Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 94/11/0355 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einzurechnen sind; Hinweis E VfGH 12.10.1994, B 1659/94). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Unkenntnis von der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110046.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und den sonstigen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung am 20. Mai 1992 für tauglich befunden. Nach Erhalt eines Einberufungsbefehles zur Ableistung des Grundwehrdienstes wurde ihm zunächst ein Aufschub des Antrittes dieses Präsenzdienstes gewährt. In der Folge erging neuerlich ein Einberufungsbefehl. Mit Schreiben vom 22. Februar 1996 begehrte er seine Anerkennung als Zivildiener. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem angefochtenen Bescheid, den zur hg. Zl. 95/11/0082 protokollierten Verfahrensvorgängen und der zur nunmehrigen hg. Zl. 95/11/0306 protokollierten Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des im Jahre 1988 für tauglich befundenen Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)44 Zivildienst
Norm: B-VG Art140 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 2 Stammrechtssatz Der VwGH sieht sich schon im Hinblick darauf, daß es sich bei § 76a Abs 2 Z 1 ZDG idF BGBl 1994/187 um eine Verfassungsbestimmung handelt, nicht veranlaßt, beim VfGH das vom Bf angeregte Normprüfungsverfahren in die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;B-VG Art144 Abs3;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Durch die Kompetenzentscheidung des VfGH, der VwGH sei zur Entscheidung über ihm abgetretene Beschwerden wegen Verletzung des Rechtes auf Zivildienstleistung zuständig, erlangt der VwGH nicht auch die Zuständigkeit zur Entscheidung über Verletzung ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1995/828; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1
(hier: Zeuge Jehovas) Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 fest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde am 7. April 1995 (erstmals) von der Stellungskommission des zuständigen Militärkommandos für tauglich zum Wehrdienst befunden. Bei dieser Gelegenheit wurde ihm eine "Zivildienstinformation anläßlich der Stellung" ausgehändigt, in der über die Möglichkeit der Abgabe einer Zivildiensterklärung binnen eines Monats informiert wurde; diese Information enthielt u.a. folgenden Satz: "Die Zivildiensterklärung ist im Stellungsverfahren bei der Stellungskommission, so... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem ergänzenden Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 26. Mai 1994 die Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof hat... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0197 E 23. April 1996
95/11/0198 E 23. April 1996
95/11/0200 E 23. April 1996
95/11/0309 E 23. April 1996
Rechtssatz: Die Postaufgabe der Zivildiensterklärung an den BM für Inneres ist - wenn sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgt - als fristwah... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs3;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0197 E 23. April 1996
95/11/0198 E 23. April 1996
95/11/0200 E 23. April 1996
95/11/0309 E 23. April 1996
Rechtssatz: Das Militärkommando ist zu einer Entscheidung betreffend Wiedereinsetzungsanträge wegen Versäumung von Fristen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, deren Behandlung mit Beschluß vom 27. November 1995, B 3207/95, abgelehnt und die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten wurde, der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides und der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerdeergänzung vom 23. Februar 1996 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde am 16. Februar 1993 von der Stellungskommission des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs1 Z1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0246 1
(hier: Es brauchte nicht geprüft zu werden, ob die Unterlassung
der Belehrung über die Fristgebu... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ergibt sich: Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 iVm § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1995 "wegen Fristversäumnis" gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof trat die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde nac... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem ergänzenden Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1995 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG die Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. Dagegen erhob ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 19. April 1994 wegen Versäumung der Frist gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen können. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der ihre Behandlung mit Beschluß vom ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)44 Zivildienst
Norm: B-VG Art140 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 2 Stammrechtssatz Der VwGH sieht sich schon im Hinblick darauf, daß es sich bei § 76a Abs 2 Z 1 ZDG idF BGBl 1994/187 um eine Verfassungsbestimmung handelt, nicht veranlaßt, beim VfGH das vom Bf angeregte Normprüfungsverfahren in die Weg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (protokolliert zur Zl. B 671/95), der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides und den von der belangten Behörde dem Verfassungsgerichtshof vorgelegten und von diesem dem Verwaltungsgerichtshof übermittelten Unterlagen sowie aus der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerdeergänzung ergibt sich: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Das Vorbringen, es seien vor Inkrafttreten des ZDG idF 1994/187 gestellte Anträge des Wehrpflichtigen betreffend Befreiung von der Wehrpflicht oder von der Zivildienstpflicht noch offen, vermag im Beschwerde... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof sowie den ihr angeschlossenen Unterlagen und aus der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des am 25. September 1986 für tauglich zum Wehrdienst befundenen Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 21. April 1994 wegen Fristversäumnis gemäß § 76a Abs. 2 Z. 1 ZDG, BGBl. Nr. 187/1994, Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 6. März 1995, B 2360/94-8, gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG die Behandlung... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;ZDGNov 1994; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0093 E 6. August 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0241 2 Stammrechtssatz § 2 Abs 1 ZDG gilt nur für jene Wehrpflichtigen, die ERSTMALS tauglich zum Wehrdienst befunden wurden. Keinesfalls löst aber das - wiederum auf... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §23 Abs2;WehrG 1990 §40 Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs3 idF 1994/187; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0093 E 6. August 1996
Rechtssatz: § 76a Abs 3 ZDG idF BGBl 1994/187 ist nur auf Wehrpflichtige anzuwenden, deren vorübergehende Untauglichkeit durch die Stellungskommission gem § 23 Abs 2 WehrG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2 idF 1994/187;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0169 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, mit dem gem § 5a Abs 4 iVm § 5a Abs 3 Z 2 ZDG idF BGBl 1994/187 festgestellt wird, daß... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem angefochtenen Bescheid, den zur hg. Zl. 95/11/0017 protokollierten Verfahrensvorgängen und der zur nunmehrigen hg. Zl. 95/11/0241 protokollierten Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 5. Juli 1994... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, und der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 wege... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem angefochtenen Bescheid, den zur hg. Zl. 94/11/0372 protokollierten Verfahrensvorgängen und der zur nunmehrigen hg. Zl. 95/11/0169 protokollierten Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 12. Apri... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, und der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. September 1994 we... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde im April 1992 zur Stellung herangezogen und für tauglich erklärt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2. September 1994 stellte der Bundesminister für Inneres fest, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 18. Juli 1994 wegen Fristversä... mehr lesen...