RS OGH 2011/1/28 4Ob1089/93, 4Ob79/01y, 4Ob50/10x, 6Ob262/10p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1993
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BII
UWG §7 E2

Rechtssatz

Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen Paragraph 7, UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.

Entscheidungstexte

  • RS0079736">4 Ob 1089/93
    Entscheidungstext OGH 28.09.1993 4 Ob 1089/93
  • RS0079736">4 Ob 79/01y
    Entscheidungstext OGH 14.05.2001 4 Ob 79/01y
    Vgl auch; Beisatz: Die Bescheinigungslast für die Wahrheit der Tatsachenbehauptungen trifft auch im Provisorialverfahren den Mitteilenden. (T1)
  • RS0079736">4 Ob 50/10x
    Entscheidungstext OGH 11.05.2010 4 Ob 50/10x
    Auch; nur: Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen. (T2)
  • RS0079736">6 Ob 262/10p
    Entscheidungstext OGH 28.01.2011 6 Ob 262/10p
    Auch; nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079736

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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