RS OGH 2002/3/12 5Ob301/01b, 5Ob186/08a, 5Ob84/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2002
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §26 Abs1 Z4
WEG 1975 §26 Abs2 Z2
WEG 2002 §24 Abs6
WEG 2002 §52 Abs1 Z4
WEG 2002 §52 Abs2 Z1

Rechtssatz

In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 kommt dem Verwalter Parteistellung zu, wenn zu klären ist, ob sich der Verwalter bei der Auftragsvergabe hinsichtlich jener Arbeiten, die Gegenstand der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer waren, Verwaltungsbefugnisse anmaßte, die ihm nicht zustehen, was den Vorwurf einer Verletzung von Verwalterpflichten begründen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116455

Im RIS seit

11.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten