Norm
ABGB §212Rechtssatz
Macht der Jugendwohlfahrtsträger Kostenersatzansprüche gegen die Eltern des Minderjährigen im Sinne des § 33 JWG geltend, begründet der Umstand, daß derselbe Jugendwohlfahrtsträger zum besonderen Sachwalter des Kindes gemäß § 213 ABGB (in Verbindung mit § 212 ABGB) zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsansprüchen bestellt wird, keinen Anlaß, für den Minderjährigen einen Kollisionskurator zu bestellen.Macht der Jugendwohlfahrtsträger Kostenersatzansprüche gegen die Eltern des Minderjährigen im Sinne des Paragraph 33, JWG geltend, begründet der Umstand, daß derselbe Jugendwohlfahrtsträger zum besonderen Sachwalter des Kindes gemäß Paragraph 213, ABGB (in Verbindung mit Paragraph 212, ABGB) zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsansprüchen bestellt wird, keinen Anlaß, für den Minderjährigen einen Kollisionskurator zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049053Dokumentnummer
JJR_19940413_OGH0002_0070OB00506_9400000_001