Norm
MRG §37 Abs3 Z6Rechtssatz
Die in § 26 Abs 2 Z 7 WEG vorgesehene vereinfachte Zustellungsmöglichkeit ist etwas anderes als die in § 37 Abs 3 Z 6 MRG vorgesehene Möglichkeit, für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten unter sinngemäßer Anwendung des § 97 ZPO zu bestellen.Die in Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 7, WEG vorgesehene vereinfachte Zustellungsmöglichkeit ist etwas anderes als die in Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer 6, MRG vorgesehene Möglichkeit, für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 97, ZPO zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036284Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0050OB00051_9100000_001