Begründung: Mit Bescheid vom 7. 9. 1998 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 5. 1998 ab. Es stellte fest, dass die am 31. 8. 1946 geborene Klägerin in einem aufrechten Dienstverhältnis als Krankenpflegerhelferin in einem Geriatriezentrum beschäftigt ist u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension ab 1. 1. 1999 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, dass der am 11. 4. 1945 geborene Kläger, der bis 1996 als Hilfsarbeiter beschäftigt war, mit gewissen Einschränkungen noch leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten verrichten könne, weshalb seine Verweisbarkeit auf Tätigkeiten eines Portiers, Kassiers oder Geschirrabräumers und auch auf industrielle Tischarbeiten wie Verpackungs- u... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 3. 1997 entzog die beklagte Partei der am 28. 8. 1928 geborenen Klägerin das seit 1. 9. 1994 gewährte Pflegegeld der Stufe 1 mit Ablauf des 30. 4. 1997. Der seinerzeit festgestellte Pflegebedarf liege nicht mehr vor. Die Klägerin begehrt mit ihrem dagegen erhobenen, als Klage zu qualifizierenden "Einspruch" erkennbar die Weitergewährung des Pflegegeldes der Stufe 1 über den 30. 4. 1997 hinaus. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 5. 1944 geborene Kläger, der eine dreieinhalb Jahre dauernde Lehre als Kfz-Mechaniker (erfolgreich) abgeschlossen hat, war im maßgebenden Zeitraum vor dem Stichtag als Kraftfahrer und Kfz-Mechaniker bei einem Bauunternehmen beschäftigt. Der Kläger war seinerzeit in diesem Unternehmen eingestellt worden, weil ein Kraftfahrer benötigt wurde und der Kläger auch eine entsprechende Ausbildung als Kfz-Mechaniker absolviert hatte. Er war daher "kombiniert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bereits das Berufungsgericht hat die Relevanz der Nichteinholung eines berufskundlichen Gutachtens verneint, sodass dieser Verfahrensmangel erster Instanz nicht mehr mit Erfolg in der Revision geltend gemacht werden kann (SSV-NF 3/115, 7/74 ua). Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10. 2. 1968 geborene Kläger hat den Beruf eines Dachspenglers und Karosseriespenglers erlernt. Nach Beendigung der Lehrzeit im Jahr 1986 arbeitete der Kläger in den Monaten September und Oktober 1986 bei der K***** GesmbH als Karrosseur und erwarb dadurch zwei Beitragsmonate in der Pensionsversicherung der Arbeiter. In der Zeit zwischen 1. 4. 1987 und 30. 11. 1987 absolvierte der Kläger den Präsenzdienst. Am 12. 5. 1987 absolvierte der Kläger erfolgre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Wesentl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher zurückzuweisen. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der 1951 geborene Kläger, der keinen Berufsschutz genießt, die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Invaliditätspension zum Stichtag 1. 2. 1998 nach § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, ist (mit der Einschränkung, dass die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung 10 ObS 158/98b = SSV-NF 12/72 zu einem anderen Sachverhalt erging) zut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13. 4. 1947 geborene, zum Stichtag 1. 11. 1996 demnach 49 Jahre alte Kläger hat nach Absolvierung der Pflichtschule im März 1965 die Schlosserlehre absolviert. In weiterer Folge war er bis zum Jahr 1971 als Schlosser, Monteur und Montagearbeiter beschäftigt. Anschließend arbeitete er bis 1981 als Schlosser und Monteur sowie in den letzten fünfzehn Jahren als Werkzeugausgeber. Der Kläger ist infolge einer bei einem Arbeitsunfall im Jahr 1972 erlittenen... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 Ba
Rechtssatz: Für die Prüfung der Frage, ob ein erworbener Berufsschutz durch die Ausübung eines bestimmten Berufes erhalten wurde, ist die genaue Feststellung der konkret ausgeübten Tätigkeiten erforderlich. Entscheidungstexte 10 ObS 123/99g Entscheidungstext OGH 31.08.1999 10 ObS 123/99g 10 ObS 95/10h Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auszugehen ist von der bindenden Feststellung, daß der Kläger, der weder von forciertem Arbeitstempo noch von Überstunden zwei bis dreimal pro Woche ausgeschlossen ist, weiterhin in der Lage ist, seine bisher überwiegend ausgeübte Tätigkeit als Versicherungsvertreter im Außendienst - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß damit unregelmäßige, vielfach außerhalb der Bürozeiten liegende Arbeitszeiten in Orientierung an die Kundenwünsche verbunden sind, wob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1986 schloß der Kläger bei der beklagten Partei zwei Er- und Ablebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung ab, die auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhalteten. Versicherungsbeginn war 1. 5. 1986, der Versicherungsablauf wurde bei der einen Polizze mit 1. 5. 2001, bei der anderen mit 1. 5. 2024 festgelegt. Als Beruf des Klägers wurde "Zimmerer" angeführt. Inhalt des Versicherungsvertrages waren unter anderem die besonderen Versicherun... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1ASVG §273 Abs1BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2GSVG §153
Rechtssatz: Der Begriff der Berufsunfähigkeit im Sozialversicherungsrecht ist - trotz weitgehend gleicher Wortwahl in den entsprechenden Bestimmungen - anders definiert als in § 2 der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch vom Invaliditätsbegriff in der Unfallversicherung unterscheidet sich der Begriff der Berufsunfähigkeit in de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Er- und Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsbeginn war am 1. 3. 1989, die Versicherung endet am 1. 3. 2003. Für den Fall der Berufsunfähigkeit wurden eine jährliche Barrente von S 96.000 sowie Prämienbefreiung vereinbart. Der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegen die Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zugrunde, deren für den vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Zu berichtigen wäre lediglich das Entscheidungszitat zur Frage der Gleichstellung einer im Ausland absolvierten Ausbildung (SSV-NF 5/99 statt 5/90). Den Revisionausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. 5. 1952 geborene Kläger hat den Beruf eines Kraffahrzeugmechanikers erlernt, jedoch in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag nicht ausgeübt. Tatsächlich war er in diesem Zeitraum überwiegend als Monteur im Installationsbereich auf Großbaustellen (Errichtung von Gasleitungen und Fernwärmeleitungen, Verlegen von Heizungsleitungen und Austausch von Kesseln) tätig; dadurch erwarb er Kenntnisse und Fähigkeiten, die denen eines gelernten Rohrleitungsmonteurs ent... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 31. 5. 1994 lehnte die Beklagte den Antrag der am 17. 12. 1944 geborenen Klägerin vom 11. 10. 1993 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, daß die keinen Berufsschutz genießende Klägerin noch im Stande sei, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Aufgrund der getroffenen Feststellungen zu den gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin "aus der Sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten auf Teilzeitbeschäftigung besteht, richtig ist, ist es ausreichend, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Dem Einwand, es fehle die vollständige Anführung der Beschwerden und Krankheiten des Klägers, ist entgegenzuhalten, daß bei Pensionsansprüchen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit notwendiger Inhalt der Feststellungen das medizinische Leistungskalkül ist und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit bereits in der Berufung gerügte und vom Berufungsgericht verworfene Verfahrensmängel (Einvernahme weiterer Zeugen; Gutachtensergänzung) in der Revision abermals wiederholt werden, liegen diese nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO; SSV-NF 7/74). Soweit bereits in der Berufung gerügte und vom Berufungsgericht verworfene Verfahrensmängel (Einvernahme weiterer Zeugen; Gutachtensergänzung) in der Revision ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BbASVG §255 Abs2 EASVG §273
Rechtssatz: Ein Berufsfußballer hat - ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine Angestellten- oder Arbeitertätigkeit handelt - weder Berufsschutz nach § 273 ASVG noch nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG, weil die gegenüber anderen Berufen völlig untypisch kurze Zeit der Ausübbarkeit von Anfang an feststeht. Der Berufsfußballer muss schon bei Beginn seiner Tätigkeit mit einem späteren Berufswechsel r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 27. 8. 1925 geborene Klägerin bedarf aufgrund verschiedener gesundheitlicher Leiden (insbesondere allgemeiner Arterienverkalkung, Hirn- und Herzkranzgefäßdurchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Abnützung der Wirbelsäule und verschiedener Gelenke, Schultergelenksarthrose rechts, sodaß der rechte Arm nicht über die Horizontale gehoben werden kann, etc) der ständigen Betreuung beim Baden und Duschen, bei der Haarwäsche, beim Frisieren und beim Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 11. 1965 geborene Kläger absolvierte bereits ab dem 8. Lebensjahr zweimal wöchentlich ein Fußballtraining und eine ganze Reihe von Fußballspielen. Nachdem er zunächst in einer Jugendmannschaft spielte, kam er 1978 zum Sportklub R*****, bei dem er in einer Nachwuchsmannschaft bis 1982 bereits wöchentlich viermal trainierte und jeweils ein Spiel absolvierte. Durch das Training sollten Ballannahme, Ballführung, Kopfballspiel, Schußtechnik, fußballtec... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 9. 1944 geborene Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrages durch die Beklagte, ihm die Invaliditätspension ab 1. 2. 1994 zu gewähren. Er bringt vor, keiner geregelten Beschäftigung mehr nachgehen zu können. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger weist folgendes Leistungskalkül auf: Ab Antragstellung konnte er leichte, mittelschwere und schwere Arbeiten verrichten, wobei Arbeiten überwiegend in gebückter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies nach Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen durch den Obersten Gerichtshof (10 ObS 2088/96y, veröffentlicht in SSV-NF 10/58) im zweiten Rechtsgang das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.3.1993 gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, daß der am 5.2.1959 geborene (und daher am Stichtag erst 34 Jahre alte Kläger) hauptsächlich wegen des Ausschlusses von ... mehr lesen...