Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftslokale top 1 und 3 im Erdgeschoss des den Antragsgegnern gehörigen Hauses mit der Grundstücksadresse ***** Wien, *****. Sie betreibt ein Ambulatorium für physikalische Medizin. Mit am 3. 8. 2009 bei der Schlichtungsstelle eingelangtem und mit 24. 7. 2009 datiertem Antrag begehrt die Antragstellerin, die fehlende Zustimmung der Antragsgegner, insbesondere des Erstantragsgegners, zur Anbringung einer zur Alarmanlage gehörigen A... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Sachbeschlusses den Sachantrag des Antragstellers auf Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegnerin (1.) zur (bereits vorgenommenen) Vertiefung eines zu seinem Wohnungseigentumsobjekt gehörenden Balkons und (2.) zur (erst vorzunehmenden) Verglasung dieses Balkons wegen des vermeintlichen Fehlens der Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 abgewiesen. Das Rekursgericht hat in seinem Sachbeschluss ausgesprochen, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Prof. M*****, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin P***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Themmer, Toth und Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen § 9 iVm § 37 Abs 1 Z 6 MRG, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 329 GB ***** mit der Grundstücksadresse ***** und den darauf befindlichen Gebäuden (das sog Benediktinerstift S*****). Die Antragstellerin ist Mieterin der Räumlichkeiten ***** 6/XI/1/1, ***** 6/XII/1/1, ***** 6/XII/1/2 und ***** 6/XIII/1/2, worin sie eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt. Das Gebäude, in dem die Bestandräumlichkeiten gelegen sind, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erri... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin einer der Klägerin gehörigen Wohnung. Der zugrundeliegende Mietvertrag wurde von den jeweiligen Rechtsvorgängern der Parteien am 26. 1. 1954 errichtet. Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage die Wiederherstellung einer in der an die Beklagte vermieteten Wohnung früher im Bereich des Badezimmers vorhandenen Scheidewand sowie die Entfernung einer stattdessen errichteten Scheidewand und einer abgehängten Gipsd... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Begründung: Dem Antragsteller als Nutzungsberechtigtem einer neu errichteten Wohnung wurde die Möglichkeit eingeräumt, Sonderwünsche gegenüber der Grundausstattung zu äußern. Die 80 m² große Wohnung verfügte in der (geplanten) Grundausstattung über zwei Badezimmer, eines mit Badewanne und Anschluss für eine Waschmaschine, das zweite mit Dusche ausgestattet. Auf Grund des „Sonderwunsches" des Antragstellers wurde in dem einen Badezimmer statt der Badewanne eine Dusche, im anderen B... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1MRG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Anbringung mehrerer Parabolantennen kann von einem Mieter nicht damit gerechtfertigt werden, er wolle für mehrere oder gar alle Zimmer seiner Wohnung einen eigenen Antennenanschluss. Entscheidungstexte 5 Ob 199/03f Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 199/03f Veröff: SZ 2003/129 Europe... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1
Rechtssatz: Die bloß faktische Kenntnisnahme der Verbesserungsarbeiten vermag die Zustimmungsfiktion nicht auszulösen. Entscheidungstexte 5 Ob 199/03f Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 199/03f Veröff: SZ 2003/129 5 Ob 86/20p Entscheidungstext OGH 13.07.2020 5 Ob 86/20p Vgl; Beisatz: Damit eine Anzeige die... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Errichtung einer Satellitenempfangsanlage kann einem Mieter nicht allein mit dem Argument verwehrt werden, ihm stehe ohnehin die Möglichkeit des Anschlusses an ein im Haus bereits vorhandenes Telekabel offen. Soweit die bisherige Judikatur gegenteilige Ansätze zeigte, sind sie im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht weiter zu verfolgen. Das heißt jedoch nicht, dass jedem Verlangen ei... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1MRG §9 Abs2 Z5
Rechtssatz: Dem individuellen Recht, sich die Empfangsmöglichkeiten einer Parabolantenne nutzbar zu machen, kann in einer mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Weise auch dadurch entsprochen werden, dass ein Mieter darauf verwiesen wird, sich an eine vorhandene Gemeinschaftsantenne anzuschließen. Der Halbsatz "sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist" in § 9 Abs 2... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin der Wohnung top 4 im Haus *****. Eigentümer dieses Hauses ist der Antragsteller. Er hat es am 22. 2. 1995 gekauft. Zumindest seit 1994 gibt es im Haus einen Kabelanschluss für den Fernsehempfang. Die einmalige Gebühr für den Anschluss beträgt maximal ca 290,-- Euro, die laufenden Gebühren betragen etwa 170,-- Euro jährlich. Zum Zeitpunkt der Übernahme des Hauses durch den Antragsteller befand sich auf dem Dach eine Satellitenanlage... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin eines Badezimmers im 2. Stock, des gesamten 3. und 4. Stockes sowie des Dachgeschosses des im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses *****. Sie betreibt im Bestandobjekt und in Gebäuden auf Nachbarliegenschaften das Luxushotel “A*****”. Anlässlich eines umfangreichen Hotelumbaus erneuerte sie die Außenfenster des verfahrensgegenständlichen Mietobjekts. Die Antragsgegnerin hat dem nicht zugestimmt, weil sie mit der Wahl ... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des §9 Abs 1 Z 1 und Z 3 bis 7 MRG hat der Vermieter unter anderem die Errichtung von Gasleitungsanlagen und Beheizungsanlagen zu dulden. Hiefür müssen im Regelfall auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, die nicht zum eigentlichen Mietgegenstand gehören beziehungsweise nicht mitgemietet sind. Die dem Vermieter diesbezüglich auferlegte Duldungspflicht kann... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus *****. Sie wollen auf ihre Kosten die alte, mit Festbrennstoffen betriebene Ofenheizung durch eine Gasetagenheizung ersetzen und haben gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um die vom Antragsgegner verweigerte Zustimmung zu dieser Verbesserung zu ersetzen. Auf die Weigerungsgründe des Antragsgegners wird, soweit sie in dritter Instanz von Bedeutung sind, noch einzugehen sein. Das Erstgericht t... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z5MRG §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des §9 Abs 1 Z 1 und Z 3 bis 7 MRG hat der Vermieter unter anderem die Errichtung von Gasleitungsanlagen und Beheizungsanlagen zu dulden. Hiefür müssen im Regelfall auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, die nicht zum eigentlichen Mietgegenstand gehören beziehungsweise nicht mitgemietet sind. Die dem Vermieter diesbezüglich auferlegte Duldungspflicht kann... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die tragende
Begründung: des rekursgerichtlichen Sachbeschlusses (es fehle die Genehmigungs- bzw Duldungsvoraussetzung der Verkehrsüblichkeit der Veränderung - § 9 Abs 1 Z 2 MRG) wird durch die Rechtsmittelausführungen nicht in Frage gestellt. Dass es dabei nicht auf persönliche Bedürfnisse des Mieters ankommt, ergibt sich eindeutig aus dem Begriff der Verkehrsüblichkeit (vgl MietSlg 45/18, wonach die objektiven Umstände... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs2 Z1MRG §9 Abs2 Z3MRG §10 Abs3 Z1MRG §10 Abs3 Z4
Rechtssatz: Obwohl § 10 Abs 1 MRG nach den "Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung" in einem Klammerausdruck das Zitat des § 9 MRG verwendet, sind nicht alle nach § 9 MRG durchsetzbaren Veränderungen des Mietgegenstandes (Verbesserungen) auch ersatzfähig nach § 10 MRG. Das geht schon daraus hervor, dass § 9 Abs 3 MRG dem Vermieter ermöglicht, die Zustimmung von d... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs2 Z1MRG §9 Abs2 Z3MRG §10 Abs3 Z1MRG §10 Abs3 Z4
Rechtssatz: Obwohl § 10 Abs 1 MRG nach den "Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung" in einem Klammerausdruck das Zitat des § 9 MRG verwendet, sind nicht alle nach § 9 MRG durchsetzbaren Veränderungen des Mietgegenstandes (Verbesserungen) auch ersatzfähig nach § 10 MRG. Das geht schon daraus hervor, dass § 9 Abs 3 MRG dem Vermieter ermöglicht, die Zustimmung von d... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG. Ein zweites Badezimmer gehört selbst bei Großwohnungen nicht zum Standard, weshalb die Rechtsansicht, es liege hinsichtlich eines zweiten Badezimmers mangelnde Verkehrsüblichkeit vor, vertretbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 273/00h ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 MRG kann der Vermieter bei nicht privilegierten Verbesserungsarbeiten seine Zustimmung nur dann nicht verweigern, wenn die Änderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient. Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG (MietSlg 45/18). Da ein zweites Badezimmer selbst bei Großwohnungen nic... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1 Z2MRG §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG. Ein zweites Badezimmer gehört selbst bei Großwohnungen nicht zum Standard, weshalb die Rechtsansicht, es liege hinsichtlich eines zweiten Badezimmers mangelnde Verkehrsüblichkeit vor, vertretbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 273/00h ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Vermieterin) beabsichtigt, so wie in anderen Wohnungen des verfahrensgegenständlichen Hauses auch in der Mietwohnung der Antragsgegnerin eine schadhafte hofseitige Außenwand aus Glas durch zwei Kunststofffenster sowie zwei Reihen Glasziegel zu ersetzen und hat sich zunächst an die Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG an das Gericht gewandt, um die Antragsgegnerin zur Duldung der Arbeiten zu verpflichten. Diese möchte, weil die geplanten F... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §8 Abs2MRG §9 Abs1RG §37 ABs1 Z5MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Nur konkrete bindende Absprachen über die in den §§ 8 und 9 MRG angeführten Rechte und Pflichten können die Zulässigkeit des Rechtswegs auslösen, nicht aber die im Gesetz vorgesehenen genormten Inhalte eines jeden Mietvertrags, wie etwa das Recht des Mieters auf Erhaltung des Mietobjektes in brauchbarem Zustand. Wenn der Mietvertrag über das Gesetz hinausgehende ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete in einem Haus der Beklagten ein Geschäftslokal "samt dem Recht der Mitbenützung einer Toilette sowie eine Toilette". Der Mietvertrag enthält keine Regelungen über eine Entlüftung des Geschäftslokals. Toiletteanlagen befinden sich in einem Nebenlokal sowie im ersten Stock des Hauses. Die Beklagte wollte in ihrem Haus ursprünglich Eigentumswohnungen errichten, führte dann aber für einen Hotelbetrieb erforderliche Umbauarbeiten durch. Im Zuge dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §523MRG §9 Abs1MRG §37 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Mieter, der sich über die gesetzlichen Vorgaben für eine an sich zulässige Veränderung des Mietobjekts hinwegsetzt und sie eigenmächtig vornimmt, ist nicht schutzwürdig und hat daher grundsätzlich den früheren Zustand wieder herzustellen, wenn dies der Vermieter verlangt. Dieser aus dem Eigentumsrecht ableitbare Wiederherstellungsanspruch beziehungsweise Entfernungsanspruch (vgl § 523 AB... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist seit 1972 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das Dr. Wilhelm T***** gehörte. Sie hat auf dem Dach des Hauses von der Firma K***** zwei Parabolspiegelantennen für den Fernsehempfang von Satellitenprogrammen montieren lassen, und zwar die erste - mit Zustimmung ihres Vermieters - am 21. 4. 1993, die zweite - ohne Zustimmung des Vermieters - am 30. 6. 1993. Die beiden auf einem Mast montierten Parabolspiegel sind zwar von der Straße aus sichtb... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist seit 1. 1. 1986 Mieterin der Wohnung top Nr 11, der Zweitantragstellerin seit 1. 1. 1986 Mieter der Wohnung top Nr 10 im Haus ***** in *****, das im Mit- und Wohnungseigentum der Antragsgegner steht. Die 7. Antragsgegnerin ist Miteigentümerin verbunden mit dem Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 10 und 11 in diesem Haus. Diese beiden Wohnungen liegen im 3. Stock des Hauses und grenzen unmittelbar aneinander. Die Wohnungen waren bereits... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1
Rechtssatz: § 9 MRG bietet keine Grundlage dafür, bei fehlender Mieteridentität die Zusammenlegung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen, die jeweils über 100 m**2 Nutzfläche aufweisen und jeweils mit den Ausstattungsmerkmalen der Kategorie A versehen sind, gegen den Willen des Vermieters zu genehmigen. Entscheidungstexte 5 Ob 156/00b Entscheidungstext OGH 15.06... mehr lesen...