RS OGH 2003/10/21 5Ob199/03f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

MRG §9 Abs1
MRG §9 Abs2

Rechtssatz

Die Anbringung mehrerer Parabolantennen kann von einem Mieter nicht damit gerechtfertigt werden, er wolle für mehrere oder gar alle Zimmer seiner Wohnung einen eigenen Antennenanschluss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118673

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00199_03F0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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