Begründung: Im gegenständlichen Verfahren ist der Oberste Gerichtshof nur mehr mit der Überprüfung des vom Antragsteller in der Zeit vom 1.8.1991 bis zum 28.2.1995 für die Wohnung top Nr 35 im Haus ***** bezahlten Hauptmietzinses befaßt. Dabei ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Antragsgegner sind aufgrund eines Kaufvertrages vom 29.10.1990 zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft ***** mit dem darauf errichteten Zinshaus *****. Ihr Eigentumsrecht wurde a... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4 MRG §37 Abs3 Z4 MRG §37 Abs3 Z5 WEG 1975 §26 Abs2 Z5 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag gemäß § 6 MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft gerichtet. Mit Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG vom 29.4.1994 rief der Antragsteller das Gericht an. Seit 22.8.1995 ist die Zweitantragsgegnerin bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft. Der Antrag gemäß Paragraph 6, MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherlich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte in den verbundenen Verfahren des Erstgerichtes 6 C 2298/94v, 6 C 1148/95b und 1 C 2156/94z vom Beklagten als Wohnungseigentümer die Beträge von S 97.725,55 sA, S 12.235,31 sA und S 24.470,62 sA an Auslagenersatz, Verwalterhonorar, Betriebskosten, Grundsteuer und Heizkosten. Der Beklagte wendete mangelnde aktive Klagslegitimation des Klägers sowie gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber dem Kläger jeweils Gege... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 K WEG 1975 §26 Abs2 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ob in den Urkunden Beilage B bis E besondere Vollmachten einzelner Wohnungseigentümer an die Hausverwalterin, in ihrem Namen ein gerichtliches Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer (die Antragsgegner) auf gerichtliche Genehmigung einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung zu führen, erblickt werden können, ist keine Frage, der eine über die besonderen Umstände des Einzelfalles hinausgehende Bedeutung zu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z1 WEG 1975 §26 Abs2 WEG 1975 § 19 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 19 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 19 gültig von 21.02.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. In diesem Haus befindet sich ein Aufzug, der vom Erdgeschoß bis zum Dachgeschoß, jedoch nicht in das Kellergeschoß führt. Die Aufteilung der Liftbetriebskosten auf die einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer erfolgt mangels besonderer Regelung nach dem Nutzwertschlüssel (die genauen Zahlen sind dem erstinstanzlichen Sachbeschluß zu entnehmen). Dadurch erach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Zulässigkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung vom Verwalter auf die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die zweite Instanz mit Konformatbeschluß unanfechtbar verneint. Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO kann nicht dadurch umgangen werden, daß diese Frage dem Obersten Gerichtshof im Wege einer außerordentlichen Revision zur Prüfung vorgelegt wird. Es ist daher nicht darauf einzugehen,... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO hat die Revisionsschrift bei einer - wie hier - außerordentlichen Revision "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird", zu enthalten. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift des Beklagten zur Gänze. Bei der Prüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Eine gerichtliche Benützungsregelung gemäß § 15 WEG in der Fassung des 3.WÄG kann erfolgen, wenn es sich um verfügbare gemeinsame Teile und Anlagen der Liegenschaft handelt. Ob diese gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einen Teil eines Gebäudes im Sinne des § 2 lit g des Vorarlberger Baugesetzes oder eine Freifläche darstellen, ist für die Anwendbarkeit des § 15 WEG belanglos. 1. Eine gerichtliche Ben... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1 ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2 WEG 2002 §19 WEG 2002 §23 WEG 2002 §28 WEG 2002 §28 Abs1 Z5 WEG 2002 §30 Abs1 Z6 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 836 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der aus 16 Wohn- einheiten bestehenden Wohnungseigentumsanlage "E***** Wohnpark III". Die Antragsgegner verfügen über die Mehrheit der Miteigentumsanteile. Die Antragsteller haben bei Gericht die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beantragt. Sie begründen dieses Begehren damit, daß der bisherige Verwalter seine Funktion zurückgelegt und die Wohnungseigentumsgemeinsc... mehr lesen...
Begründung: Als klagende Parteien werden in der am 16.11.1993 eingebrachten Klage (und im erstgerichtlichen Urteil) zwei namentlich angeführte Wohnungseigentümer und "weitere 90 Miteigentümer" (laut beiliegendem Grundbuchsauszug) der Liegenschaft EZ *****, GB *****, alle gemäß § 17 WEG vertreten durch die Hausverwalterin, diese anwaltlich vertreten, bezeichnet. Auch der Beklagte ist Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft mit der Grundstücksadresse *****. Die Liegenschaft wird... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO sind in einer außerordentlichen Revision gesondert die
Gründe: anzugeben, warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird. Jede außerordentliche Revision muß daher eine Zulassungsbeschwerde enthalten. Eine Zulassungsbeschwerde ist dann nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn der Revisionswerber nicht einmal die seiner Ansicht nach e... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2 MRG §37 Abs3 WEG 1975 §13c WEG 1975 §14 Abs1 Z1 WEG 1975 §17 Abs2 WEG 1975 §26 Abs1 Z3 WEG 1975 §26 Abs2 Z2 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 68/1975 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft ***** mit dem Haus S*****; mit ihrem Anteil ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 8 verbunden. Sie hat das Wohnungseigentum auf Grund eines Scheidungsvergleiches im Jahr 1993 von ihrem ehemaligen Ehegatten erworben, der seinerseits die "Wohnung" am 24.1.1973 gekauft hatte. Die Errichtergemeinschaft hatte die Wohnungseigentumsbewerber auf die Möglichkeit hingewiesen, statt der vorgesehe... mehr lesen...
Norm: WEG §18 Abs1 Z3WEG §26 Abs2 WEG 2002 §21 Abs3 WEG 2002 §52 Abs2 MRG §37 Abs3 WEG 2002 § 21 heute WEG 2002 § 21 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 21 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****. Die Erstantragsgegnerin übt als Mehrheitseigentümerin auch die Hausverwaltung aus. Der Antragsteller begehrt - soweit für das Verfahren über den Revisionsrekurs noch von Bedeutung - die Erstantragsgegnerin als Verwalterin zu entheben und der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzutragen, dem Gericht binnen 4 Wochen einen Verwalter aus dem Kreis der zur Ausübung der Immobilienverwaltung berechtigten Gewerbebet... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der gegen das das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Integritätsabgeltung abweisende Urteil des Erstgerichtes gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Klägers aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, daß dem Klagebegehren Folge gegeben werde;... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8 HeizKG § 25 heute HeizKG § 25 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 25 gültig von 01.04.2009 bis 04.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13c WEG 1975 §17 Abs2 WEG 1975 §26 Abs2 Z2 WEG 1975 § 13c gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13c gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte mit seinem Antrag vom 18.4.1995, in dem er als Antragsgegner zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft und die weiteren Wohnungseigentümer der Wohnanlage "G*****" in *****, anführte, nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG den Aufteilungsschlüssel für die jährlichen Betriebskosten dieser Wohnanlage neu festzusetzen. Weiters stellte er den Eventualantrag, gemäß § 25 HeizKG über die Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie über die Wärmekostenaufte... mehr lesen...
Norm: WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z2WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z3WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z4WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z5
Rechtssatz:
§ 26 Abs 2 Z 2 WEG ist durch das 3.WÄG neu gefaßt worden (Art III Abschn I Z 28). Durch die Neufassung der Z 2 bis 5 wurde jedoch keine inhaltliche Neuregelung der früheren Bestimmungen beabsichtigt, sie stellt lediglich eine Zusammenfassung und Klarstellung bisher kasuistisch geregelter Fälle (Z... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG war im Jahr 1981 grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** und beabsichtigte zum damaligen Zeitpunkt den Umbau und die Renovierung des sich auf dieser Liegenschaft befindlichen G***** sowie die
Begründung: von Wohnungseigentum an der gesamten Liegenschaft. Über ihren Antrag hin setzte das Erstgericht mit Beschluß vom 14.7.1981 zu MSch 9/81 gemäß § 3 Abs 1, §§ 5, 26 Abs 1 Z 1 Abs 2 und Abs 3 WEG für die selbständigen Wohnung... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 3... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer ua je des halben Miteigentumsanteiles, mit denen Wohnungseigentum an zwei Objekten (top Nr.3 und 4) verbunden ist. Die Antragstellerin begehrt eine gerichtliche Benützungsregelung bezüglich dieser Objekte sowie bezüglich des Dachbodens, der nach ihrer Behauptung (AS 30) nur von den Streitteilen benützt werden darf und dessen Fläche bei der Nutzwertfestsetzung der Wohnung top Nr.3 zuschlagsmäßig berücksichtigt worden sei. Der Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 litcWEG §26 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009... mehr lesen...