Norm: UWG §7 C UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: "Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind nach ständiger Recht... mehr lesen...
Norm: UWG §7 CUrhG §78 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Der Eindruck, den das Publikum (oder bei mehrdeutigen An... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A UWG §7 G UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022 UWG § 7 heute ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Die Bezeichnung der Klägerin als "Mafiaprint" kann auf einen be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist selbständiger Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Bausparberater. Vom Jahr 1979 bis zum Februar 1988 war er für die - eine "Abteilung" der Beklagten bildende - Bausparkasse der österreichischen Sparkassen als Vermittlungsvertreter tätig. Im April 1988 richtete die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen an alle ihre Kunden, die durch Vermittlung des Klägers Bausparverträge mit ihr abgeschlossen hatten, folgend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die einzige Gesellschafterin der M*** Zeitungsbeilagen-Verlagsgesellschaft mbH & Co KG; diese (Tochter-)Gesellschaft ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitagausgabe der Tageszeitungen "K***" und "N*** K***-Z***" beigelegt wird. Die Klägerin besorgt ua das Inseratengeschäft für diese von ihrer Tochtergesellschaft herausgegebene Programmzeitschrift. Gesellschafter der Klägerin sin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitag-Ausgabe der Tageszeitungen "Kurier" und "Neue Kronen-Zeitung" beigelegt wird. Einziger Gesellschafter der Klägerin ist die M*** Zeitungs- und Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH & Co KG; sie besorgt das Inseratengeschäft für die von der Klägerin herausgegebene Programmzeitschrift. Die K*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG als Medieninhabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auch im Bundesland Salzburg in mehreren Filialen den Einzelhandel mit Waren (insbesondere mit Lebensmitteln), darunter auch eine solche Filiale in Saalfelden neben dem "Shopping-Center" und eine andere in St.Johann im Pongau. Sie hielt diese beiden Filialen am 24.September 1987 (dem sogenannten "Rupertitag") offen und beschäftigte dabei Handelsangestellte, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet waren; in beiden Filialen ent... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß die Beklagte Mineralwasser aus der "Severin-Quelle" nicht nur in 1 l-Glasflaschen, sondern auch in 1,5 l-Plastikflaschen abfüllt und letztere an die Catering-Gesellschaft der A*** A*** Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft (im folgenden kurz "AUA" genannt) verkauft und liefert. Die AUA schenkt daraus im Rahmen ihres Bordservices bei Auslandsflügen Mineralwasser an Passagiere ihrer Luftfahrzeuge aus. Mit der Behauptung, daß die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein mit dem Sitz in Salzburg; zu seinen Mitgliedern gehören die Landesgremien des Brennstoffhandels in Salzburg und Vorarlberg sowie eine Anzahl von Brennstoffhändlern. Vereinszweck ist unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen der in Österreich tätigen Gewerbetreibenden und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte hat keine Gewerbeberechtigung für den Handel mit Brennstoffen. Sie gibt seit rund 80 Jahren Br... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitteile betreiben den Handel mit Orientteppichen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.April 1987, 4 C 786/87 des Bezirksgerichtes Hall i.T., verpflichtete sich die Klägerin, der T*** Im- und Export Türker KG, Karlsruhe, Bundesrepublik Deutschland (im folgenden: Firma T***) 1,540.000 S sA zu zahlen. Auf Betreiben der Firma T*** wurden am 21.Juli 1987 zur Hereinbringung der genannten Forderung in den Geschäftsräumen der Klägerin in Innsbruck, Mera... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BII UWG §7 B UWG §7 G ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/20... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1b UWG §1 D1c UWG §7 A UWG §7 B UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.19... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §1 D2d UWG §7 C UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1b UWG §1 D1c UWG §1 E UWG §7 A UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.19... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Der Begriff der Tatsachenbehauptung wird von Lehre und Rechtsprec... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Soweit herabsetzende Äußerungen auch einen Tatsachenkern entha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin (Verlegerin) einer Fachzeitschrift für den Elektrohandel und das Gewerbe mit dem Titel "E & W". Im Verlag der Erstbeklagten erscheint die Fachzeitschrift "ERH-Elektro Radio Handel". Die Zweitbeklagte organisiert Fachausstellungen, insbesondere eine Fachmesse für Installations- und Elektrotechnik unter der Bezeichnung "IET". Der Drittbeklagte ist Angestellter der Zweitbeklagten. In den Nummern 1 bis 2, 4 und 5/1988 der Zeitschr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen Gewerbeschein für das Anmeldungsgewerbe des "Werbungsvertreters". Er war für die Erstbeklagte, welche die Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift "Fremdenverkehr (FM)" ist, fast zehn Jahre hindurch bis Mai 1988 als selbständiger Anzeigenvermittler tätig. Die Zweitbeklagte ist die Komplementärgesellschaft der Erstbeklagten, der Drittbeklagte Geschäftsführer der Zweitbeklagten sowie Herausgeber und Chefredakteur der genannten Zeitung. In der... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Gutgläubigkeit entschuldigt bei Verstößen gegen § 7 UWG nicht.... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben die für die Herstellung von Schutzraumbauten erforderlichen technischen Bestandteile und stehen bei dieser Tätigkeit zueinander in einem Wettbewerbsverhältnis. Im Februar 1988 hat die Beklagte in drei Rundschreiben (Beilagen ./A bis ./C) über die Klägerin unter anderem folgende Behauptungen aufgestellt: 1. im Rundschreiben Beilage ./A, das an alle etwa 300 Baumeister (Bauunternehmer) sowie etwa 100 Architekten, Ziviltechniker und Planungsbü... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Nutzungsberechtigter der Genossenschaftswohnung 1100 Wien, Grenzackerstraße 17/1/12, deren Eigentümerin die Antragsgegnerin ist, begehrt die Feststellung, die Vorschreibung der Heizkosten durch die Antragsgegnerin habe nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen, die Antragsgegnerin sei verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 1983 über die Heizkosten nach dem Verbrauch Rechnung zu legen und die Überzahlung des Antragstellers samt Kapitalmarktzinsen b... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt am Standort Zollfreie Zone, T*** B*** mbH, Hall, Löfflerweg 36, mit Lagerungsmöglichkeiten im Bereich der Spedition W*** auf Grund einer Gewerbeberechtigung den Handel gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Import- und Exporthandel mit Teppichen. Sie meldete am 15.April 1988 beim Gewerbeamt des Magistrates G*** eine weitere Betriebsstätte für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 für den Standort Graz, Al... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte betreiben den Handel mit Orientteppichen; beide Parteien haben Niederlassungen in Wien und in Innsbruck, die Klägerin außerdem noch in Salzburg. In der "Tiroler Tageszeitung" vom 19./20. September 1987 erschien folgende Werbeeinschaltung der Beklagten: "Zu unserer Hausmesse vom 19. bis 30. September 1988 in unseren Verkaufsräumlichkeiten Meraner Straße 5 möchten wir Sie herzlich einladen." Unterhalb einer Abbildu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BII UWG §7 C ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BII UWG §7 C ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BII UWG §7 C ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 C UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Bei der Äußerung, die Klägerin "mache in ganz Österreich Schwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 A ABGB §1330 BI UWG §7 C ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. N... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; die Marken sind unter anderem für Rohtabake und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** T*** AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigaretten der Marke "... mehr lesen...