Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1WEG §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Es ist nicht von gleicher Wertigkeit, ob ein Wohnungseigentümer in sein Objekt eine der in § 13 Abs 2 Z 2 WEG genannten Anlagen oder ähnliche Einrichtungen einbaut oder ob ein im Keller des Hauses gelegener Lagerraum nunmehr nur noch einen nur über die allgemeinen Teile des Hauses zugänglichen Sanitärraum darstellt; daher kann die "Errichtung" einer solchen Anlage untersagt werden, weil dies nicht de... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Im Rahmen des § 9 Abs 2 Z 5 MRG stehen dem Hauptmieter auch Änderungen außerhalb des "eigentlichen" Mietgegenstandes zu. Entscheidungstexte 5 Ob 87/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 5 Ob 87/94 5 Ob 307/01k Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 307/01k Vgl; Beisatz: H... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Im Rahmen des § 9 Abs 2 Z 5 MRG stehen dem Hauptmieter auch Änderungen außerhalb des "eigentlichen" Mietgegenstandes zu. Entscheidungstexte 5 Ob 87/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 5 Ob 87/94 5 Ob 307/01k Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 307/01k Vgl; Beisatz: H... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1
Rechtssatz: Bezüglich der Übung des Verkehrs ist auf objektive Umstände abzustellen, beim "wichtigen Interesse" des Mieters auf das subjektive Interesse des Bestandnehmers an der beabsichtigten Änderung. Entscheidungstexte 5 Ob 33/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 33/93 5 Ob 80/01b Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Judikatur ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses als verkehrsüblich hinzustellen. Der Durchbruch einer Decke zwischen Kellergeschoß und Wohngeschoß eines Hauses zur Vergrößerung einer Wohnung ist dabei dem Durchbruch tragender Mauern durchaus ähnlich. Um in einem solchen Fall die erste Tatbestandsvoraussetzung des § 9 Abs 1 Z 2 MRG als erfüllt anzusehen, müssten... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt nicht bloß, daß die gewünschte Veränderung (hier: Schaffung eines zweiten selbständigen Baderaumes innerhalb eines Wohnungsverbandes) im Interesse des Mieters liegt, es fordert vielmehr, daß sie einem wichtigen Interesse des Mieters dient. Bei den vom Antragsteller ins Treffen geführten Umständen (zukünftige Heirat, Planung von Kindern, allfälligen Besuche von Gästen) handelt es sich ausschli... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Judikatur ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses als verkehrsüblich hinzustellen. Der Durchbruch einer Decke zwischen Kellergeschoß und Wohngeschoß eines Hauses zur Vergrößerung einer Wohnung ist dabei dem Durchbruch tragender Mauern durchaus ähnlich. Um in einem solchen Fall die erste Tatbestandsvoraussetzung des § 9 Abs 1 Z 2 MRG als erfüllt anzusehen, müssten... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt nicht bloß, daß die gewünschte Veränderung (hier: Schaffung eines zweiten selbständigen Baderaumes innerhalb eines Wohnungsverbandes) im Interesse des Mieters liegt, es fordert vielmehr, daß sie einem wichtigen Interesse des Mieters dient. Bei den vom Antragsteller ins Treffen geführten Umständen (zukünftige Heirat, Planung von Kindern, allfälligen Besuche von Gästen) handelt es sich ausschli... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: "Wichtiges Interesse" ist nicht jeder bloße - wenn auch verständliche oder sogar von achtenswerten Motiven getragene - Wunsch. Entscheidungstexte 5 Ob 116/92 Entscheidungstext OGH 02.02.1993 5 Ob 116/92 5 Ob 2334/96p Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 2334/96... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin, Mieterin einer Wohnung in einem Haus mit reich gegliederter historischer Fassade, brachte ohne Zustimmung der Eigentümer an der Außenfassade eine Parabolspiegelantenne mit einem Durchmesser von zirka 150 cm an. Sie wurde von den Vorinstanzen zur Entfernung dieses Parabolspiegels verurteilt, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 6 MRG für eine diesbezügliche Duldungspflicht der Vermieter nicht gege... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §9MRG §9 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Bestimmung des § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieht § 9 Abs 1 Z 6 MRG keine Interessenabwägung vor. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 9 MRG zur Anbringung von Einrichtungen für den Hörfunkempfang und Fernsehempfang nur dann nicht verweigern, wenn mit der beabsichtigen Maßnahme keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbund... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §9MRG §9 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Bestimmung des § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieht § 9 Abs 1 Z 6 MRG keine Interessenabwägung vor. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 9 MRG zur Anbringung von Einrichtungen für den Hörfunkempfang und Fernsehempfang nur dann nicht verweigern, wenn mit der beabsichtigen Maßnahme keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbund... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Punkt VI des Mietvertrages der Parteien gestützte Klagebegehren der Hauptmieterin, die beklagten Vermieter seien schuldig, dem Um- und Ausbau des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokals nach dem Bauansuchen und den Einreichplänen die Zustimmung zu erteilen, ab. Zur Entscheidungsbegründung führte es an: Die begehrten Umbauarbeiten am Bestandgegenstand dienten der Errichtung eines Fleischverarbeitungsraumes. Nach Punkt VI des Mietvertrages dü... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Vermieter begehrt die Verurteilung des beklagten Mieters zur Entfernung des von ihm angeblich eigenmächtig und unberechtigterweise im Mietobjekt angebrachten keramischen Fußbodens. Über Einwand des Beklagten hob das Erstgericht das von ihm durchgeführte Verfahren als nichtig auf und wies die Klage mangels Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, bewertete den Entscheidungsgegenstand mit über S 50.000 un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist einer von 97 Nutzungsberechtigten einer Wohnanlage der Antragstellerin in Wien. Nach einer Hausversammlung am 20.3.1987, bei der es um den Austausch der Fenster ging, wurden Listen herumgereicht, in denen 63 Nutzungsberechtigte ihr Einverständnis mit dem Ersatz der vorhandenen Holzfenster durch Kunststoffenster erklärten. Mittlerweile wurde der Austausch durchgeführt; nur der Antragsgegner, eine im bereits abgeschlossenen Parallelverfahren 5 Msch 46... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß die einwandfreie Ausführung der Veränderung gemäß § 9 Abs 1 Z 3 MRG "gewährleistet" sein muß, bedeutet nicht, daß der Mieter für die Durchsetzung allfälliger Gewährleistungsansprüche im Sinne des § 1167 ABGB Vorsorge zu treffen hat. Die fragliche Gesetzesbestimmung ist eindeutig so zu verstehen, daß die Duldungspflicht des Vermieters an die Voraussetzung einer einwandfreien, dem jeweiligen Stand der Technik ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Jürgen U*****, vertreten durch DDr. Sven D. Fenz, Rechtsanwalt in Graz, wider die Antragsgegner, 1.) Ing. Viktor P*****, 2.) Hermine P*****, 3.) Erika P***** und 4.) Elke S*****, alle vertreten durch D... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß die einwandfreie Ausführung der Veränderung gemäß § 9 Abs 1 Z 3 MRG "gewährleistet" sein muß, bedeutet nicht, daß der Mieter für die Durchsetzung allfälliger Gewährleistungsansprüche im Sinne des § 1167 ABGB Vorsorge zu treffen hat. Die fragliche Gesetzesbestimmung ist eindeutig so zu verstehen, daß die Duldungspflicht des Vermieters an die Voraussetzung einer einwandfreien, dem jeweiligen Stand der Technik ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Hauptmieter der Wohnung top.Nr. 7 in dem den Klägern gehörenden Haus Wien 3., Hainburgerstraße 21. Die Kläger begehrten die Verurteilung des Beklagten, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Der Beklagte habe ohne Wissen und Willen der Kläger und ohne um die baubehördliche Genehmigung einzukommen, in der Wohnung bauliche Veränderungen durchgeführt und mehrfachen Aufforderungen, den vertrags- und gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Geschäftslokales in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus Wien 8., Lange Gasse 18, sowie eines daran angrenzenden Lagerraumes im Nebenhaus, Lange Gasse 16, das im Eigentum der NÖ B*** Versicherungs-AG steht. Da sie die Absicht hat, einen Mauerdurchbruch vom Geschäftslokal in das Nachbarhaus herstellen zu lassen und der Antragsgegner seine Zustimmung zu dieser Veränderung des Mietgegenstandes und die dazu erforderliche Unterfertigun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Wohnung Top Nr. 15 im Hause Arbeitergasse 39 im 5. Wiener Gemeindebezirk durch Durchführung der im Klagebegehren unter den Punkten 1. a) bis e) sowie 2. b) bis e) angeführten Arbeiten in brauchbaren Zustand zu versetzen und überdies die bei Abschluß des Mietvertrages vom Vermieter zugesagten Arbeiten (Installation einer Gasetagenheizung, Herstellung eines verfliesten Bades oder einer verfliesten Dusche i... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung (Wien 16., Liebknechtgasse 7, Stg. 34 top. 2 - vgl. Beilage./A) in der genannten im Eigentum der Klägerin stehenden Genossenschaftswohnungsanlage. Er hat zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt auf dem Dach des Hauses eine Kurzwellenantenne mit einem rund 6 m hohen Mast und weitverzweigten Drahtverspannungen und Abstützungen im Dachraum ohne Zustimmung der Klägerin angebracht. Die Klägerin begehrt ... mehr lesen...
Begründung: Erich W*** ist Eigentümer des Hauses Tarviser Straße 100 in Klagenfurt. Franz H*** ist Hauptmieter eines im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokales. Das in diesem Lokal von ihm betriebene Schneidereiunternehmen "Modesalon Haderlap" verpachtete er einschließlich der Mietrechte an Thomas T***, der in anderen Mieträumlichkeiten des Erdgeschoßes dieses Hauses auch einen Eissalon führt. Am 21. Februar 1984 zeigte Franz H*** Erich W*** unter Anschluß entsprechend... mehr lesen...