Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 Abs2 Ba
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verweisbarkeit eines Versicherten nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG muss unterschieden werden, ob ein Berufsschutz im Sinn eines gelernten oder angelernten Berufes erst zu erwerben ist oder ob ein bereits erworbener Berufsschutz durch später ausgeübte Teiltätigkeiten weiterhin erhalten bleibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaBAG §27a Abs2
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG im Ausland erlernt wurde, ist bei Fehlen einer entsprechenden Gleichstellung in einem Staatsvertrag oder durch Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten entscheidend, ob ein rechtsgestaltender Gleichstellungsbescheid vorliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 139/02t ... mehr lesen...