RS OGH 1999/8/31 10ObS123/99g, 10ObS95/10h, 10ObS98/11a, 10ObS160/12w, 10ObS119/20b

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Veröffentlicht am 31.08.1999
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba

Rechtssatz

Für die Prüfung der Frage, ob ein erworbener Berufsschutz durch die Ausübung eines bestimmten Berufes erhalten wurde, ist die genaue Feststellung der konkret ausgeübten Tätigkeiten erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112425

Im RIS seit

30.09.1999

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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