Norm
WGG 1979 §20Rechtssatz
Während dem § 20 Abs 1 WGG durch § 1 Abs 1 und 3 MRG materiell in der Weise derogiert wurde, daß die Kündigungsbeschränkungen des MRG auf Nutzungsverträge über Wohnungen und Geschäftsräume nunmehr schon unmittelbar anzuwenden sind, wurde die Vorschrift des § 20 Abs 2 WGG durch das Inkrafttreten des MRG nicht berührt.Während dem Paragraph 20, Absatz eins, WGG durch Paragraph eins, Absatz eins und 3 MRG materiell in der Weise derogiert wurde, daß die Kündigungsbeschränkungen des MRG auf Nutzungsverträge über Wohnungen und Geschäftsräume nunmehr schon unmittelbar anzuwenden sind, wurde die Vorschrift des Paragraph 20, Absatz 2, WGG durch das Inkrafttreten des MRG nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083609Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0010OB00764_8300000_005