Begründung: Rechtliche Beurteilung § 1330 Abs 1 ABGB schützt die Ehre der (natürlichen oder juristischen) Person, § 1330 Abs 2 ABGB ihren wirtschaftlichen Ruf. Ehre und wirtschaftlicher Ruf sind absolute Rechte (MR 1993, 221 - No Problem Orchester mwN); deren Schutz ist umfassend und nicht bloß auf die strafgesetzlichen Tatbestände beschränkt. Eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht ist vielmehr schon jedes der Ehre eines anderen nahetretende... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Waschmittel; die Klägerin ua Ariel Ultra, die Beklagte ua Persil Megaperls. Die Beklagte wirbt für Persil Megaperls im Fernsehen. In einem Werbefilm werden stark verschmutzte Wäschestücke gewaschen; dann wird das Ergebnis verglichen. Die Fernsehwerbung beginnt mit dem Satz "Persil Megaperls im Test gegen die Besten der Welt". Danach wird (in einer Version) aus dem Brief einer Frau O'Hara aus Dingle Bay, Irland, der Satz "Und ich bin sic... mehr lesen...
Norm: ABGB §828 UWG §7 A UWG §7 C ABGB § 828 heute ABGB § 828 gültig ab 01.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 ABGB § 828 gültig von 01.01.1812 bis 30.06.2002 UWG § 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.8.1987 erteilte die Tiroler Landesregierung dem Kläger die Bewilligung zum Betrieb der "Schischule Arlberg, Leiter: Harald R*****" mit dem Standort in St.Anton am Arlberg. Diese Schischule geht auf eine Gründung des Hannes Schneider in den Jahren 1921/1922 zurück. Sie war damals die erste Schischule Österreichs und ist seither - mit Ausnahme der Jahre des zweiten Weltkrieges - in allen Wintersaisonen geöffnet gewesen. Die Schischule ist ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4.11.1969 vom nunmehrigen Geschäftsführer der Klägerin Ing.Günther S***** und dem Zweitbeklagten als offene Handelsgesellschaft gegründet. In Punkt I Abs 2 des Gesellschaftsvertrages wurde vereinbart, daß - im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters oder im Fall sonstiger Veränderungen - jeder Gesellschafter für sich und seine Rechtsnachfolger der Fortführung der Firma zustimmt. Im Punkt XII wurde festgehalte... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "t*****"; der Zweitkläger ist der Geschäftsführer der Erstklägerin und Herausgeber deren Tageszeitung. Der Beklagte ist Herausgeber und Chefredakteur der Tageszeitung "K*****". Zur damals aktuellen Affäre "Klestil - Löffler" fand am 25.1.1994 in der ORF-Sendung "Club 2" eine Diskussion unter der Leiter des Gastgebers Rudolf N***** statt. Diskussionsteilnehmer waren neben dem Beklagten ein Mein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Beklagten sind Geschäftsführer der M*****GesellschaftmbH und damit auch der M*****GesellschaftmbH & Co KG (idF: Vertriebsgesellschaft). Die Vertriebsgesellschaft gehört zur M*****Gruppe, an der die deutsche Verlagsgruppe W***** (W*****) maßgeblich beteiligt ist. Zur W***** gehört auch die W***** GesellschaftmbH in D*****, welche die Zeitschriften "N*****", "F*****" und "E*****"... mehr lesen...
Norm: UWG §7 E1 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz:
Daß es dem Ansehen - und damit letztlich auch dem wirtschaftli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "N*****", die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "t*****". Der Redakteur der "N*****" Michael J*****, war seinerzeit in Miami, um ein Interview mit dem dort in Auslieferungshaft befindlichen Jack Unterweger zu erreichen. Das war ihm nicht möglich. Als er aber von Reinhard B*****, einem Redakteur von "S*****" erfuhr, daß dieser ein Interview mit Unterweger machen werde, vereinbarte er mit B*****, daß dieser ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein abänderndes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der orden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen den noch in Rede stehenden bestätigenden Teil seines Urteils liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 Satz 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof gegen seinen Aufhebungsbeschluß liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2, Satz 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist auch bei Beurteilung der Frage, ob eine Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG (und des § 1330 Abs 2 ABGB) oder ein unüberprüfbares Werturteil vorliegt, der Eindruck entscheidend, den das angesprochene Publikum (oder bei mehrdeutigen Angaben ein noch erheblicher Teil des Publikums) bei flüchtiger Wahrnehmung der Mitteilung gewonnen hat (ÖBl 1990, 18 mwH... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Gesellschafter und Leiter der Schischule K*****. Der Kläger ist Gesellschafter und Betreiber der Schischule K***** H*****. Ihm wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 14.5.1991 "die Bewilligung zum Betrieb einer Schischule im Schischulgebiet des Gebietes der Stadtgemeinde K***** erteilt. Ferner betreibt Helmut E***** in K***** die Schischule H*****. Im Hinblick auf die Weitläufigkeit des Schigebietes in der unmittelbaren Umge... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §7 C UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iS des Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte vertreibt an verschiedenen Standorten in Österreich, darunter auch an drei Wiener Standorten Elektrogeräte. Sie ließ der "N***** Zeitung" vom 17.6.1993 eine achtseitige Werbeschrift beilegen, die von der mit der Werbung für die Erstbeklagte beauftragten Zweitbeklagten gestaltet worden war; die erste Seite der Werbeschrift bot sich dem Leser - verkleinert - wie folgt dar: Mit der Behauptung, daß die textliche Werbeaussage in ihrem letzten Halbsatz ... mehr lesen...
Norm: AMG §1 AMG §11 LMG §5 UWG §7 F3 AMG § 1 heute AMG § 1 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2023 AMG § 1 gültig von 15.02.2022 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2022 AMG § 1 gültig von 03.08.2013 bis 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Masseverwalter im Konkurs der V*****gesellschaft mbH. Mit der Behauptung, der Kläger habe sie als Masseverwalter mit 22.1.1988 für die Gemeinschuldnerin angestellt, begehrten Michael K***** (14 Cga 4048/88 ASG Wien), Karl Robert K***** (14 Cga 4049/48 ASG Wien) und Gertraud B***** (14 Cga 4050/88 ASG Wien) vom Kläger "als Masseverwalter im Konkurs" der V*****gesellschaft mbH ihre jeweils noch offenen Gehaltsforderungen aus dem mittlerweile b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". In der Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung - Steirerkrone" vom 14.8.1988 erschien folgender Artikel, den Gerhard D***** verfaßt hatte: "Steirischer Grün-Abgeordneter verletzte Beamten/jetzt Auslieferungsklage wegen der Ansteckungsgefahr. Gendarm fordert: 'Aids-Test für Wabl!' Dramatischer Beitrag zur Debatte um die Abgeordnetenimmunität: Der ***** Gendarmeriebeamte Walter F***** ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das "Institut für strategische Markt- und Meinungsforschung". Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Durchführung von Meinungs- und Marktforschungsumfragen. Die Beklagte ist ein Institut für Markt- und Sozialanalysen. Die Klägerin wird wiederholt von österreichischen Wochen- bzw Tageszeitungen mit der Durchführung von Meinungsumfragen zu bestimmten aktuellen Tagesthemen beauftragt. Einen entsprechenden Auftrag erhielt sie am 29.6.1990 von Osca... mehr lesen...
Begründung: Die am 17. Mai 1916 geborene A***** F***** war die Tante des Gatten der Klägerin und des Beklagten. Von Juni 1972 bis zum Ableben A***** F*****s am 24. Oktober 1990 erbrachte die Klägerin für sie unentgeltliche Dienstleistungen, wie Haus- und Gartenarbeiten und auch persönliche Hilfsdienste wie Eindrehen der Haare, da ihr A***** F***** die gesamte Erbschaft versprochen hatte. Sie erhielt zwar von F***** hin und wieder kleine Mengen an Naturalien, die aber nie das ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5a UWG §7 A UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 A UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022
Rechtssatz: Ankündigungen dürfen nicht zergliedernd betrachtet werden; vielme... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in der Markt- und Meinungsforschung tätig. Die Beklagte erstellt seit 1974 jedes zweites Jahr die "Österreichische Verbraucheranalyse" (ÖVA), eine Untersuchung, in der das Konsumverhalten und die Medienrezeption der Bevölkerung in single source-Interviews untersucht werden. Die Klägerinnen präsentierten am 14.1.1993 eine "Konsumanalyse" (KA) der Öffentlichkeit. Bei der Präsentation wies Univ.Prof.Dr.Fritz K***** darauf hin, daß die 8.114 für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Neuen Kronen-Zeitung" und des "Kuriers"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "Kleinen Zeitung". In der "Kleinen Zeitung" für Kärnten und Osttirol vom 10.5.1992 erschien auf Seite 5 folgender Artikel: Mit der Behauptung, daß dieser Bericht trotz seiner sachlichen Richtigkeit zur Irreführung geeignet sei, weil entgegen dem durch ihn erweckten Eindruck die Reichweite der "Kleinen Zeitung" in Wahrheit zurückgegangen s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BII UWG §7 E2 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.3.1991 wurde eine Belangsendung der Erstbeklagten im Fernsehen ausgestrahlt. Dabei war zunächst eine Geld (Fünfhundertschillingnoten) zählende Hand zu sehen; danach wurden Autos der Marke "Rolls-Royce" eingeblendet, denen wieder eine Geld (Fünftausendschillingnoten) zählende Hand folgte, worauf abermals Autos der Marken "Mercedes" und "Rolls-Royce" gezeigt wurden. Dazu wurde (ua) folgender Begleittext gesprochen: "Aus einem sozialen Gedanken entstan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten als erheblich iS des § 528 Abs 1 ZPO bezeichneten Rechtsfragen sind für die Entscheidung nicht wesentlich: Die von der Beklagten als erheblich iS des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO bezeichneten Rechtsfragen sind für die Entscheidung nicht wesentlich: Es kommt weder darauf an, wie sich § 7 UWG zu § 1 UWG verhält, noch ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen wahre Behauptungen sittenwi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein nicht auf Gewinn gerichteter Verein, dessen Zweck es ist, behinderte Kinder und geistig körperlich mehrfach behinderte Erwachsene im "No Problem Musiktherapiezentrum Kärnten" nach der von Mag.Josef B.S***** durchgeführten und begründeten "No Problem Musiktherapie" musiktherapeutisch zu betreuen. Das aus behinderten Musikern bestehende "No Problem Orchester" gibt Konzerte; durch die dabei erzielten Einnahmen soll, ebenso wie durch Mitgliedbeiträge... mehr lesen...