RS OGH 1994/9/28 6Ob622/86, 9Ob1595/94

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Rechtssatz

Die im § 41 MRG umschriebene Unterbrechungsvoraussetzung der Verfahrensanhängigkeit ist erfüllt, wenn ein Verfahren nach § 37 MRG beim Gericht oder der Gemeinde im Zeitpunkt der Entscheidung über die Unterbrechung bereits anhängig ist.Die im Paragraph 41, MRG umschriebene Unterbrechungsvoraussetzung der Verfahrensanhängigkeit ist erfüllt, wenn ein Verfahren nach Paragraph 37, MRG beim Gericht oder der Gemeinde im Zeitpunkt der Entscheidung über die Unterbrechung bereits anhängig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070414

Dokumentnummer

JJR_19860904_OGH0002_0060OB00622_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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