RS OGH 1996/12/4 21R507/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1996
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Norm

JWG §40
JWG §33
RPflG §19

Rechtssatz

Die im Verfahren außer Streitsachen vom Pflegschaftsgericht zu treffende Entscheidung über einen Antrag gemäß § 40 JWG auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung ist immer Richtersache.Die im Verfahren außer Streitsachen vom Pflegschaftsgericht zu treffende Entscheidung über einen Antrag gemäß Paragraph 40, JWG auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung ist immer Richtersache.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:1996:RSA0000003

Dokumentnummer

JJR_19961204_LG00569_02100R00507_96X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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