RS OGH 2024/6/18 4Ob80/88; 1Ob41/91; 4Ob84/92; 4Ob40/93; 6Ob20/95; 6Ob295/03f; 4Ob70/06g; 6Ob97/06t;

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Rechtssatz

Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verbreitung kreditgefährdender Tatsachen, Tatsachenbehauptung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032270

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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