Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Zinsklage die Zahlung von Wertsicherungsbeträgen, Strom- und Heizkosten. Berechnungsbasis für die Betriebskosten sei die Nutzfläche des Bestandobjektes. Die Beklagte beantragte die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens 4 C 435/93f des Bezirksgerichtes Liesing. In diesem Verfahren werde über ihre Klage auf Rückzahlung zuviel gezahlter Hauptmietzinse entschieden, welche mit der Beha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte während aufrechter Ehe mit dem Beklagten diesem mit notariellem Übergabsvertrag vom 20.6.1984 Liegenschaftsanteile übertragen. In dem zwischen den Parteien anhängigen Scheidungsverfahren ist der ergangene Scheidungsausspruch nicht bekämpft worden und nur noch die Frage des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe offen. Mit der am 30.3.1993 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, daß die von ihr ausgesprochene Rück... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge eines Räumungsstreits beantragte die Beklagte die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des über ihren Antrag auf Entscheidung über die Unzulässigkeit der Verrechnung von Erhaltungsaufwendungen als Betriebskosten bei der Schlichtungsstelle anhängigen Verfahrens. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Das a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Höhe des in der Klage geltend gemachten Mietzinsrückstandes ab 1.1.1991 ist die Höhe des nach § 12 Abs 3 MRG angemessen bzw. die Höhe des bisher vereinbarten Hauptmietzinses, die Gegenstand des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG sind, ebenso präjudiziell wie für die Höhe des gegenüber der 1. und 2. beklagten Partei angesprochenen Schadenersatzes in Höhe der Differenz zwischen dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Hauptmieterin eines Geschäftslokals. Sie erwarb das darin betriebene Unternehmen am 2.2.1987 vom damaligen Hauptmieter. Dieser ließ im Jahr 1979 für die Geschäftsräumlichkeiten ein Stahlportal mit Vordach errichten. Aus diesem Anlaß sandte er am 14.6.1979 an den Verwalter des Hauses, in dem sich der Mietgegenstand befindet, folgendes Schreiben (Beilage 1): "Ich erkläre mich gemäß § 16 MG Abs 2 Zif 4 bereit, zum jeweiligen gesetzlichen Hauptmietz... mehr lesen...
Norm: MRG §41 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004
Rechtssatz:
Wird die Kündigung kumulativ auf verschiedene Kündigungsgrü... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte den Beklagten das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis hinsichtlich der Wohnung in ***** S*****gasse 9/7+8, aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 1 Z 1 und 3 MRG auf. Dagegen brachten die Beklagten in ihren Einwendungen unter anderem vor, der von der Klägerin geltend gemachte Hauptmietzins sei überhöht, es sei ein Antrag bei der Schlichtungsstelle der Stadt S***** eingebracht worden um festzustellen, daß die von der kündigende... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall1 A1 ABGB §1118 Fall2 A2 MRG §2 Abs3 MRG §37 Abs1 Z1 MRG §41 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: MRG §41 ZPO §192 Abs1 B1 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004 ZPO § 192 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhob als Eigentümerin des Hauses ***** in ***** Wien gegen den Beklagten die Klage auf Räumung der Liegenschaft und auf Mietzinszahlung. Sie habe dem Beklagten die ganze Liegenschaft zur gewerblichen Untervermietung, also zu Geschäftszwecken zum wertgesicherten Hauptmietzins von S 70.000,-- zuzüglich Betriebskosten vermietet. Der Beklagte sei mit der Zahlung des Mietzinses für Jänner 1982 in Verzug und lasse durch seine Untermieter Müll in den... mehr lesen...
Norm: MRG §33 MRG §41 MRG § 33 heute MRG § 33 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 MRG § 33 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 33 gültig von 01.01.1982 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist keine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Die Klägerin hat ihre Räumungsklage auf einen qualifizierten Mietzinsrückstand des Beklagten iS des § 1118, zweiter Fall, ABGB betreffend die Monate 7 und 8/88 gestützt und das von ihr ursprünglich damit verbundene (Mietzins)Zahlungsbegehren bereits in der ersten Tagsatzung am 27.10.1988 wegen "Zahlung des Beklagten nach Klageeinbringung" auf Kosten eingeschränkt... mehr lesen...
Norm: MRG §41 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004
Rechtssatz:
Die im § 41 MRG umschriebene Unterbrechungsvoraussetzung de... mehr lesen...
Norm: MRG §41 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004
Rechtssatz:
Keine Unterbrechung des Rechtsstreites, um eine erst künftig... mehr lesen...
Norm: MRG §41 ZPO §503 Abs1 Z2 C6 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004 ZPO § 503 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete der Beklagten mit Mietvertrag vom 1. Mai 1982 eine 4-Zimmer-Wohnung mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m 2 (laut Mietvertrag 115 m 2 ) um einen monatlichen Mietzins von S 4.166,67 zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer, somit insgesamt S 4.500,--. Die Beklagte geriet schon von Beginn des Mietverhältnisses an mit der Bezahlung des vereinbarten Zinses in Verzug. Sie bezahlte im Jahre 1982 S 4.500,--, 1983 S 16.820,-- und 1984 bis einschließlich O... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 281 KG Lend mit dem Haus Graz, Volksgartenstraße 20. Der Beklagte ist seit 1.1.1959 Hauptmieter einer im zweiten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, die er zum Betrieb einer ärztlichen Ordination verwendet. Im Bestandvertrag wurde ein Mietzins von S 660,--, wertgesichert nach dem "Lebenshaltungskostenindex einer vierköpfigen Arbeiterfamilie in Graz, erstellt durch die Kammer für Handel und Industrie Gr... mehr lesen...
Norm: MG §35 MRG §41 ZPO §192 Abs2 B1 ZPO §460 Z10 MRG § 41 heute MRG § 41 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 41 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2004 ZPO § 192 heute ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs1 Z9 MRG §37 Abs1 Z12 MRG §41 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § ... mehr lesen...
Mit Mietvertrag vom 9. 9. 1971 vermieteten die Klägerinnen dem Beklagten ab 1. 9. 1971 die gesamten Parterreräumlichkeiten ihres Hauses in B sowie einen Teil des Hofes zu Geschäftszwecken. Als Mietzins wurde ein jeweils im Vorhinein am Ersten eines jeden Monats unter Gewährung eines Respiros von zehn Tagen zu zahlender Betrag von 2600 S vereinbart. Dieser Mietzins wurde unter Zugrundelegung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt in Wien verlautbarten Verbraucherpreisindex... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte mit Mahnklage "an rückständigen Mietzinsen einschließlich Erhaltungsbeitrag gemäß § 45 MRG" für die Monate Juni bis Oktober 1982 den Restbetrag von 5454.76 S sA. Der Beklagte erhob gegen den erlassenen bedingten Zahlungsbefehl rechtzeitig Widerspruch und machte geltend, daß kein Mietzinsrückstand bestehe. Der eingeklagte Betrag betreffe einen von der klagenden Partei zu Unrecht vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrag. Die von ihm gemietete Wohnung entspreche... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5 MRG §41 MRG §37 Abs1 Z13 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 MRG §37 MRG §41 ZPO § 190 heute ZPO § 190 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ZPO § 190 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2004 MRG § 37 heute ... mehr lesen...