Norm: ABGB §215 ABGB §1042 C3 JWG §33 WrJWG §39 B-KJHG 2013 §30 oö JWG §47 ABGB § 215 heute ABGB § 215 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 215 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen C*****, geboren am 18. Februar 1996, N*****, geboren am 8. August 1997, und P*****, geboren am 11. November 1998, N*****, a... mehr lesen...
Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am 12. Mai 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 12. 1989 geborene Minderjährige wurde am 10. 4. 2005 auf Grund einer vorläufigen Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers in einem Grazer Heim untergebracht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 24. 5. 2005 übertrug das Erstgericht deren Pflege und Erziehung „vorläufig" dem Jugendwohlfahrtsträger „bis zur endgültigen Entscheidung" über dessen Antrag auf Übertragung der Obsorge. Seit 24. 5. 2005 wird die Minderjährige im Rahmen einer vollen Erziehung in einem nieder... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1AußStrG 2005 §45 IIA1 JWG §33 JWG §40 stmk JWG §41 Abs2 Z2stmk JWG §45 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 40 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Simon F***** befand sich von 12. 1. 2002 bis 3. 9. 2002 in Gemeindepflege (voller Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers (Amt für Jugend und Familie, Rechtsfürsorge, 1., 4. bis 9. Bezirk, 1060 Wien, Amerlingstraße 11). Über dessen Antrag verpflichtete das Erstgericht die Mutter, dem Jugendwohlfahrtsträger einen monatlichen Kostenersatz von EUR 305,-- von 12. 1. 2002 bis 3. 9. 2002 zu bezahlen. Das Rekursgericht bestätigte diese Ent... mehr lesen...
Begründung: Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des § 37 OöJWG Erziehungshilfe (volle Erziehung) und Unterbringung auf einem Pflegeplatz entgeltlich seit 1. 1. 1998 gewährt; nach dem Tod der bis dahin allein obsorgeberechtigten Mutter (am 19. 4. 1997) wurde die Obsorge zunächst dem JWT und später ihrer Tante Ulrike P***** übertragen, bei der die Jugendliche im Rahmen der Erziehungshilfe untergebracht war. Der damals mj Nicole P***** wurde im Rahmen des Paragraph 37, OöJWG... mehr lesen...
Norm: ABGB §215 Abs1 ABGB §1042 C3 JWG §33 sbg JWO 1992 §45WrJWG §39 B-KJHG 2013 §30 oö JWG §47 ABGB § 215 heute ABGB § 215 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 215 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerber sind die Eltern der am 26. 4. 1993 und am 9. 12. 1994 geborenen Kinder. Am 22. 9. 2003 wurden die Kinder den Eltern abgenommen und im Krisenzentrum untergebracht. Das Verfahren über die vom Jugendwohlfahrtsträger beantragte Übertragung der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung ist noch beim Erstgericht anhängig. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte als Vertreter des Landes Wien, die Eltern zum Ersatz der monatlichen Kosten der vollen Erzie... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 9. 1992 geborenen mj Zwillinge Bernhard Anton (im Folgenden nur mehr Bernhard genannt) und Martina Barbara (im Folgenden nur mehr Martina), deren Vater unbekannt ist, befinden sich seit 21. 10. 1992 im Rahmen der vollen Erziehung in ***** G***** bei Pflegeeltern, deren Familiennamen sie nun tragen. Nach dem Tod ihrer Mutter am 10. 7. 1995 erbten die beiden Minderjährigen - ebenso wie ihre Halbschwester Anna D***** - jeweils einen Bargeldbetrag von EUR 36.229... mehr lesen...
Begründung: Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (§ 44 NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Das Land Niederösterreich gewährt dem mj. Christoph volle Erziehung (Paragraph 44, NÖ JWG 1991) durch Unterbringung im Schülerinternat Judenau. Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, Jugendabteilung, beantragte am 15.1. 2003 beim Erstgericht, die Mutter des Minderjährigen gemäß § 48 Abs 1 NÖ JWG 1991 zu einem monatlichen Kostenersat... mehr lesen...
Norm: JWG §33 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Soweit die Rückersatzpflicht Unterhaltspflichtiger "nach ihren Verhältnissen" vorgesehen ist, ist damit keine Einschränkung, sondern die Anwendung der "Anspannungstheorie" gemeint. (Hier: §16 Abs2 TirJWG.)
Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 1. 2000 wurde die Obsorge für die damals noch minderjährige Melanie S*****, geboren 11. 9. 1984, von ihrer leiblichen Mutter auf die Großmutter übertragen. Diese schloss am 18. 6. 2002 mit der Bezirkshauptmannschaft K*****, Referat für Jugendwohlfahrt, eine Vereinbarung gemäß §§ 14, 15 Abs 1 lit a TJW, derzufolge Melanie S***** ab sofort bis auf weiteres volle Erziehungshilfe empfing. Über Ersuchen der Minderjährigen wurde die volle Erziehung bis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete mit Beschluss vom 19. 1. 2001 gemäß § 28 Abs 1 JWG die volle Erziehung der Minderjährigen an und übertrug deren Pflege und Erziehung dem Jugendwohlfahrtsträger. Die Minderjährige ist schon seit 12. 5. 2000 in einem Heim des Jugendwohlfahrtsträgers untergebracht. Aufgrund dessen Antrags vom 17. 8. 2000 sprach das Erstgericht mit Beschluss vom 11. 9. 2000 aus, dass der Vater der Minderjährigen als Unterhaltsschuldner verpflichtet sei, dem Jugendw... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 8. 1997 geborene Nicole Maria P***** ist das uneheliche Kind von Claudia P*****. Die Mutter steht unter Sachwalterschaft, ihre Sachwalterin hat die Aufgaben der Einkommens- und Vermögensverwaltung, der Personensorge und der Vertretung vor Ämtern und Behörden zu besorgen. Das jährliche Nettoeinkommen der Mutter von 167.856,50 S setzt sich zusammen wie folgt: Waisenpension 40.549,60 S Ausgleichszulage ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der drei Minderjährigen Elfriede M***** ist am 10. Juli 1995 verstorben. Gemäß § 138 Abs 1 ABGB ist davon auszugehen, dass die mj. Anna D***** der Ehe der Mutter mit Magdy Mohamed M***** entstammt, der seit Jahren unbekannten Aufenthaltes ist. Der Vater ist seiner ihm mit Beschluss des Jugendgerichtshofes Wien vom 18. 7.1996 auferlegten Verpflichtung, für das Kind ab 11. 1. 1990 monatlich S 2.000,-- und ab 1. 12. 1993 monatlich S 2.200,-- an Unterhalt z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1 AußStrG §1 B3b JN §40a JWG §33 AußStrG Art. 18 § 1 heute AußStrG Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 AußStrG Art. 18 § 1 heute AußStrG Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die drei ehelichen Kinder sind im Rahmen der vollen Erziehung in einem Internat eines Kinderdorfes (mj. Corinna) bzw bei Pflegeeltern (mj. Manuel und Marco) untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte, die Mutter zur Zahlung von 970.000 S als teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung zu verpflichten. Die Vorinstanzen gaben dem Antrag teilweise statt, verpflichteten die Mutter zur Zahlung von 185.000 S und wiesen das Mehrbegehren ab. Die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie für den 22. Bezirk stellte den Antrag, Sevdelin A***** als Vater der am 10. 4. 1976 geborenen Sanja A***** ab 23. 5. 1992 bis zur Beendigung der vollen Erziehung zu einer monatlichen Kostenersatzleistung von S 3.150,-- zu verpflichten. Es begründete dies damit, dass die (damals) Minderjährige in Pflege und Erziehung der Stadt Wien übernommen worden sei. Sie befinde sich bei einer Pflegemutter. Hiefür liefen monatliche Kosten von S 5.133,-... mehr lesen...
Norm: JWG §33 KrntJWG §32 Abs2 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz: Der Ersatz der Kosten der für die nach Erreichen der Volljährigkeit fortgesetzten Erziehungshilfe wird durch § 33 JWG (§ 32 Abs 2 KrntJWG) geregelt: Die Kostentragung erfolgt demzufolge nach bürgerlichem Recht, das heißt nach fam... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.11.1987 geborene Rene Thomas M***** wuchs nach Scheidung der Ehe seiner Eltern zunächst bei der obsorgeberechtigten Mutter auf. Diese ist noch für ein weiteres 1989 geborenes Kind sorgepflichtig und verfügt über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von S 12.800,--. Darüberhinaus erhält sie für den Minderjährigen Familienbeihilfe in der Gesamthöhe von S 3.200,-- monatlich und den Kinderabsetzbetrag von S 350,-- monatlich. Seit 9.11.1997 ist... mehr lesen...
Norm: JWG §40 JWG §33 RPflG §19 JWG § 40 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 40 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/1999 JWG § 40 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß verpflichtete das Erstgericht durch seinen Rechtspfleger den Gegner als Vater des Markus R*****, geboren am 10.07.1977, zur Bezahlung von S 8.420,-- an Kosten der vollen Erziehung des damals noch minderjährigen Markus für die Zeit vom 09.11.1995 bis 31.01.1996 an den Antragsteller als Jugendwohlfahrtsträger. Gegen diesen Beschluß richtet sich der fristgerechte und als Einspruch bezeichnete Rekurs des Gegners mit dem erkennbaren Antrag auf Abänderun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 10.5.1985 im Einvernehmen geschieden. Im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für den Minderjährigen dem Vater voll zusteht, der auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen wird. Mit Beschluß vom 14.6.1994 wurde dem Vater gemäß § 176 Abs 1 ABGB die Obsorge entzogen und der Jugendwohlfahrtsträger ***** gemäß §§ 187, 213 ABGB zum Amtsvormund bestellt. Seit 7.7... mehr lesen...
Begründung: Am 24.8.1995 stellte der Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie 6./7.Bezirk, namens der Stadt Wien die Anträge, 1. Spasoje D***** ab 26.4.1995 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.500 für sein Kind Jasna D***** zu verpflichten und 2. gemäß § 382 a EO einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 1.550 ab Antragstag zu bewilligen. Im Antrag wurde vorgebracht, daß Jasna D***** seit 26.4.1995 im Rahmen der Maßnahme der vollen Erziehung im C*****h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3 JWG §33 oöJWG §47wrJWG §39krntJWG §32nöJWG §48TirJWG §16StmkJWG §41 Abs2 Z2StmkJWG §45 Abs1sbg JWO 1992 §45 B-KJHG 2013 §30 oö JWG §47 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 JWG § 33 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Begründung: Der mj Wolfgang stammt aus der am 1.12.1982 geschiedenen Ehe der Josefine und des Helmut F*****. Die Obsorge stand zunächst vereinbarungsgemäß der Mutter zu. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13.11.1992 wurde die Obsorge dem Vater übertragen. Seit 1.6.1994 ist Wolfgang mit Zustimmung des Vaters im Rahmen einer Maßnahme der vollen Erziehung bei Ingeborg E***** untergebracht. Die Kosten der Unterbringung werden vom Sozialhilfeverband W***** getragen. Das Pflegegeld ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 JWG §33 ABGB § 212 heute ABGB § 212 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 212 gültig von 01.02.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 212 gültig von 01.01.2005 bis 31... mehr lesen...