RS OGH 2025/11/20 5Ob33/93; 5Ob80/01b; 5Ob163/05i; 5Ob167/10k; 5Ob70/11x; 5Ob75/11g; 5Ob57/14i; 5Ob3

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Rechtssatz

Bezüglich der Übung des Verkehrs ist auf objektive Umstände abzustellen, beim "wichtigen Interesse" des Mieters auf das subjektive Interesse des Bestandnehmers an der beabsichtigten Änderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069695

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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