Norm
ABGB §1330 Abs2 BIIRechtssatz
Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen Paragraph 7, UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2011