RS OGH 1995/6/27 5Ob77/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1995
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Norm

WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z2
WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z3
WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z4
WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z5

Rechtssatz

§ 26 Abs 2 Z 2 WEG ist durch das 3.WÄG neu gefaßt worden (Art III Abschn I Z 28). Durch die Neufassung der Z 2 bis 5 wurde jedoch keine inhaltliche Neuregelung der früheren Bestimmungen beabsichtigt, sie stellt lediglich eine Zusammenfassung und Klarstellung bisher kasuistisch geregelter Fälle (Z 2 bis 7) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung dar; die Rechtsprechung zur Parteistellung hat daher weiterhin Bestand. Dem Rechtsmittelwerber kommt somit insoweit Parteistellung zu, als seine Interessen durch die Entscheidung über den Antrag unmittelbar berührt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070367

Dokumentnummer

JJR_19950627_OGH0002_0050OB00077_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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