Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

RS Vwgh 1992/3/13 89/17/0057

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Widerruf der Zurückziehung eines nach Art 3 Abs 2 ViehWGNov 1980 gestellten "Wahrungsantrages" ist nicht zulässig (Hinweis E 23.1.1951, 547/50, 1889 A/1951). Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Beh diese Parteihandlung als Neuantrag nach neuer Rechtslage aufgefaßt und hierüber nach Da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1992

RS Vwgh 1992/3/13 87/17/0310

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2;
Rechtssatz: Ob es zutrifft, daß aus einer beantragten geänderten Haltungsbewilligung eine Verminderung des Angebotes auf dem Markt zu erwarten ist, muß unter Anlegung eines objektiven Maßstabes und unter Zugrundelegung des Höchstausmaßes des bisher bewilligten und des nunmehr angestrebten Tierbestandes geprüft werden, weil anders die Vergleichsgrundlage für die B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1992

RS Vwgh 1992/3/13 89/17/0137

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2;
Rechtssatz: Ohne Zurverfügungstellung des Stallgebäudes sowie von Grund und Boden werden bloß einige, nicht aber alle zur Teilbetriebsfortführung wesentlichen Betriebsmittel erworben. Damit fehlt es am Erwerb eines lebenden bzw lebensfähigen Betriebes (Teilbetriebes) und deshalb von vornherein an einem wesentlichen Merkmal dafür, den Erwerber solcher Betriebsmitt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1992

RS Vwgh 1992/3/13 87/17/0310

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufrechnungsregel des zweiten Unterabsatzes im § 13 Abs 1 ViehWG 1983 ist nur für die Frage der Berechnung des bewilligungfrei zugelassenen Tierhaltungsbestandes von Relevanz. Die Bewilligung größerer Tierbestände hat sich gemäß § 13 Abs 2 dritter Satz ViehWG 1983 (unter Statuierung eines Aufrechnungsverbotes) auf bestimmte Tierart... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1992

RS Vwgh 1992/3/13 89/17/0137

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1987/325;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nach § 13 Abs 2 ViehWG 1983 idF 1987/325 gegeben sind, kommt es nach dem Gesetz, wenn nicht der Fall einer Betriebsnachfolge vorliegt, weder darauf an, ob hinsichtlich der verwendeten Betriebsmittel zuvor einer anderen Person schon eine Tierhaltungsb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1992

RS Vwgh 1989/9/29 88/17/0027

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1 idF 1980/287;ViehWG §13 Abs2 idF 1980/287;ViehWG 1976 §13 idF 1978/270;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Bewilligung nach § 13 Abs 1 ViehWG 1976 idF BGBl 1978/270 erteilt, so gilt auch für einen solchen Betrieb die Neuregelung des § 13 Abs 1 ViehWG idF BGBl 1980/287, wobei lediglich an die Stelle der dort genannten Höchstgrenzen die mit der Bewillig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1989

RS Vwgh 1989/5/12 87/17/0153

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Werden Mastschweine und Zuchtsauen in einem § 13 Abs 1 ViehWG übersteigenden Ausmaß gehalten, ohne dass der Betriebsinhaber im Besitz einer Bewilligung nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle ist, dann kommt als übertretene Gebots- bzw. Verbotsnorm nur § 13 Abs 1 ViheWG in Frage. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.1989

RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0221

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;ViehWGNov 1982 Art3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0060 E 16. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein nicht rechtzeitig gem den Übergangsvorschriften der VWG-Novellen 1980 und 1982 gestellter Antrag kann nicht als "Wahrungs- " oder "Härte-"Fall iS dieser Übergangsvorschriften, sondern nur nach "Dauerrecht" (§ 13 Abs 2 VWG) behande... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0190

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1987/325;
Rechtssatz: Zur Betriebsnachfolge bzw. zur Teilbetriebsnachfolge ist nicht erforderlich, dass alle Betriebsmittel erworben werden; es genügt der Erwerb jener Betriebsmittel, die nach der Betriebsart und dem Betriebsgegenstand die wesentliche Grundlage des Betriebes des Betriebsvorgängers gebildet haben und den Erwerber mit ihrem Betrieb in die Lage v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0190

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1987/325;
Rechtssatz: Betriebserwerb ist der Erwerb eines lebenden bzw. lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betriebes dh einer organisierten Erwerbsgelegenheit als Objekt im Rechtsverkehr, in der die durch die Betriebsart und den Betriebsgegenstand bestimmten personellen, sachlichen und ideellen Werte (Betriebsmittel) zusammengefasst sind. Der E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 88/17/0062

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1983/621;ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;ViehWGNov 1982 Art3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0060 E 16. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein nicht rechtzeitig gem den Übergangsvorschriften der VWG-Novellen 1980 und 1982 gestellter Antrag kann nicht als "Wahrungs- " oder "Härte-"Fall iS dieser Übergangsvorschriften, sondern nur nach "Dauerrecht" (§ 13 Abs 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 87/17/0190

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1984/264;
Rechtssatz: Als "Betriebsnachfolger" gem § 13 Abs 2 ViehWG ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrieb des Betriebsvorgängers auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (von Veräußerungsgeschäften) mit ihm erworben hat. (Hinweis auf E VS vom 30.11.1983, 82/08/0021, VwSlg 11241 A/1983) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1987/7/10 87/17/0217

Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs2 idF 1980/287;
Rechtssatz: Dem § 13 Abs 2 VWG kann nicht entnommen werden, es komme bei der Erteilung der Bewilligung zum Halten größerer Tierbestände NICHT auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987170217.X03 Im RIS seit 15.10.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1987

RS Vwgh 1986/10/28 86/03/0178

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §13 Abs1;ViehWG §13 Abs2;ViehWG §24 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 4 VWG 1983 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 18.11.1971, 951/70, VwSlg 8108 A/1971). Ob eine nach § 13 Abs 2 VWG 1983 erforderliche Haltungsbewilligung im Wege einer Antragstellung nach Art 3 Abs 2 VW... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1986

Entscheidungen 31-44 von 44

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