Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Einleitend wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis L511 2125622-1/10 verwiesen, welchem ebenso der gegenständlich angefochtene Bescheid der SGKK vom 02.02.2016, Beitragskontonummern: XXXX, GZ: XXXX, zu Grunde lag. 1.1. Einleitend wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis L511 2125622-1/10 verwiesen, welchem ebenso der gegenständlich angefochtene Bescheid der SGKK vom 02.02.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L503 2115382 verwiesen. 1.2. Mit Bescheid vom 26.09.2016, Kto.Nr. XXXX, XXXX, zugestellt mit 27.09.2016, stellte die SGKK in Spruchpunkt I fest, dass XXXX[IL] auf Grund der für die XXXX [I GmbH], in persönlicher und wirtsch... mehr lesen...
Gemäß § 29 Absatz 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn die Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichten oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht o... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.07.2010, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass vier namentlich genannte Personen als Dienstnehmer der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, und gem. § 410 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 sowie § 50 ASVG aus, dass XXXX (vormals XXXX, Beschwerdeführerin, im folgenden kurz BF), XXXX, wegen der im Zuge der G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.12.2005, GZ: XXXX, wurde gemäß § 194 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) in Verbindung mit § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), jeweils in den geltenden Fassungen, Frau XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) die Nachentricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.12.2006, GZ: XXXX, wurde gemäß § 194 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) in Verbindung mit § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), jeweils in den geltenden Fassungen, festgestellt, dass die vorläufige Beitragsgrundlage von Frau XXXX (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Erstverfahren: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz XXXXGKK) gemäß § 410 Abs. 1 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass XXXX, geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Grund ihrer Tätigkeit beim Amt der XXXX Landesregierung im Zeitraum XXXX bis XXXX mit den im
Spruch: des Bescheides näher dargestellten Beitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.05.2011, GZ: XXXX, stellte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX, VSNR: XXXX, auf Grund ihrer Tätigkeit als Lehrbeauftragte an der XXXX Hochschule XXXX ab dem 23.02.2004 nicht der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung unterlag. Die belangte Behörde bezog sich auf die Rechtsnormen der § 410 Abs. 1 Z 1 und 7 in Verbind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) stellte am 11.11.2015 einen Antrag auf Zuerkennung der Invaliditätspension. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 16.12.2015 abgelehnt, da die Wartezeit nicht erfüllt war. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Klage an das Arbeits- und Sozialgericht. 1. Frau römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30.05.2012, GZ. 046-Mag. XXXX /UK 64/12, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) als Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 09.12.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 112.698,69 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von € 13.985,45, sohin insgesamt € 126.684,14 zu entrichten sowie f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom268.08.2013, GZ XXXX stellte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Steiermark fest, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX, für die von ihm ausgeübte Tätigkeiten, Vermietung land (forst)wirtschaftlicher Betriebsmittel Dienstleistungen für andere Land-und forstwirtschaftliche Betriebe, Kulturpflege im ländlichen Raum, Betriebshelfer, Winterdienst, sowie Holzakk... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang: 1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.08.2013 wurde Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX von der belangten Behörde gemäß § 67 Abs.10 ASVG iVm §83 ASVG zur Zahlung der vom genannten Unternehmen zu entrichtenden Beiträge samt Ne... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) verpflichtete mit Bescheid vom 22.07.2013 Herrn XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet), für seine von der liechtensteinischen Pensionskasse monatlich bezogene Pensionsleistung gemäß § 73a Abs 1 ASVG ab 01.01.2013 Krankenversicherungsbeiträge in der Höhe von jeweils EUR 31,97 zu entr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) verpflichtete mit Bescheid vom 21.10.2013 Herrn XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet), für seine von der schweizerischen Pensionskasse bezogenen Pensionsleistung gemäß § 73a Abs. 1 ASVG im Zeitraum vom 01.02.2012 bis zum 30.11.2027 monatliche Krankenversicherungsbeiträge in der Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27.03.2014, Zl. 1649 020158, wurde von der belangten Behörde gemäß §§ 194 GSVG in Verbindung mit §§ 409 und 410 ASVG festgestellt, dass der monatliche Beitrag vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 aufgrund der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung Euro XXXX beträgt, dass der monatliche Beitrag vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 aufgrund der Pflichtversicherung in der Kranken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.12.2012 stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle XXXX, (in der Folge belangte Behörde), fest, dass Herr XXXX (in der Folge BF) gemäß § 410 ASVG iVm § 194 GSVG für bestimmte, zwischen 1.6.1980 und 31.12.2006 gelegene Zeiträume gemäß den §§ 25, 27, 27a und 27d GSVG näher genannte monatliche Beiträge in der Pensions– bzw. in der Pensions– und Kranken... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit der als Bescheid bezeichneten Erledigung der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.12.2013 wurde Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX von der belangten Behörde gemäß § 67 Abs.10 ASVG iVm §83 ASVG zur Zahlung der vom genannten Unternehmen zu entrichtenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) führte bei der XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (in der Folge: GPLA) für den Prüfungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 durch. Das Ergebnis dieser GPLA wurde der Beschwerdeführerin bei der Schlussbesprechung am 07.04.2016 mit Hinweis auf den Vorbehalt eines etwaigen Rechtsmittels hin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 21.05.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz "BF") als Dienstgeberin verpflichtet werde, die von der SGKK mit Beitragsvorschreibung vom 31.7.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 71.390,83 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) hat für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2011 bei der Dienstgeberin "XXXX" (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) eine Prüfung der lohnabhängigen Abgaben durchgeführt. 2. Mit Bescheid vom 18.06.2013 wurde unter Spruchpunkt I. festgestellt, dass der Mitbeteiligte aufgrund einer Tätigkeit als Gartenpfleger für die Beschwerdeführerin v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. die Wiener Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) hat für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2011 bei der Dienstgeberin "XXXX" (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) eine Prüfung der lohnabhängigen Abgaben durchgeführt. 2. Mit Bescheid vom 17.06.2013 wurde unter Spruchpunkt I. festgestellt, dass der Mitbeteiligte aufgrund einer Tätigkeit als Dachboden- und Kellerräumkraft für die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 8.4.2016 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) ausgesprochen, dass die Antragstellerin hinsichtlich der behaupteten Tätigkeit als Buffethilfe für die ehemalige C. P. G. N. KG im Zeitraum vom 1.12.2014 bis 4.6.2015 nicht als Dienstnehmerin der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung unterlag. Begründ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro XXXX, (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.08.2015, XXXX, wurde der Beitrag zur Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) für den Zeitraum von 01.10.2015 bis 31.12.2015 in der Höhe von € XXXX sichergestellt (Spruchpunkt 1) ,sowie das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2015 sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, an Beiträgen, N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) führte am 01.02.2010 bei der Dienstgeberin XXXX(in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet), eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (in der Folge: GPLA) für den Prüfungszeitraum vom 01.01.2003 bis 30.04.2007 durch. 2. Mit Bescheid vom 06.05.2010 sprach die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin als ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK), vom 20.03.2009, XXXX, wurde mit Spruchpunkt I. festgestellt, dass der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden: BF) im Zeitraum von 01.10.2003 bis 31.12.2007 aufgrund seiner Tätigkeit bei der XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. 1. Mit B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 18.10.2013 wurde festgestellt, dass der Herr XXXX (in der Folge Mitbeteiligter, kurz MB) im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.03.2011 hinsichtlich seiner ausgeübten Tätigkeit bei der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 21.10.2013 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für den Dienstnehmer XXXX (in der Folge Mitbeteiligter, kurz MB) betreffend den Zeitraum 01.01.2010-31.03.2011 allgemeine Beiträge in Höhe € 3.504,34, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 64,86 sowie... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hatte ab 2014 gemäß Art 151 Abs 1 Z 8 B-VG fünf historisch bereits eingeleitete Rechtsmittelverfahren iZm Streitigkeiten über die Frage des Vorliegens echter oder freier Dienstverhältnisse iZm den im Entscheidungskopf namentlich genannten fünf für die XXXX in zurückliegenden Zeiträumen Tätigen weiterzuführen. Das BVwG hatte ab 2014 gemäß Artikel 151, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG fünf historisch bereits eingeleitete Rechtsmittelverfahren iZm Streitigkeite... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hatte ab 2014 gemäß Art 151 Abs 1 Z 8 B-VG fünf historisch bereits eingeleitete Rechtsmittelverfahren iZm Streitigkeiten über die Frage des Vorliegens echter oder freier Dienstverhältnisse iZm den im Entscheidungskopf namentlich genannten fünf für die XXXX in zurückliegenden Zeiträumen Tätigen weiterzuführen. Das BVwG hatte ab 2014 gemäß Artikel 151, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG fünf historisch bereits eingeleitete Rechtsmittelverfahren iZm Streitigkeite... mehr lesen...