RS Vwgh 1997/10/7 96/11/0216

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;
ZDG 1986 §5a Abs4;
ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0329 2

Stammrechtssatz

Die Postaufgabe der Zivildiensterklärung an den BM für Inneres ist - wenn sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgt - als fristwahrend anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110216.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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