Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ZPO §528 Abs1 LMRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ob die positive Voraussetzung der Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Abs 2 Z 5 MRG und die negativen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs 1 Z 5 und 6 MRG gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ZPO §528 Abs1 LMRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ob die positive Voraussetzung der Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Abs 2 Z 5 MRG und die negativen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs 1 Z 5 und 6 MRG gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ZPO §528 Abs1 LMRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ob die positive Voraussetzung der Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Abs 2 Z 5 MRG und die negativen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs 1 Z 5 und 6 MRG gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ZPO §528 Abs1 LMRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ob die positive Voraussetzung der Duldungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Abs 2 Z 5 MRG und die negativen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs 1 Z 5 und 6 MRG gegeben sind, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutu... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Maßnahmen zur Einbruchsicherung entsprechen der Übung des Verkehrs. In welcher Form die von einem Mieter geplanten Vorkehrungen dem Vermieter auch zumutbar sind, ist jeweils Sache des Einzelfalls. Entscheidungstexte 5 Ob 233/99x Entscheidungstext OGH 14.09.1999 5 Ob 233/99x 5 Ob 115/11i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Steht fest, daß die von der Mieterin durchgeführte Maßnahme eine von mehreren möglichen zur Erschwerung von Wohnungseinbrüchen taugliche darstellt, kommt eine Verweisung auf technisch anders durchführbare Sicherheitsmaßnahmen nicht in Betracht. Dies wäre nur dann der Fall, wenn feststünde, daß nur andere Maßnahmen zielführend sind oder jedenfalls erheblich bessere Problemlösungen bieten als die vom Mieter angest... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Maßnahmen zur Einbruchsicherung entsprechen der Übung des Verkehrs. In welcher Form die von einem Mieter geplanten Vorkehrungen dem Vermieter auch zumutbar sind, ist jeweils Sache des Einzelfalls. Entscheidungstexte 5 Ob 233/99x Entscheidungstext OGH 14.09.1999 5 Ob 233/99x 5 Ob 115/11i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Steht fest, daß die von der Mieterin durchgeführte Maßnahme eine von mehreren möglichen zur Erschwerung von Wohnungseinbrüchen taugliche darstellt, kommt eine Verweisung auf technisch anders durchführbare Sicherheitsmaßnahmen nicht in Betracht. Dies wäre nur dann der Fall, wenn feststünde, daß nur andere Maßnahmen zielführend sind oder jedenfalls erheblich bessere Problemlösungen bieten als die vom Mieter angest... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bloße Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht mit einem wichtigen Interesse gleichzusetzen. Der Vorteil, den andere Wohnungseigentümer aus der Änderung ziehen könnten (hier die Befreiung von den Kosten einer Dachsanierung bzw Dacherhaltung für alle Zukunft), hat ebenfalls nichts mit den in § 13 Abs 2 Z 2 WEG geforderten wichtigen Interessen gemein, da es um wichtige Interessen des änderungswilli... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Anbringung einer Antenne (Parabolspiegelantenne) an der Fassade beziehungsweise am Dach des Hauses. Entscheidungstexte 5 Ob 30/98t Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 30/98t 5 Ob 140/00z Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 140/00z Beisatz... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Anbringung einer Antenne (Parabolspiegelantenne) an der Fassade beziehungsweise am Dach des Hauses. Entscheidungstexte 5 Ob 30/98t Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 30/98t 5 Ob 140/00z Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 140/00z Beisatz... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Anbringung einer Antenne (Parabolspiegelantenne) an der Fassade beziehungsweise am Dach des Hauses. Entscheidungstexte 5 Ob 30/98t Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 30/98t 5 Ob 140/00z Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 140/00z Beisatz... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Interessenabwägung gemäß § 13 Abs 2 WEG hat stets, auf den Einzelfall sowie auf die Benützungssituation der gesamten Liegenschaft bezogen, die Änderung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Daher ist nicht schon jede bauliche Veränderung, die eine Änderung der Nutzwerte nach sich zieht, als empfindlicher Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer anzusehen (WoBl 199... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...
Norm: MRG §9MRG §9 Abs1 Z1MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs1 Z3MRG §9 Abs1 Z4MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs1 Z6MRG §9 Abs1 Z7
Rechtssatz: Die Herstellung eines Durchganges von dem einen Mietobjekt in das andere ist auch dann möglich, wenn keine wirtschaftliche Einheit der beiden Mietobjekte im Sinne von 5 Ob 10/92 gegeben ist, weil es sich dabei jeweils nur um eine in einem Mietobjekt des Antragstellers durchgeführte Änderung handelt, nämlich um die Anbringu... mehr lesen...