Norm
ABGB §1042 C3Rechtssatz
Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen einen Elternteil hängt nicht davon ab, in welchem Umfang sich der Minderjährige zur Kostentragung bereitgefunden hat.Die Höhe der gemäß Paragraph 33, JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in Paragraph 140, ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen einen Elternteil hängt nicht davon ab, in welchem Umfang sich der Minderjährige zur Kostentragung bereitgefunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078933Im RIS seit
21.12.2016Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024