Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Genossenschaft, erwarb im Jahr 1987 einen Hälfteanteil an der Liegenschaft F***** in ***** und im Jahr 1989 den zweiten Hälfteanteil. Im Zuge der Sanierung des bereits bestehenden Gebäudes wurde das Dachgeschoss des Hauses ausgebaut und dort Wohnraum für fünf neue Mietobjekte geschaffen. Dabei wurden auch die Wohnungen Top Nr 29 und 33 auf Kosten der Antragsgegnerin neu geschaffen, die beide der Ausstattungskategorie A entsprache... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft ist Eigentümerin eines aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehenden Bestandobjekts (Siedlungshaus). Sie begehrt vom Beklagten die Räumung des Hauses mit der Behauptung, er benütze es nach dem Tod seiner Mutter, die als Genossenschaftsmitglied dort aufgrund eines Nutzungsvertrags gewohnt habe, titellos, weil ein (beabsichtigter) Nutzungsvertrag mit ihm nie zustandegekommen sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren stat... mehr lesen...
Norm: EO §331 B EO §331 F MRG §42 Abs4 WGG §20 EO § 331 heute EO § 331 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 331 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO §... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit seinem Beschluss vom 10. Jänner 2005 der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Teilforderung aus dem vor dem BGHS Wien abgeschlossenen Vergleich vom 6. September 1994 die Pfändung a) des der Verpflichteten gegenüber einer Wohnungsgenossenschaft zustehenden Finanzierungsbeitrags, mit dem untrennbar das Nutzungsrecht an einer Wohnung verbunden ist und b) des Anspruchs der Verpflichteten auf dasjenige, was ihr im Fall der Beendigung des Nu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. Oktober 2003 dem betreibenden Gläubiger gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 62.974,50 EUR sA die Pfändung der Rechte, die dem Verpflichteten gegenüber einer näher bezeichneten Wohnbaugesellschaft als Drittschuldnerin auf Grund des über eine bestimmte Wohnung (Haus) abgeschlossenen Nutzungsvertrags und des einbezahlten Eigenleistungsbeitrags zustehen. In der Tagsatzung über den ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIB EO §39 Abs1 Z2 IVE EO §331 B EO §333 MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20 EO § 39 heute EO § 39 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 39 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Gläubigerin wurde die Exekution durch 1.) Pfändung der der Verpflichteten als Mieterin eines Hauses zustehenden Mietrechte und 2.) Pfändung des Anspruchs der Verpflichteten als Mieterin gegenüber der Vermieterin gemäß § 17 WGG auf Rückzahlung der von ihr zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleisteten Beiträge (Baukostenanteil) bewilligt. Die betreibende Partei beantragte die Verwertung durch Ermächtigung an sie, den unter 2.) beschrie... mehr lesen...
Norm: WGG idF 2.WÄG §20WGG 1979 §20a
Rechtssatz: Die mit 1.3.1991 durch das 2.WÄG eingetretene Änderung des § 20 WGG, der nunmehr auf die Errichtung der Baulichkeit, in dem sich die überlassenen Räume befinden, durch eine gemeinnützige Bauvereinigung im eigenem Namen abstellt (§ 20 Abs 1 WGG), hat zur Folge, dass die darin vorgesehene Anwendung von (vor allem kündigungsrechtlichen) Bestimmungen des MRG auf Mietverträge oder Nutzungsver... mehr lesen...
Norm: MRG §29 MRG §30 Abs2 Z5 D MRG §30 Abs2 Z5 EWGG 1979 idF 1.WÄG §20 MRG § 29 heute MRG § 29 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 29 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Räumung der Wohnung im Hause S*****, mit der
Begründung: , der Beklagte mache an dieser Wohnung unzutreffender Weise ein Mietrecht geltend. Tatsächlich sei er weder Mieter noch Nutzungsberechtigter. Er habe auch als Erbe und Sohn der am 28.Jänner 1988 verstorbenen Maria S*****, die als Genossenschaftsmitglied auf Grund eines Nutzungsvertrages diese Wohnung benützt habe, kein Eintrittsrecht. Der Beklagte beantragte... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 idF 1.WÄG §20
Rechtssatz:
§ 20 Abs 1 WGG idF des 1.WÄG ordnet die Anwendung der §§ 29 und 30 MRG auf genossenschaftliche Nutzungsverträge an, beseitigt also insoweit alle Unterschiede zum Mietvertrag, auch den, daß in der Regel (erst) die Aufhebung der Mitgliedschaft den Nutzungsvertrag beendet. Eine Absicht des Gesetzgebers, die Unterscheidung zwischen Mietverträgen und Nutzungsverträgen wenigstens soweit aufrechtzuer... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs5 WGG §20 MRG § 12 heute MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28.02.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Reihenhauses in ***** Wien, D*****straße 39. Dieses Haus wurde bis 1970 von Maria N***** genutzt, die dort mit ihren Söhnen Rudolf S***** (geb. 1945) und Werner S***** sowie ihrem Bruder Rudolf S***** sen. (geb. 1924) lebte. Nach ihrem Tod erhielt Rudolf S***** sen. die Nutzungsbefugnisse am Haus, nachdem die Söhne der Erblasserin zu seinen Gunsten darauf verzichtet hatten. Rudolf S***** sen. ist am 9.3.1989 gestorbe... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz:
Das Erlöschen der Mitgliedschaft infolge Todes eines nutzungsberechtigten Mitgliedes ist einer Aufhebung der Mitgliedschaft im Sinne des § 20 Abs 2 WGG gleichzuhalten, wenn dies die Satzung vorsieht. Das Erlöschen der Mitgliedschaft infolge Todes eines nutzungsberechtigten Mitgliedes ist einer Aufhebung der Mitgliedschaft im Sinne des Paragraph 20, Absatz 2, WGG gleichzuhalten, wenn dies die Satzung vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende G*** B*** UND S*** ist Eigentümerin des Hauses Spandlgasse 9 im 22. Wiener Gemeindebezirk. Am 8.5.1985 verstarb das Mitglied der klagenden Genossenschaft Anton S***, welchem die Nutzungsrechte an diesem Haus zustanden. Die nun beklagte Alleinerbin nach Anton S***, die in keiner zum Eintritt in den Nutzungsvertrag berechtigten Beziehung zum Verstorbenen stand, stellte bei der Klägerin fristgerecht den Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Vorvertrag vom 20. Juli 1976 sicherte die Antragsgegnerin, die auf ihr gehörigen Liegenschaften in Kagran eine Eigentumswohnanlage errichtete, den Antragstellern die Wohnung Steigenteschgasse 13/1/51 in 1222 Wien zu. Im Rechtsstreit AZ 35 Cg 213/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien drangen die beiden Wohnungseigentumsbewerber mit ihrem Begehren auf Feststellung, daß die im Vorvertrag getroffene Vereinb... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz:
Aus § 20 WGG ergibt sich, daß Mitgliedschaft und Nutzungsbefugnis nicht immer in einem Akt aufgehoben werden müssen. Es ist möglich, daß die Mitgliedschaft zur Genossenschaft aufgehoben wird, der Nutzungsvertrag aber mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes weiterbesteht, ebenso aber, daß die Genossenschaft anstelle einer Aufhebung der Mitgliedschaft und Einbringung einer Räumungsklage mit Aufkündigun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116a WGG §20 ABGB § 1116a heute ABGB § 1116a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 WGG Art. 1 § 20 heute WGG Art. 1 § 20 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Norm: GenG §54 MRG §30 Abs2 Z5 E WGG §20 GenG § 54 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2024 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 133/2024 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gü... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz:
Während dem § 20 Abs 1 WGG durch § 1 Abs 1 und 3 MRG materiell in der Weise derogiert wurde, daß die Kündigungsbeschränkungen des MRG auf Nutzungsverträge über Wohnungen und Geschäftsräume nunmehr schon unmittelbar anzuwenden sind, wurde die Vorschrift des § 20 Abs 2 WGG durch das Inkrafttreten des MRG nicht berührt. Während dem Paragraph 20, Absatz eins, WGG durch Paragraph eins, Absatz eins und 3 MRG ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz:
Bei bloßen Nutzungsverträgen besteht ein wesentliches Interesse der Genossenschaft, die Wohnung oder das Haus nach dem Tode des nutzungsberechtigten Mitgliedes wieder an neue Genossenschaftsmitglieder zu vergeben, ein Recht, welches nunmehr durch § 20 WGG weitgehend eingeschränkt wurde. Bei Objekten, an welchen für das Genossenschaftsmitglied Wohnungseigentum oder Eigentum begründet werden soll, ist dag... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §21WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz:
§ 39 Abs 8 WGG nimmt weder § 20 noch den § 21 von der rückwirkenden Anwendung auf Verträge über Baulichkeiten aus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmals bezogen wurden. Damit wurden aber dem § 20 WGG zum Nachteil des Vertragspartners der Genossenschaft widerstreitende Vereinbarungen auch in bereits bestehenden Verträgen für rechtsunwirksam erkannt. Paragraph 39, Ab... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §39 Abs16
Rechtssatz:
§ 20 ist gemäß § 39 Abs 16 WGG in Rechtssachen nicht anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes bereits bei Gericht anhängig waren (so schon 5 Ob 561/81). Paragraph 20, ist gemäß Paragraph 39, Absatz 16, WGG in Rechtssachen nicht anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes bereits bei Gericht anhängig waren (so schon 5 Ob 561/81). ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §20WGG 1979 §39
Rechtssatz:
Die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG stellt bei Verträgen im Sinne des § 13 Abs 1 WGG nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses, sondern auf bestimmte Bauten ab; maßgebend ist der Erstbezug oder die baubehördliche Benützungsbewilligung. Die Ausnahmen betreffen nicht die Kündigungsbeschränkungen des § 20 WGG, die gemäß § 21 Abs 1 Z 1 WGG zwingendes Recht zugunsten des ... mehr lesen...