RS Vwgh 1992/3/13 89/17/0057

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Veröffentlicht am 13.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2;
ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Widerruf der Zurückziehung eines nach Art 3 Abs 2 ViehWGNov 1980 gestellten "Wahrungsantrages" ist

nicht zulässig (Hinweis E 23.1.1951, 547/50, 1889 A/1951). Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Beh diese Parteihandlung als Neuantrag nach neuer Rechtslage aufgefaßt und hierüber nach Dauerrecht entschieden hat (Hinweis E 16.7.1985, 85/07/0060; E 19.3.1986, 86/03/0061).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170057.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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