RS Vwgh 1999/9/29 99/11/0196

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
44 Zivildienst

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
ZDG 1986 §76a Abs1;
ZDG 1986 §76a Abs2;

Rechtssatz

Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jedenfalls kein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes (dh grobes) Verschulden des WehrPfl gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110196.X02

Im RIS seit

19.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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