Norm
EO §331 BRechtssatz
Gegen den auf die Ermächtigung zur Kündigung des Genossenschaftsverhältnisses gerichteten Verwertungsantrag der betreibenden Partei kann die verpflichtete Partei zum Vorliegen eines Exekutionshindernisses (§ 42 Abs 4 MRG iVm § 20 WGG analog) einwenden, die Genossenschaftswohnung sei unentbehrlicher Wohnraum.Gegen den auf die Ermächtigung zur Kündigung des Genossenschaftsverhältnisses gerichteten Verwertungsantrag der betreibenden Partei kann die verpflichtete Partei zum Vorliegen eines Exekutionshindernisses (Paragraph 42, Absatz 4, MRG in Verbindung mit Paragraph 20, WGG analog) einwenden, die Genossenschaftswohnung sei unentbehrlicher Wohnraum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122188Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009