihm die Verfahrenshilfe im Umfang der Begünstigungen des §64 Abs1 Z1 lita und c ZPO zu bewilligen, ab. Der Antragsteller habe zu seinen Vermögensverhältnissen ausgeführt, dass ihm der Käufer für den Verkauf näher bezeichneter Liegenschaften den Kaufpreis hinterlegt habe. Der Antragstell... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 16. April 2018, 44 Cg 2/18g, wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz mit Spruchpunkt 1. den Antrag der Kläger im gerichtlichen Ausgangsverfahren (die Parteien im verfassungsgerichtlichen Verfahren sind) auf Führung eines "Subaktes", für den die Akteneinsicht durch die beklagte Partei ausgenommen sein soll, ab. Darüber hinaus wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz den Antrag des Erstklägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe nach §64 Abs1 Z1 lit... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 23. April 2018, 10 Cg 9/18m, wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz den Antrag des Klägers (der Einschreiter im verfassungsgerichtlichen Verfahren ist) auf Führung eines "Subaktes", für den die Akteneinsicht des Beklagten im gerichtlichen Ausgangsverfahren ausgenommen ist (Spruchpunkt 1) und den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (Spruchpunkt 2) ab. Zu Punkt 1 führte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz aus, dass für die Führung eines – vo... mehr lesen...