Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 26.04.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als faktischer Geschäftsführer der „ XXXX “ (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeitr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 11.02.2020, 18-2019-BE-VER10-0003E, entschied die belangte Behörde wie folgt: "Herr XXXX , schuldet als Geschäftsführer von Beitragskontoinhaber(in) XXXX , der Österreichischen Gesundheitskasse gem. § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume aus der Nachrechnung auf Grund der Beitragsprüfung vom 14. November 2018 von € 5.107,07 zuzüglich Verzugszins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der damaligen Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.04.2019 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GesmbH, XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus Beiträgen samt Nebengebühren ein Rückstand in der Höhe von EUR 23.697,14 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Primärschuldnerin wurde ersucht, den Rückstand b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .01.2018, BZ.: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) vormals XXXX aus, dass XXXX , geb. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der XXXX , XXXX (in der Folge: so oder: Primärschuldnerin oder: GmbH) für auf dem Beitragskonto XXXX der GmbH aushaftende Sozialversicherungsbeiträge den Betrag von EUR 17.718,96 zzgl. Verzugszinsen im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben betreffend "Haftung für Beiträge gem. § 67 Abs. 10 ASVG" vom 7.11.2018 und beigefügter Rückstandsaufstellung gemäß § 64 ASVG vom selben Tag teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als ehemaligem Geschäftsführer der XXXX . (im Folgenden kurz: "S. GmbH") mit, dass auf dem Beitragskonto der S. GmbH aus den Beiträgen samt Nebengebühren ein Rücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 15.05.2017 teilte die belangte Behörde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (im Folgenden „bP“) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (im Folgenden „GmbH“) aus den Beiträgen Oktober 2012 bis September 2013 ein Rückstand in der Höhe von EUR 94.801,93 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt. Nach Abzug der zu erwartenden 10%... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Bescheid) verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer als Vertreter der Beitragsschuldnerin gemäß § 67 Absatz 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG rückständige Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis XXXX ) im Betrage von € 20.100,41 zuzüglich Verzugszinsen seit XXXX zu bezahlen. 2. Der Bescheid wurde an einen im ZMR ausgewiesenen Wohnsitz des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 16.7.2018 sprach die (damalige) SGKK aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin F. GmbH der SGKK gemäß § 67 Abs 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2016 bis Februar 2017 in Höhe von € 13.151,12 zuzüglich näher genannter Verzugszinsen zu bezahlen habe. 2. Mit E-Mail vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 20.06.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: S GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand in Höhe von insgesamt EUR 70.026,34 offen aufscheine, wovon im Wege der Ausfallshaftung nach § 67 Abs. 10 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid 07.06.2017, Beitragskontonummer XXXX , festgestellt, dass DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin infolge schuldhafter Verletzung der ihm als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 12.04.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: R GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand in Höhe von insgesamt EUR 32.688,14 offen aufscheine, welcher im Wege der Ausfallshaftung nach § 67 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 21.06.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: E GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand aus den Beiträgen April 2013 bis Oktober 2013 und Februar 2014 bis Mai 2014 in Höhe von insgesamt EUR 18.6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 teilte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH mit Sitz in XXXX , XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beiträgen für die Zeiträume Juli 2017 und August 2017 ein Beitragsrückstand in Höhe von € 140.544,14 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der of... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 10.03.2017 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) aus, dass Herr XXXX (kurz BF) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (kurz Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2013 bis Dezember 2014 in Höhe von € 5.915,15 zuzüglich Verzugs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 12.04.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: R GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand in Höhe von insgesamt EUR 190.531,60 offen aufscheine, wovon im Wege der Ausfallshaftung nach § 67 Abs. 10 ASVG der Rückstand aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 04.04.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: P GmbH] aus den Beiträgen Februar 2010 bis Februar 2015 ein Rückstand in Höhe von insgesamt EUR 33.760,35 offen aufscheine, welcher im Wege der Ausfallshaftung nach § 67 Abs. 10 iVm 58 Abs. 5 ASVG geltend gemacht werde. Dem Schreiben war ein Rückstandsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 24.08.2017, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Monate Jänner 2018 (gemeint wohl Okt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [GKK] 1.1. Mit Schreiben vom 12.11.2019 teilte die OÖGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX in Liquidation [im Folgenden: C GmbH] aus den Beiträgen Februar bis Oktober 2019 samt Nebengebühren ein Rückstand in der Höhe von EUR 2.979,51 zuzüglich der Verzugszinsen offen aufscheine, wofür der Beschwerdeführer als Liquidator der C GmbH in Liquidation nach § 67 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2018 bezüglich Haftung für Sozialversicherungsbeiträge verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, wegen schuldhafter Meldepflichtverletzung sowie Verletzung der Gleichbehandlungspflicht eine Haftungssumme in Höhe von EUR 8.948,52 an die belangte Behörde zu bezahlen. 2. Hiergegen erhob die rechtsvertretene Beschwerdeführerin fristgerecht mit Schriftsatz vom 03.12.2018 Beschwerde. Zusammengefasst wurde Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2018 bezüglich Haftung für Sozialversicherungsbeiträge verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, wegen schuldhafter Meldepflichtverletzung sowie Verletzung der Gleichbehandlungspflicht eine Haftungssumme in Höhe von EUR 8.948,52 an die belangte Behörde zu bezahlen. 2. Hiergegen erhob die rechtsvertretene Beschwerdeführerin fristgerecht mit Schriftsatz vom 03.12.2018 Beschwerde. Zusammengefasst wurde Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.04.2017 der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse – Landesstelle Vorarlberg (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet) der belangten Behörde als ehemaliger Geschäftsführer von XXXX Installationen GmbH der belangten Behörde die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Parteiengehör vom 21.12.2017 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF) mit, dass er als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) für einen Beitragsrückstand in Höhe von ? 59.890,38 zzgl. Verzugszinsen aus dem Zeitraum März 2017 bis Juli 2017 hafte. Beigelegt war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG. 2. Mit Bescheid vom 24.05.2018 stellte die belangte Behörde fest,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde über den offenen Rückstand ( XXXX zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen) der Primärschuldnerin informiert. Der Beschwerdeführer wurde ersucht, den Rückstand zu begleichen bzw. alle Tatsachen vorzubringen, die seiner Meinung nach gegen seine Haftung gemäß § 67 Absatz 10 ASVG sprechen. 2. Der Beschwerdeführer nahm zu dem Schreiben wie folgt Stellung: Er wies darauf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 16.7.2018 sprach die SGKK aus, dass der Antragsteller als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin F. GmbH der SGKK gemäß § 67 Abs 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2016 bis Februar 2017 in Höhe von € 13.151,12 zuzüglich näher genannter Verzugszinsen zu bezahlen habe. 2. Mit E-Mail vom 15.8.2018 erhob der Antragsteller fristgerecht Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 23.09.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG für die von der der XXXX GmbH zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume August 2017 bis Februar 2018 in Höhe von ? 23.268,90 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG ergebenden Höhe, das seien ab 10.10.2019 3,38 % p.a. aus ? 22.781,50, haft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 23.09.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG für die von der der XXXX GmbH zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume August 2017 bis Februar 2018 in Höhe von ? 23.268,90 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs. 1 ASVG ergebenden Höhe, das seien ab 10.10.2019 3,38 % p.a. aus ? 22.781,50, haft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Haftungsbescheid vom 29.10.2014, Zahl: XXXX , verpflichtete die SGKK die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG als Geschäftsführerin der XXXX zur Zahlung eines Rückstandes von EUR 45.457,44 innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution. Dem Bescheid war der Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom 29.10.2014 beigelegt (Aktenzahl der vorgelegten Aktenteile [AZ] III). 1.2. Mit Schreiben vom 26.11.2014 erhob die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.12.2019 hat die Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Tirol; im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) Herrn XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer - BF) als Geschäftsführer gemäß § 67 Abs 10 ASVG verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? 5063,99 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs 1 ASVG ergebenden Höhe binnen 14 Tagen nach Zuste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse in Folge belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 20.08.2012, Zl. XXXX , den BF zur Entrichtung von ? 124.213,15 zuzüglich Verzugszinsen ab dem 20.08.2012 aus ? 99.127,07 gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG verpflichtet. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 26.04.2014, Zl. XXXX , wurde die offene Forderung der belangten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.07.2019, XXXX, entschied die belangte Behörde wie folgt: "Herr XXXX, schuldet als Geschäftsführer vom Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH, XXXX, der Tiroler Gebietskrankenkasse gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beträge s.Nbg. aus Vorschreibungen für die Zeiträume aufgrund der Nachrechnung aus den Beitragsprüfungen von 19.08.2016 und 20.04.2017 von € 16.141,81 zuzüglich Verzugszinsen in... mehr lesen...