Norm: ASVG §255 Abs1 BaASVG §255 ABs2 Ba
Rechtssatz: Das innerstaatliche Recht enthält zur Frage, ob durch die Ausübung eines qualifizierten Berufes im Ausland überhaupt Berufsschutz gemäß § 255 Abs 1 und 2 ASVG erworben werden kann, keine Regelung; es stellt grundsätzlich auf einen innerstaatlichen Versicherungsverlauf ab. Die bisherige Berufstätigkeit und ihr qualitativer Wert können aber auch nach einer im Ausland verrichteten Tätigkeit zu b... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BbGuKG allg
Rechtssatz: Der Krankenpflegefachdienst sowie die Pflegehelfer erhielten durch das Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG), BGBl I 1997/108, mit 1. 9. 1997 ein eigenes Berufsrecht. Auch eine Zusatzausbildung einer Stationsgehilfin zur Pflegehelferin im Ausmaß von 160 Stunden (vier Wochen) kann nicht zu einer anderen Einstufung ihrer Tätigkeit (Tätigkeit als ungelernte Arbeiterin) führen. Entsc... mehr lesen...