Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) fest, dass das Recht des Beschwerdeführers zur Abgabe der Zivildiensterklärung vom 21. April 2005 zu diesem Zeitpunkt gemäß § 5a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 76a Abs. 1 ZDG infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen gewesen sei; die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers habe daher die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen. Zur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Für die Ansicht, die in der Verfassungsbestimmung des § 76a Abs. 2 ZDG 1986 zwingend vorgeschriebene Verständigung sei unterlassen worden, sodass der Lauf der sechswöchigen Frist des § 76a Abs. 1 ZDG 1986 nicht begonnen habe, bieten weder der Wortlaut der Bestimmung noch d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;VwRallg;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0355 E 27. April 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einz... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0063 E 24. März 1999 RS 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. November 2000 gab der Bundesminister für Inneres dem mit 14. Oktober 1999 datierten und am 14. Oktober 1999 beim Militärkommando Salzburg eingelangten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG "keine Folge". In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 15. Jänner 1991 tauglich befunden worden,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 29.9.1999, 99/11/0196, dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, in der mit der ZDG-Novelle 1996 eingeführten Bestimmung des § 76a Abs 2 ZDG die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 3 Stammrechtssatz Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die im § 76a Abs 2 ZDG vorgeschriebene Information im Falle des Wehrpflichtigen unterblieben ist. Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob sich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 1999 wies der Bundesminister für Inneres den mit 8. Oktober 1998 datierten und am 12. Oktober 1998 beim Militärkommando Wien eingelangten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 6. September 1991 tauglich befunden worden, sei dies jedenfal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0355 E 27. April 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einzurechnen sind; Hinweis E VfGH 12.10.1994, B 1659/94). Daraus folg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 29.9.1999, 99/11/0196, dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, in der mit der ZDG-Novelle 1996 eingeführten Bestimmung des § 76a Abs 2 ZDG die Verpflichtung des Bundesministers für Landesverteidigung zur Information ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die im § 76a Abs 2 ZDG vorgeschriebene Information im Falle des Wehrpflichtigen unterblieben ist. Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob sich der Wehrpflichtige bereits früher mit der Möglichkeit der Zivildienstleis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 1999 wies der Bundesminister für Inneres den mit 29. April 1999 datierten und am 30. April 1999 zur Post gegebenen Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 23. Jänner 1991 für tauglich befunden worden, sei dies jedenfalls bis 1. Jänner 1997... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/29 99/11/0196 2 Stammrechtssatz Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jed... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Einberufungsbefehl) wurde der (im Jahr 1974 geborene) Beschwerdeführer gemäß § 35 Wehrgesetz 1990 - WG zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab 30. August 1999 einberufen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte nach Durchführung des Vorverfahrens mit Beschluss vom 16. Oktober 1999, B 1175/99-8, die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/11/0063 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den (mit 17. März 1998 datierten und) am 20. März 1998 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer stütze seinen Antrag darauf, nicht im Sinne des § 76a Abs. 2 ZDG (i.d.F. der ZDG-Novelle 1996) über die neuerliche Mögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2;
Rechtssatz: Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jedenfalls kein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließend... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 iVm Abs. 3 Z. 4 ZDG (idF der ZDG-Novelle 1996, BGBl. Nr. 788) fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 4. März 1997 infolge Ruhens des Rechtes zur Abgabe einer Zivildiensterklärung Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantra... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §24 Abs3 Z4;WehrG 1990 §36a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0016 E 24. März 1999
98/11/0283 E 24. März 1999
Rechtssatz: Die Befreiung von der Stellungspflicht und damit auch Präsenzdienstpflicht gemäß § 24 Abs 3 Z 4 WehrG 1990 lässt die Wehrpflicht u... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0016 E 24. März 1999
98/11/0283 E 24. März 1999
Rechtssatz: Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung ü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Feber 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einbringungsfrist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung vom 14. Jänner 1998 gemäß § 71 Abs. 2 AVG "als verspätet abgewiesen". Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Die belangte Behörde legte di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;VwRallg;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 94/11/0355 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einzurechnen sind; ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 1994 wurde gemäß § 5 Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers "vom 14. April 1994" wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, welche mit dessen Beschluß vom 22. November 1994, Zl. 94/... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0329 2 Stammrechtssatz Die Postaufgabe der Zivildiensterklärung an den BM für Inneres ist - wenn sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgt - als fristwahrend anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der im Jahr 1961 geborene Beschwerdeführer war mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 23. November 1979 im öffentlichen Interesse von Amts wegen von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes befreit worden. Mit Bescheid vom 9. März 1995 stellte der Bundesminister für Landesverteidigung fest, daß die für die seinerzeitige Befreiung maßgeblichen Voraussetzungen weggefallen seien und der Bescheid vom 23. November 1979 seine Wirksamkeit verloren ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §17;WehrG 1990 §36a Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Die Befreiung von der Präsenzdienstpflicht hindert einen Wehrpflichtige nicht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, da Voraussetzung einer solchen Erklärung die Wehrpflicht - und nicht die einen Aspekt der Wehrpflicht darstellende Präsenzdienstpflich... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §16;WehrG 1990 §36a Abs2;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §2 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0175 2 Stammrechtssatz Der Bf wurde nicht erst auf Grund des Bescheides des Bundesministers für Landesverteidi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 Zivildienstgesetz idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers "vom 12.04.1994" wegen Fristversäumung Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 6. März 1995, B 2361/94-8, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und sie gemäß Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zur entscheidenden Frage, wo der Wehrpflichtige zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Zivildiensterklärung seinen Wohnsitz hatte, Feststellungen zu treffen und zu den von ihr angestellten Ermittlungen zur Wohnsitzfr... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem ergänzenden Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 20. August 1976 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung im Jänner 1994 für tauglich befunden. Auf Grund seiner Zivildiensterklärung vom 15. Juni 1994 erging der negative Feststellungsbescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1994. Mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid wurde der Antrag d... mehr lesen...