Begründung: Mit Sachbeschluss vom 31. 10. 2003 hat das Erstgericht festgestellt, dass die Sechstantragsgegnerin (und andere Antragsgegner, die sich mit dieser Entscheidung abgefunden haben) die vom Antragsteller nach Maßgabe der Einreichpläne der D***** GmbH vom 13. 11. 2000 durchgeführten Zu- und Umbauten im Erdgeschoss des Hauses , zu dulden hat, und deren fehlende Zustimmung zu den Baumaßnahmen ersetzt. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach zunächst aus, da... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hat den Rekurs des Beklagten gegen die vom Erstgericht in der Verhandlung am 29. 10. 2002 mündlich verkündeten Beschlüsse (womit die Anträge des Beklagten, das gegenständliche Verfahren in slowenischer Sprache durchzuführen und beiden Parteien zur Kenntnis zu bringen, welchen Gerichtsdolmetscher es zu bestellen beabsichtige und eine Äußerungsfrist für allfällige Ablehnungsgründe einzuräumen, abgewiesen wurden) mit der - ausschließlichen - B... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaften EZ *****, auf denen sich die in den 70er Jahren errichtete Wohnhausanlage mit den Grundstücksadressen ***** befindet. Verwalterin der Anlage ist die Dr. D***** Immobilienverwaltungs GesmbH. Im Jahre 2000/2001 ergab sich die Notwendigkeit einer Fassadensanierung beider Teile der Wohnungseigentumsanlage. Am 29. 5. 2001 richtete deshalb die Hausverwaltung ein Schreiben an sämtliche Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin R***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1. Friedrich G*****, 2. Regine E****... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. 3. 2003 regelte das Erstgericht die Benützung einer dem Antragsteller und dem Antragsgegner je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft. Dagegen erhob der Antragsgegner rechtzeitig nur Vorstellung mit dem Begehren, den Antrag des Antragstellers abzuweisen. Das Erstgericht gab der Vorstellung mit Beschluss vom 1. 4. 2003 nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Antragsgegner am 3. 4. 2003 zugestellt. Am 17. 4. 2003 überreichte der Antragsgegner beim Erst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitssache des Antragstellers Ing. Herbert S*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidhammer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die Antragsgegner, 1.) Christine B*****, 2.) Vje... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine sol... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs ***** steht eine Wohnungseigentumsanlage mit den Grundstücksadressen E***** und E*****. Im B-Blatt der Grundbuchseinlage sind insgesamt 346 Anteile, einer davon für den Antragsteller, eingetragen. Der 576/88580stel Anteil des Antragstellers ist mit Wohnungseigentum an der Wohnung W6 verbunden. Die erwähnte Wohnungseigentumsanlage besteht aus zwei baulich getrennten, je 7-stöckigen Wohnblöcken mit den Hausbezeichnungen E*****... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 1973 Mieter einer Wohnung im Haus *****, das im Miteigentum der Kläger steht. Seit der Einverleibung von Wohnungseigentum im Jahr 2000 ist der Erstkläger Eigentümer der Wohnung top Nr 6. Der Beklagte wohnte aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1973 ursprünglich in der Wohnung Nr 13, die nach Umnummerierung, Umbau und Zusammenlegung nunmehr die Bezeichnung top Nr 5 trägt. Er bezahlte bis Dezember 1998 regelmäßig den von der Hausverwaltung jewe... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z1 MRG §48 WEG 1975 §26 Abs2 Z1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig vo... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z1 WEG 1975 §26 Abs2 Z2 WEG 1975 §26 Abs2 Z3 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von der Mitte der 80er Jahre bis zum 31. 7. 1999 Verwalterin der im Wohnungseigentum der sonstigen Verfahrensbeteiligten stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Anschriften *****. Sie hat den Wohnungseigentümern jedes Jahr bis zum 30. Juni Abrechnungen über ihre Verwaltertätigkeit gelegt und dabei jeweils schriftlich darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer die Belege nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Kanzlei der Ant... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch sei... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO muss die Revisionsschrift bei einer außerordentlichen Revision eine Zulassungsbeschwerde enthalten: es sind "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird" auszuführen. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift des Klägers zur Gänze; der Revisionswerber hat nicht einmal die seiner ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil bestätigte das Berufungsgericht infolge Berufung der Klägerin I.) die Abweisung des Klagebegehrens gegen den Erstbeklagten (1. Zahlung ATS 517.992,10 sA, 2. Feststellung) und den Zweitbeklagten (1. Zahlung ATS 253.317,40 sA, 2. Feststellung), sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Feststellungsbegehrens ATS 52.000, nicht aber ATS 260.000 übersteige, und die ordentliche Revision nicht zulässig sei, und II.) hob im Übrigen das Ersturt... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z4 WEG 1975 §26 Abs2 Z2 WEG 2002 §24 Abs6 WEG 2002 §52 Abs1 Z4 WEG 2002 §52 Abs2 Z1 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 WEG 1975 § 26 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu jeweils 1.420/200.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Adresse *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 verbunden. Die Hausanlage (insgesamt 57 Eigentumswohnungen) wurde im Jahre 1975 von der Firma F***** AG über Auftrag der W***** GmbH errichtet. Bei Abschluss der Kauf- und Wohnungseigentumsverträge wurde die W***** GmbH zur Verwalterin dieser Hausanlage bestellt. Als an den a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 26 Abs 2 WEG, § 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Erri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei, weil noch keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vorliege, ob der von einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern eines im gemischten Miteigentum stehenden Hauses angestrebte Ausbau des Dachgeschoßes (Dachbodens) auch dann nach §§ 834, 835 ABGB (und nicht nach § 13 Abs 2 WEG) zu beurteilen ist, wenn den Antragstel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thorsten S*****, vertreten durch Dr. Herbert Grass und Mag. Günther Kiegerl, Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagte Partei Eva D*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: In ihrem verfahrenseinleitenden Antrag bringt die Antragstellerin vor, sie sei Hausverwalterin der Liegenschaft ***** in *****. Die Wohnungseigentümergemeinschaft dieser Liegenschaft habe zunächst eine vorzeitige Abberufung der Antragstellerin als Verwalterin zum 30. 9. 1999 ausgesprochen, diese dann aber zurückgezogen und in eine Kündigung zum 31. 1. 2000 umgewandelt. Dieser Kündigungsbeschluss sei rechtswidrig zustande gekommen, weil die Voraussetzungen des § 13... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verk... mehr lesen...
Begründung: Alle am gegenständlichen Wohnrechtsverfahren beteiligten Personen, auch die B***** gemeinnützige Siedlungsgemeinschaft reg. Gen. m. b. H., sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern B*****straße 59a und 59b. Die B***** gemeinnützige Siedlungsgemeinschaft reg. Gen. m. b. H. ist zugleich Verwalterin der Liegenschaft. Es geht um die Kündigung des Verwaltervertrages. Die B***** gemeinnützige Siedlungsgemeinschaft reg. Gen. m. b. H. (i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abberufung der Erstantragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft ***** über Antrag des Antragstellers gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG. In einem solchen Verfahren haben alle Mit- und Wohnungseigentümer sowie der Verwalter des Wohnungseigentums Parteistellung (RIS-Justiz RS0083116). Bei sonstiger Nichtigkeit sind sie nicht nur am Verfahren zu b... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1 JN §1 DVk MRG §37 Abs1 MRG §37 Abs3WEG §26 Abs2 WEG 2002 §52 Abs1 WGG §14 Abs1 WGG §22 Abs1 Z6 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 ... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Antragsteller sind Mieter von Reihenhäusern der Wohnhausanlage ***** in*****, die im Eigentum der Antragsgegnerin steht. In der Reihe 8 dieser Reihenhausanlage stehen insgesamt 13 freistehende Einzelhäuser mit integrierter Garage. In den Vorverträgen, welche zwischen den Mietern und der Antragsgegnerin in den Jahren 1989 und 1990 abgeschlossen wurden, ist in der Aufstellung des Finanzierungsbeitrages (für die Grund- und Baukosten) unter Baukosten ein "Zus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 364 Abs 2 ABGB ist auch im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern ein und desselben Hauses anwendbar, wenn ein Wohnungseigentümer in Ausübung seines ausschließlichen Benützungsrechtes an einer bestimmten Wohnung Störungen verursacht (SZ 54/55; SZ 71/147 ua). Allerdings rechtfertigen die mit dem bestimmungs(vertrags)gemäßen Gebrauch einer Wohnung verbundenen üblichen Geräusche selbst dann eine Unterlassungsklage nich... mehr lesen...