Norm
MRG §41Rechtssatz
Wird die Verfahrensunterbrechung nach § 41 MRG abgelehnt, kann dies unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Verfahrens angefochten werden.Wird die Verfahrensunterbrechung nach Paragraph 41, MRG abgelehnt, kann dies unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Verfahrens angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0043216Dokumentnummer
JJR_19851127_OGH0002_0010OB00700_8500000_002