Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits das Rekursgericht erkannte, handelt es sich bei der Entscheidung des Erstgerichtes, mit dem das auf eine Benützungsregelung abzielende Begehren des Antragstellers mangels Verfügbarkeit des betroffenen Liegenschaftsanteils abgewiesen wurde, um einen Sachbeschluß (vgl MietSlg 42/32 ua). Über die Unschlüssigkeit eines Sachantrages ist nämlich gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 15 MRG durch eine Entsche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz, Dr.Floßmann, Dr.Adamovic und Dr.Baumann als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers Hubert I*****, vertreten durch Dr.Karl Friedrich Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die Antragsgegner 1.) Dr.Robert L*****, 2.) Dr.Ingrid B*****, 3.) Mag.Jutta F*****, 4.) Ing.Franz M*****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 10 WGG kommt allen Mietern und Nutzungsberechtigten gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG Parteistellung zu (vgl Würth in Korinek-Krejci, Handbuch zum MRG, 519); diese sind daher - bei sonstiger Nichtigkeitssanktion - am Verfahren zu beteiligen. In Verfahren nach Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 10, WGG kommt allen Mietern und Nutzungsberechtigten gemäß Paragraph 22, Absatz 4, Ziffer 2, WGG Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümerin des Hauses Graz, *****, in dem die Antragstellerin die im 3.Stock gelegene Wohnung Nr. 9 gemietet hat. Die Antragstellerin hatte die Montage einer Satellitenempfangsanlage entsprechend dem Stand der Technik auf ihre Kosten veranlaßt. In diesem Haus besteht keine Einrichtung zum Empfang von Satellitensendungen, sodaß ein Anschluß an eine bestehende Einrichtung nicht möglich ist. Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgehendem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem bis zur Entscheidung gediehenen Teil des Verfahrens haben die Antragsteller gemäß § 2 Abs 3 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 1 MRG ihre Anerkennung als Hauptmieter jener Wohnungen im Haus ***** begehrt, die ihnen von der 11.Antragsgegnerin in "Unterbestand" gegeben wurden. An einem solchen (vor Inkrafttreten des 3.WAG eingeleiteten) Verfahren sind alle Miteigentümer des Hauses zu beteiligen, weil ihnen in allen gültig z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben auf den ihren Eigentumswohnungen Nr 20 (Erstantragsteller) und Nr 18 (Zweitantragstellerin) im Haus F***** in K***** vorgelagerten Flachdächern eigenmächtig Dachterrassen durch Verlegung von Waschbetonplatten geschaffen. Während die übrigen Wohnungseigentümer mit dem geschaffenen Zustand einverstanden sind, wehrt sich der Antragsgegner, sodaß die Antragsteller die Ersetzung seiner Zustimmung zur Errichtung der Dachterrassen durch das Gericht beg... mehr lesen...
Begründung: Zu 5 Msch 2/91 begehrte der Antragsteller den Ausspruch, die Antragsgegner seien verpflichtet, die in der Wohnung Nr.2 des Hauses 1 der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft eingerichtete Augenarztordination des Antragstellers als Widmungsänderung zu dulden. Zu 5 Msch 1/92 begehrte ein anderer Miteigentümer dieser Liegenschaft den Ausspruch, die anderen Miteigentümer seien verpflichtet, die in der Wohnung Nr.26 desselben Hauses eingerichtete Steuerbe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs2 Z2 WEG 1975 §26 Abs2 Z3 WEG 2002 §34 Abs3 WEG 2002 §52 Abs2 Z2 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1272/10.000 Anteilen Miteigentümer der von der Antragsgegnerin verwalteten Liegenschaft EZ ***** KG *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 verbunden ist. Mit Antrag vom 30.März 1992 begehrte der Antragsteller, die Antragsgegnerin zu verpflichten, "die finanzielle Vorausschau nach § 17/2/2 WEG mit entsprechenden Angaben über die sonstigen voraussehbaren Aufwendungen" im Haus ***** aufzulegen bzw an dem dafür bes... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Nr.1 in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus E*****straße 48, Stiege 2, in Wien. Die Wohnung ist ca. 88 m2 groß, liegt im Erdgeschoß und ist bereits mit Bad und WC ausgestattet. Vom Miet- bzw. Nutzungsvertrag mitumfaßt ist ein ca. 16 m2 großer Kellerraum, der sich unmittelbar unter der Wohnung befindet und wegen der Hanglage des Hauses zumindest teilweise (vielleicht sogar zur Gänze) über dem Bodenniveau liegt. Der K... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z4 WEG 1975 §26 Abs2 Z4 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Das Haus H*****straße 8 in Wien, an dem teils schlichtes, teils mit Wohnungseigentum verbundenes Miteigentum besteht, wurde jahrelang von der Siebtantragsgegnerin verwaltet, die sich vom 1.7.1984 bis 30.5.1990 der Achtantragsgegnerin als Erfüllungsgehilfin bediente. Die Antragsteller, die nur über eine Minderheit der Miteigentumsanteile verfügen, haben mit dem Vorwurf einer groben Vernachlässigung der Verwalterpflichten die Abberufung der beiden Hausverwalter ver... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVe1WEG §26 Abs1WEG §26 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Das Begehren auf Zustimmung zum Ausbau eines Dachbodens und diesbezügliche Planunterfertigung durch die Antragsgegner ist eine Angelegenheit, über die unter schlichten Miteige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind schlichte Miteigentümer (zu je 70/1250 Anteilen) an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus in Wien *****. Mit den (77/1111) Miteigentumsanteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum verbunden, ebenso mit den Miteigentumsanteilen eines Teiles der anderen Miteigentümer. Die Antragsteller begehren unter Berufung auf die von ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum mit dem seinerzeitigen Alleineigentümer Endre G***** abgeschlos... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Mehrheit der Miteigentümer den Verwalter wirksam abberufen hat, ist eine Frage, die die Gemeinschaft der Teilhaber insgesamt betrifft (5 Ob 1004/85). Auch die Bestimmung des § 26 Abs 2 Z 4 WEG, nach der in Streitigkeiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung oder Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters auch dem Verwalter Parteistellung zukommt, läßt keinen Zweifel daran offen, daß am gegenständlichen... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus *****. Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf § 13 Abs 2 Z 2 und 4 WEG, die Zustimmung sämtlicher Antragsgegner zum Einbau eines Liftes in diesem Haus, führend zu seiner im Dachgeschoß befindlichen Wohnung, entsprechend den vorgelegten Einreichplänen zu ersetzen. Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2 und 4 WEG, die Zustim... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Abs1 WEG 1975 §26 Abs2 Z1 WEG 1975 § 15 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 15 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16WEG §26 Abs2 ZPO §506 Abs1 Z5 F ZPO §528 Abs3 KAußStrG 2005 §65 Abs3 Z6 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Rekursgericht hat die Notwendigkeit eines Ausspruches über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses mit der
Begründung: verneint, daß gegen einen abändernden Sachbeschluß der zweiten Instanz ein weiterer Rechtszug jedenfalls zulässig sei. Die hiefür angegebene Belegstelle (Würth, Verfahrensrechtliche Probleme des MRG, in Korinek-Krejci, Handbuch zum Mietrechtsgesetz, 539 f) bezieht sich jedoch auf die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die fünf Antragsteller und die Antragsgegner zu 2. bis 6. sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde F***** mit dem Haus ***** in 1100 Wien. Das Wohnungseigentum an der Liegenschaft wurde in den Jahren 1987 bis 1989 durch die bücherliche Eintragung begründet. Am 29. Oktober 1990 brachten die antragstellenden Mit- und Wohnungseigentümer beim Erstgericht gegen die übrigen Mit- u... mehr lesen...
Norm: WEG §26 Abs2 Z3 ZPO §14 Bc ABGB §835 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812 Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 741/1.000 Anteilen und die Antragsgegner zu restlichen 259/1.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft in Wien *****. Mit einem Teil der Anteile der Erst- bis Viertantragsteller und mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum jeweils an einer Wohnung in diesem Haus verbunden. Die Anteile der Fünftantragstellerin und der Zweitantragsgegnerin stehen im schlichten Miteigentum. Die im Straßentrakt gelegene Wohnung top Nr.6 i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 26 Abs 2 Z 3 WEG kommt sämtlichen Antragsgegnern Parteistellung zu, da durch den auf § 15 Abs 1 Z 1 WEG gestützten Antrag, der Wohnungseigentumsgemeinschaft die Durchführung von Erhaltungsarbeiten aufzutragen, die Interessen aller Mit- und Wohnungseigentümer unmittelbar berührt werden. Gemäß Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 3, WEG kommt sämtlichen Antragsgegnern Parteistellung zu, da durch den auf Paragraph 1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z3 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer des Hauses ***** (6,3802 %). Mit seinem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 19 verbunden. Die Antragsgegnerin ist zu 3,8719 % Miteigentümerin dieses Hauses. Der Antragsteller habe sich im Herbst 1990 an die Hausverwalterin mit dem Ersuchen gewandt, ihm zu gestatten, auf dem Dach des Hauses eine Parabolantenne zum Zweck des Empfanges der SAT-Fernsehprogramme anzubringen. Eine Abstimmung unter den Mitei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Hildegard W*****, Wohnungseigentümerin, ***** vertreten durch Dr. Jakob Wallner, Rechtsanwalt in St.Johann in Tirol, wider die Antragsgegner 1. Johanna P*****, Wohnungseigentümer... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z6WEG §26 Abs2WEG §27 ZPO §97 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund des Kaufvertrages vom 4.8.1978 Miteigentümerin zu 865/130922 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches S*****, womit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.54 im Haus I und an der Garage Nr.40 verbunden ist (bei ON 200 erliegender Grundbuchsauszug; B-LNR 217). Die Antragstellerin ist auf Grund des Kaufvertrages vom 4.8.1978 Miteigentümerin zu 865/130922 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches S*****, womit Wohnun... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 F MRG §37 Abs1 Z8WEG 1975 idF 3. WÄG §26 Abs1 Z8WEG 1975 idF 3. WÄG §26 Abs2 ABGB § 871 heute ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses F*****straße 168 in Wien. Die Erstantragstellerin mietete am 28.11.1952 die in diesem Haus gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top 1 und 2 um 1.344,-- Friedenskronen pro Jahr zuzüglich 13,3 Groschen je Friedenskrone iS des § 16 Abs 1 MG, weiters noch am 18.6.1969 das Geschäftsobjekt top 3 um 720 Friedenskronen (zuzüglich 13,3 Groschen je Friedenskrone), wobei der zweite Mietvertrag eine Wertsicherung des Mietzinses nach dem V... mehr lesen...